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Rechtsanwalt Frühauf

Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht, Einbürgerung, Strafverteidigung

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Aktuell

Bundesverwaltungsgericht: Kein Schengen-Visum bei begründeten Zweifeln an Rückkehrbereitschaft des Antragstellers.

20. Mai 2011 //  by Rechtsanwalt//  9 Kommentare

Seit April 2010 ist die Grundlage für die Entscheidung über die Erteilung eines Schengen-Visums die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex -VK-).

Ein Antrag auf Erteilung eines einheitlichen, den gesamten Schengenraum gültigen Visums ist abzulehnen, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass der Antragsteller das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeit das beantragten Visums verlässt (Art. 32 Abs. 1 Buchst b. VK).

Davon geht das Bundesverwaltungsgericht aus, wenn der Antragsteller im Visumsverfahren falsche Angaben über den wahren Aufenthaltszweck macht, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.01.2011, Az.: 1 C 1.10.

2. Nach Art. 25 Absatz 1 Visakodex kann ein nur für Deutschland gültiges Besuchvisum beantragt werden. Ein solches Visum wird nur in Ausnahmefällen erteilt, wenn aus humanitären Gründen, aus Gründen des nationalen Interesses oder aufgrund internationaler Verpflichtungen die Erteilung eines Visums gerechtfertigt ist.

Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts reicht der besondere Schutz  einer familiären Bindungen (z.B. eigene Kinder) in Deutschland nicht aus ein solches Visum zu erteilen, wenn dagegen das öffentliche Interesse verletzt zu werden droht, das sich aus der Begrenzung der ungsteuerten Einwanderung ergibt.

Das Bundesverwaltungsgericht weist daraufhin, dass eine räumliche Trennung der Familie auf andere Weise als durch persönlicher Besuche in Deutschland überwunden werden kann. Das Gericht führt dazu aus, die Trennung könne durch das Internet,  durch Briefe und Telefonate sowie Besuche der in Deutschland lebenden Familienangehörigen zu dem im Ausland lebenden Familiemitglied überwunden werden, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.01.2011, Az.: 1 C 1.10.

Kategorie: Allgemein, AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Ausländerrecht, Visum

Heiraten in Dänemark – Visumsverfahren entbehrlich?

9. Mai 2011 //  by Rechtsanwalt//  111 Kommentare

Wer mit einem Schengenvisum nach Deutschland einreist, hat die Möglichkeit nach Dänemark zu gehen und dort zu heiraten. Die  Voraussetzungen für die Eheschließung in Dänemark sind schnell erfüllt und es kann in der Regel innerhalb weniger Tage geheiratet werden. Nach einer Rückkehr nach Deutschland ist die zuständige Ausländerbehörde allerdings nicht verpflichtet, dem verheirateten Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Denn die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass der Ausländer mit dem erforderlichen Visum eingereist ist (§ 5 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG). Das passende Visum wäre in dem Fall ein Visum  zur Familienzusammenführung. Eine Befreiung von der Visumspflicht nach § 39 Nr. 3 AufenthV scheidet aus. Eine solche Befreiung von der Visumspflicht entsteht nur, wenn erst nach der letzten Einreise nach Deutschland die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis  entstanden sind. Bei der Eheschließung in Dänemark ist der Anspruch aber  bereits vor der letzten Einreise nach Deutschlandentstanden, nämlich zum Zeitpunkt der Vermählung in Dänemark (vgl. VG München, Beschluss vom 17.11.2010, M 12 S 10.3844; BayVGH vom 29.06.2010 – 19 Cs 10.447). Die Ausländerbehörden übersehen in einer solchen Konstellation aber häufiger, dass sie trotzdem verpflichtet sind eine Ermessensentscheidung im Sinne von § 5 Absatz 2 Satz 2 AufenthG zu treffen. Liegt der erforderliche Sprachnachweis nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG im Antragsverfahren vor hat die Ausländerbehörde zu prüfen, ob die Durchführung des Visumsverfahrens im Einzelfall zumutbar ist (§ 5 Absatz 2 Satz 2 AufenthG). Tut sie das nicht, ist die Entscheidung, die Aufenthaltserlaubnis nicht zu erteilen, rechtswidrig und damit ist die Verfügung angreifbar. Die Darlegungslast, dass die Durchführung des Visumsverfahrens unzumutbar ist, liegt allerdings  bei dem Ausländer.

