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Rechtsanwalt Frühauf

Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht, Einbürgerung, Strafverteidigung

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Rechtsanwalt

Freizügigkeit in der EU seit dem 01. Mai 2011

3. Mai 2011 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Esten, Letten, Litauer, Polen, Tschechen, Slowaken, Ungarn und Slowenen können seit  dem 1. Mai 2011 eine Arbeit in Deutschland aufnehmen wie Franzosen oder Spanier.

Sie sind auch Dienstleistungs- und Niederlassungsberechtigt. Das Freizügkeitsrecht umfasst auch das Nachzugsrecht von Familienangehörigen.

Kategorie: Allgemein, AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Arbeitserlaubnis, Freizügigkeit

Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung § 104a AufenthG-Voraussetzungen

25. März 2011 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe nach § 104 Abs. 1 a I 1 AufenthG hat eine große Anzahl von Tatbestandsmerkmalen. Diese ergeben sich aus dem Wortlaut der Vorschrift. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass der Ausländer:

1 sich am 1.7.2007 geduldet in Deutschland aufhält
2. sich zu diesem Zeitpunkt mindestens 6 Jahre ununterbrochen geduldet gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen im Bundesgebiet aufgehalten hat, sofern er mit einem minderjährigen ledigen Kind in häuslicher Gemeinschaft lebt, ansonsten mindestens 8 Jahre vorweisen kann
3.über ausreichenden Wohnraum verfügt;
4.hinreichende mündliche Deutschkenntnisse im Sinne der Stufe A2 des europäischen Referenzrahmens verfügt;
5.bei Kindern im schulpflichtigen Alter der tatsächliche Schulbesuch nachgewiesen wird;
6.die Ausländerbehörde nicht vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände getäuscht oder behördliche Aufenthaltsbeendigungsmaßnahmen nicht vorsätzlich hinausgezögert oder behindert hat;
7.keinen Bezug zu extremistischen oder terroristischen Organisationen besitzt und diese auch nicht unterstützt;
8.nicht im Bundesgebiet wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu mehr als einer Bagatellstrafe bestraft wurde;
9.nicht mit einem Familienmitglied in häuslicher Gemeinschaft lebt, das Straftaten, ausgenommen Bagatelltaten, begangen hat;
10.nicht unter die Gruppe von Staatsangehörigen fällt, für die das zuständige Land nach § 104a VII Aufenthaltsgesetz angeordnet hat, dass ihnen aus Gründen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu versagen ist;
11.einen Antrag bis zum 31.12.2009 gestellt hat;
12.die sonstigen allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. entsprechende Ausnahmeregelungen erfüllt, mit Ausnahme der Sicherung des Lebensunterhaltes.

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell

Gesamtkatalog zum Einbürgerungstest

21. Februar 2011 //  by Rechtsanwalt//  3 Kommentare

Hier finden sind die  Fragen zum Einbürgerungstest. Davon werden 33 Fragen ausgewählt, 17 müssen richtig beantwortet werden.

http://oet.bamf.de/pls/oetut/f?p=514:1:1120154032826906:::::

Kategorie: Einbürgerung, StaatsangehörigkeitsrechtSchlagwort: Aktuell, Einbürgerung

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken

21. Februar 2011 //  by Rechtsanwalt//  6 Kommentare

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken: Bei der Verlängerung stellt sich häufig die Frage, ob das Studienziel noch innerhalb eines angemessenen Zeitraums erreicht werden kann. Der akzeptierte Zeitraum ist in der Regel die durchschnittliche Studiendauer zuzüglich 3 Semestern. Auch bei Überschreitung dieser Studiendauer kann ein längerer Aufenthalt erlaubt werden. Dies ist möglich, wenn der Grundsatz der Verhälntismäßigkeit dies gebietet. Gründe die dafür sprechen: Ein überlanges Studium ist in seine Endphase getreten und ein Abbruch würde den bevorstehenden Abschluss vereiteln, eine deutliche Änderung im Studienverhalten des  Ausländers kann die Erwartung begründen, dass das Studium in einem überschaubaren Zeitraum abgeschlossen werden kann. OVG Bremen, Beschluss vom 17.09.2010 – 1 B 169/10

