Staatsangehörige der acht neuen EU-Mitgliedsstaaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn) haben seit dem 01.05.2011 uneingeschränkten Zugang auf den deutschen Arbeitsmarkt.
Für bulgarische und rumänische Staatsangehörige endet die Übergangszeit am 31.12.2013.
Diese Staatsangehörigen benötigen für die Arbeitsaufnahme eine Arbeitserlaubnis-EU oder eine Arbeitsberechtigung-EU.
Die Erlaubnis muss direkt bei der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
Der Hauptsitz der ZAV ist in Bonn. Daneben gibt es Standorte in Duisburg, Frankfurt/Main und München.
Die entsprechenden Formulare können im Internet herunter geladen werden.