 

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Ehe, Visum

Freizügigkeit in der EU seit dem 01. Mai 2011

3. Mai 2011 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Esten, Letten, Litauer, Polen, Tschechen, Slowaken, Ungarn und Slowenen können seit  dem 1. Mai 2011 eine Arbeit in Deutschland aufnehmen wie Franzosen oder Spanier.

Sie sind auch Dienstleistungs- und Niederlassungsberechtigt. Das Freizügkeitsrecht umfasst auch das Nachzugsrecht von Familienangehörigen.

Kategorie: Allgemein, AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Arbeitserlaubnis, Freizügigkeit

Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung § 104a AufenthG-Voraussetzungen

25. März 2011 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe nach § 104 Abs. 1 a I 1 AufenthG hat eine große Anzahl von Tatbestandsmerkmalen. Diese ergeben sich aus dem Wortlaut der Vorschrift. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass der Ausländer:

1 sich am 1.7.2007 geduldet in Deutschland aufhält
2. sich zu diesem Zeitpunkt mindestens 6 Jahre ununterbrochen geduldet gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen im Bundesgebiet aufgehalten hat, sofern er mit einem minderjährigen ledigen Kind in häuslicher Gemeinschaft lebt, ansonsten mindestens 8 Jahre vorweisen kann
3.über ausreichenden Wohnraum verfügt;
4.hinreichende mündliche Deutschkenntnisse im Sinne der Stufe A2 des europäischen Referenzrahmens verfügt;
5.bei Kindern im schulpflichtigen Alter der tatsächliche Schulbesuch nachgewiesen wird;
6.die Ausländerbehörde nicht vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände getäuscht oder behördliche Aufenthaltsbeendigungsmaßnahmen nicht vorsätzlich hinausgezögert oder behindert hat;
7.keinen Bezug zu extremistischen oder terroristischen Organisationen besitzt und diese auch nicht unterstützt;
8.nicht im Bundesgebiet wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu mehr als einer Bagatellstrafe bestraft wurde;
9.nicht mit einem Familienmitglied in häuslicher Gemeinschaft lebt, das Straftaten, ausgenommen Bagatelltaten, begangen hat;
10.nicht unter die Gruppe von Staatsangehörigen fällt, für die das zuständige Land nach § 104a VII Aufenthaltsgesetz angeordnet hat, dass ihnen aus Gründen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu versagen ist;
11.einen Antrag bis zum 31.12.2009 gestellt hat;
12.die sonstigen allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. entsprechende Ausnahmeregelungen erfüllt, mit Ausnahme der Sicherung des Lebensunterhaltes.

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell

Gesamtkatalog zum Einbürgerungstest

21. Februar 2011 //  by Rechtsanwalt//  3 Kommentare

Hier finden sind die  Fragen zum Einbürgerungstest. Davon werden 33 Fragen ausgewählt, 17 müssen richtig beantwortet werden.

http://oet.bamf.de/pls/oetut/f?p=514:1:1120154032826906:::::

Kategorie: Einbürgerung, StaatsangehörigkeitsrechtSchlagwort: Aktuell, Einbürgerung

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken

21. Februar 2011 //  by Rechtsanwalt//  6 Kommentare

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken: Bei der Verlängerung stellt sich häufig die Frage, ob das Studienziel noch innerhalb eines angemessenen Zeitraums erreicht werden kann. Der akzeptierte Zeitraum ist in der Regel die durchschnittliche Studiendauer zuzüglich 3 Semestern. Auch bei Überschreitung dieser Studiendauer kann ein längerer Aufenthalt erlaubt werden. Dies ist möglich, wenn der Grundsatz der Verhälntismäßigkeit dies gebietet. Gründe die dafür sprechen: Ein überlanges Studium ist in seine Endphase getreten und ein Abbruch würde den bevorstehenden Abschluss vereiteln, eine deutliche Änderung im Studienverhalten des  Ausländers kann die Erwartung begründen, dass das Studium in einem überschaubaren Zeitraum abgeschlossen werden kann. OVG Bremen, Beschluss vom 17.09.2010 – 1 B 169/10