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Studium

Einbürgerung-Rücknahme; EuGH “Rottmann” Urteil vom 2.3.2010

15. Februar 2011 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung: Der Europäische Gerichtshof hat Kriterien aufgestellt, nach dem sich die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung im Rahmen der vorzunehmenden Verhältnismäßigkeitsprüfung zu richten hat. Der Euroopäische Gerichtshof hat insbesondere drei Punkte hervorgehoben:

1. die Schwere des vom Betroffenen begangenen Rechtverstoßes

2. die Zeit, die zwischen der Einbürgerung und der Rücknahme liegt

3. die Frage nach der Möglichkeit der Rückerlangung der alten Staatsangehörigkeit

vgl.  EuGH, Urteil vom 2.3.2010, Rechtssache C-135/08, “Rottmann”

Kategorie: Einbürgerung, StaatsangehörigkeitsrechtSchlagwort: Aktuell, Einbürgerung, Rücknahme

Heirat in Dänemark/Durchführung des Visumsverfahrens, 16. November 2010 – BVerwG 1 C 17.09

11. Februar 2011 //  by Rechtsanwalt//  6 Kommentare

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: wer ein  Schengen Visum hat und in Dänemark heiratet, um dann nach  Deutschland einzureisen, hat keinen Anspruch darauf, dass die Ausländerbehörde in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Familiennachzug erteilt.

Die Ausländerbehörde darf den Antragsteller oder die Antragstellerin auf das durchzuführende Visumsverfahren verweisen.

Nur in Ausnahmefällen kann zugunsten des Antragstellers von der Durchführung des Visumsverfahrens abgesehen werden.

Der Antragsteller oder die Antragstellerin sind gehalten, die Gründe für das Vorliegen eines Ausnahmefalles darzulegen.

Dazu zählen, zum Beispiel, der Nachweis der Reiseunfähigkeit, die konkrete Gefahr einer unzumutbar langen Trennung der Eheleute oder die kurz bevorstehende Geburt eines Kindes.

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Familiennachzug, Visum

Visafreiheit für Bosnien und Albanien

16. Dezember 2010 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Ab dem 16.12.2010 gilt die Visafreiheit für Bosnien und Albanien. Die Einreisenden müssen im Besitz biometrischer Reisepässe sein.In der Vergangenheit ausgesprochene Einreisesperren bleiben bestehen. Die Einreisesperre muß in einem gesonderten Verfahren bei den zuständigen Ausländerbehörden aufgehoben werden. Ein Verstoß gegen eine Einreisesperre führt in der Regel zur Inhaftierung, Einleitung eines Strafverfahrens und zur Abschiebung. Man kann sich dagegen erfolgreich wehren, wenn man belegen kann, dass eine Belehrung über die Einreisesperre nicht erfolgt war.

Kategorie: Ausländerrecht, Strafverteidigung, StrafrechtSchlagwort: Aktuell, Einreisesperre, Visum

Rücknahme einer Einbürgerung

30. November 2010 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

1. Eine Einbürgerung kann zurück genommen werden, wenn die Einbürgerung durch Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzliche unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist.

Das gleiche gilt übrigens bei der rechtswidrigen Erlangung einer Beibehaltungsgenehmigung.

Bekannte Fälle betreffen die  Scheinehe, das Verschweigen einer Zweitehe im Ausland oder das Ausgeben als Staatenloser.

2. Die Rücknahme darf nur bis zum Ablauf von fünf Jahren ab der Bekanntgabe der Einbürgerung erfolgen, § 35 Absatz 3 StAG.

3. Die Rücknahme ist möglich, wenn der Betroffene erkannte oder hätte erkennen müssen, dass die entsprechende Angabe von ihm gefordert war.

4. Der vor der Einbürgerung bestehende Aufenthaltstitel lebt nach der Rücknahme nicht mehr auf, so dass die Bestandskraft der Rücknahme zur Ausreisepflicht des Betroffenen führt (§ 50 I AufenthG).

5. Im Rahmen des Rücknahmeverfahrens ist die Einbürgerungsbehörde verpflichtet, alternative Einbürgerungsansprüche zu prüfen.

6. Noch nicht abschließend entschieden ist die Frage, ob sich der Betroffene nach der Rücknahme der Einbürgerung in Hinblick auf den Fortbestand seiner früheren Aufenthaltsposition auf § 38 AufenthG (Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche) berufen kann.

Kategorie: Ausländerrecht, Einbürgerung, StaatsangehörigkeitsrechtSchlagwort: Aktuell, Einbürgerung, Rücknahme

Berechnung des Lebensunterhaltes, neue Entwicklung

23. November 2010 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

1. Die Berechnung des Lebensunterhaltes hat sich zunächst zugunsten des Antragstellers geändert. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Pauschale nach § 30 SGB II zukünftig bei der Berechnung des Lebensunterhalts nicht berücksichtigt werden darf (BVerwG 1 C 20.09 und 1 C 21.09).

§ 30 SGB II lautet:

“Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich

1. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 800 Euro beträgt, auf 20 vom Hundert und

2. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 800 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.200 Euro beträgt, auf 10 vom Hundert.

An Stelle des Betrages von 1.200 Euro tritt für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1.500 Euro.”

Die Freibeträge sind bisher von den Ausländerbehörden von dem erzielten Bruttolohn abgezogen worden. Dies führte zu einer Verringerung des zur Verfügung stehenden Lohnes. Zukünftig wird darauf zu achten sein, dass dies bei der Berechnung des zur Verfügung stehenden Einkommens nicht mehr geschieht. Damit steht der Antragsteller  besser dar als zuvor.

2. Andererseits hat das Bundesveraltungsgericht auch entschieden, dass grundsätzlich für die gesamte Familie nachgewiesen werden muss, dass genügend Einkommen vorhanden ist.

Eine isolierte Betrachtungsweise ist nicht möglich. Bei der Berechnung ist der Bedarf aller Familienmitglieder zu berücksichtigen.

Der Fall, dass ein nachziehender Ehegatte sich darauf beruft, dass bei einer isolierten Betrachtungsweise sein Lebensunterhalt gedeckt wäre, ist nun nicht mehr möglich.

Nur wenn genügend Einkommen für alle Familienmitglieder nachgewiesen wird, gilt der Lebensunterhalt als gesichert (BVerwG 1 C 20.09).

Kategorie: Ausländerrecht, Einbürgerung, StaatsangehörigkeitsrechtSchlagwort: Aktuell, Lebensunterhalt

Eheschließung in Dänemark

10. November 2010 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Das Bundesverwaltungsgericht wird am 16.11.2010 darüber entscheiden, ob nach einer Eheschließung in Dänemark, die Ausländerbehörde verpflichtet werden kann, eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu erteilen. Und zwar auch dann, wenn die Einreise des Antragstellers mit einem Schengenvisum erfolgte. Die Ausländerbehörde hat die Antragstellerin in dem Verfahren auf die Durchführung des Visumsverfahrens vom Heimatland aus verpflichtet und die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis daher verweigert.

Nachfolgend der genaue Sachverhalt (BVerwG 1 C 17.09):

Die Klägerin ist Staatsangehörige der Republik Weißrussland. Sie reiste am 1. August 2007 mit einem bis zum 30. September 2007 gültigen Schengen-(Besuchs-) Visum nach Deutschland ein. Am 6. September 2007 heiratete sie in Dänemark einen deutschen Staatsangehörigen, kehrte unmittelbar danach nach Deutschland zurück und beantragte die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Ehegattennachzugs. Die Ausländerbehörde lehnte den Antrag ab, da die Klägerin ohne das für einen dauerhaften Aufenthalt erforderliche nationale Visum eingereist sei. Zwar erlaube § 39 Nr. 3 Aufenthaltsverordnung (AufenthVO) dem Inhaber eines gültigen Schengen-Visums, den Aufenthaltstitel im Bundesgebiet zu beantragen, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden seien. Das sei bei der Klägerin aber nicht der Fall. Denn die Ehe sei vor der (Wieder-) Einreise aus Dänemark geschlossen worden. Von der Durchführung des Visumverfahrens sei vorliegend auch nicht im Ermessenswege nach § 5 Abs. 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) abzusehen. Die Klage hatte in erster Instanz Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat dagegen den Bescheid der Ausländerbehörde als rechtmäßig bestätigt. Hiergegen wendet sich die Klägerin mit ihrer wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassenen Revision.

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Eheschließung, Visumsverfahren

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