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Studium

Einbürgerung-Rücknahme; EuGH “Rottmann” Urteil vom 2.3.2010

15. Februar 2011 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung: Der Europäische Gerichtshof hat Kriterien aufgestellt, nach dem sich die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung im Rahmen der vorzunehmenden Verhältnismäßigkeitsprüfung zu richten hat. Der Euroopäische Gerichtshof hat insbesondere drei Punkte hervorgehoben:

1. die Schwere des vom Betroffenen begangenen Rechtverstoßes

2. die Zeit, die zwischen der Einbürgerung und der Rücknahme liegt

3. die Frage nach der Möglichkeit der Rückerlangung der alten Staatsangehörigkeit

vgl.  EuGH, Urteil vom 2.3.2010, Rechtssache C-135/08, “Rottmann”

Kategorie: Einbürgerung, StaatsangehörigkeitsrechtSchlagwort: Aktuell, Einbürgerung, Rücknahme

Heirat in Dänemark/Durchführung des Visumsverfahrens, 16. November 2010 – BVerwG 1 C 17.09

11. Februar 2011 //  by Rechtsanwalt//  6 Kommentare

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: wer ein  Schengen Visum hat und in Dänemark heiratet, um dann nach  Deutschland einzureisen, hat keinen Anspruch darauf, dass die Ausländerbehörde in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Familiennachzug erteilt.

Die Ausländerbehörde darf den Antragsteller oder die Antragstellerin auf das durchzuführende Visumsverfahren verweisen.

Nur in Ausnahmefällen kann zugunsten des Antragstellers von der Durchführung des Visumsverfahrens abgesehen werden.

Der Antragsteller oder die Antragstellerin sind gehalten, die Gründe für das Vorliegen eines Ausnahmefalles darzulegen.

Dazu zählen, zum Beispiel, der Nachweis der Reiseunfähigkeit, die konkrete Gefahr einer unzumutbar langen Trennung der Eheleute oder die kurz bevorstehende Geburt eines Kindes.

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Familiennachzug, Visum

Visafreiheit für Bosnien und Albanien

16. Dezember 2010 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Ab dem 16.12.2010 gilt die Visafreiheit für Bosnien und Albanien. Die Einreisenden müssen im Besitz biometrischer Reisepässe sein.In der Vergangenheit ausgesprochene Einreisesperren bleiben bestehen. Die Einreisesperre muß in einem gesonderten Verfahren bei den zuständigen Ausländerbehörden aufgehoben werden. Ein Verstoß gegen eine Einreisesperre führt in der Regel zur Inhaftierung, Einleitung eines Strafverfahrens und zur Abschiebung. Man kann sich dagegen erfolgreich wehren, wenn man belegen kann, dass eine Belehrung über die Einreisesperre nicht erfolgt war.

Kategorie: Ausländerrecht, Strafverteidigung, StrafrechtSchlagwort: Aktuell, Einreisesperre, Visum

Rücknahme einer Einbürgerung

30. November 2010 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

1. Eine Einbürgerung kann zurück genommen werden, wenn die Einbürgerung durch Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzliche unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist.

Das gleiche gilt übrigens bei der rechtswidrigen Erlangung einer Beibehaltungsgenehmigung.

Bekannte Fälle betreffen die  Scheinehe, das Verschweigen einer Zweitehe im Ausland oder das Ausgeben als Staatenloser.

2. Die Rücknahme darf nur bis zum Ablauf von fünf Jahren ab der Bekanntgabe der Einbürgerung erfolgen, § 35 Absatz 3 StAG.

3. Die Rücknahme ist möglich, wenn der Betroffene erkannte oder hätte erkennen müssen, dass die entsprechende Angabe von ihm gefordert war.

4. Der vor der Einbürgerung bestehende Aufenthaltstitel lebt nach der Rücknahme nicht mehr auf, so dass die Bestandskraft der Rücknahme zur Ausreisepflicht des Betroffenen führt (§ 50 I AufenthG).

5. Im Rahmen des Rücknahmeverfahrens ist die Einbürgerungsbehörde verpflichtet, alternative Einbürgerungsansprüche zu prüfen.

6. Noch nicht abschließend entschieden ist die Frage, ob sich der Betroffene nach der Rücknahme der Einbürgerung in Hinblick auf den Fortbestand seiner früheren Aufenthaltsposition auf § 38 AufenthG (Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche) berufen kann.

Kategorie: Ausländerrecht, Einbürgerung, StaatsangehörigkeitsrechtSchlagwort: Aktuell, Einbürgerung, Rücknahme

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