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Rechtsanwalt Frühauf

Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht, Einbürgerung, Strafverteidigung

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Ausländerrecht

Arbeitsgenehmigungsverfahren Rumänien / Bulgarien – neue Zuständigkeitsregelungen!

21. Oktober 2011 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Staatsangehörige der acht neuen EU-Mitgliedsstaaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn) haben seit dem 01.05.2011 uneingeschränkten Zugang auf den deutschen Arbeitsmarkt.

Für bulgarische und rumänische Staatsangehörige endet die Übergangszeit am 31.12.2013.

Diese Staatsangehörigen benötigen für die Arbeitsaufnahme eine Arbeitserlaubnis-EU oder eine Arbeitsberechtigung-EU.

Die Erlaubnis muss direkt bei der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) bei der  Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
Der Hauptsitz der ZAV ist in  Bonn. Daneben gibt es Standorte  in Duisburg, Frankfurt/Main und München.

Die entsprechenden Formulare können im Internet herunter geladen werden.

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Arbeitsberechtigung, Arbeitserlaubnis, Ausländerrecht, EU-Mitgliedstaaten

Ausländerrecht-Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels

21. September 2011 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Der elektronische Aufenthaltstitel wurde am 1. September 2011 eingeführt.

Mit Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels werden der bisherige Aufenthaltstitel (Klebeetikett), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und der Ausweisersatz in Papierform abgelöst.

Ziel der Neuregelung ist es, die Aufenthaltstitel der Europäischen Union einheitlich zu gestalten.

Durch die Nutzung biometrischer Daten soll die Bindung zwischen Dokumenteninhaber und Dokument erhöht werden. Die missbräuchliche Nutzung soll erschwert werden.

Die an die Ausländerbehörde zu entrichtenden Gebühren für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis steigen um 50,- Euro. Die Gebühren für die Erteilung eines Aufenthaltstitels kostet jetzt 110,- Euro statt bisher 60,-  Euro.

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Ausländerrecht

Verspäteter Verlängerungsantrag-Negative Konsequenzen im Ausländerrecht

24. August 2011 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

 

1.         Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil  vom 22.06.2011 – BVerwG 1 C 5.10 entschieden, dass bei einem verspäteten Verlängerungsantrag, die Fiktion einer Fortgeltung des Titels im Ausländerrecht nicht eingreift. Auch wenn der Verlängerungsantrag einen Tag nach Ablauf des Titels  gestellt wird, ist der zuvor bestehende Aufenthaltstitel zuvor erloschen.

Es kommt dann keine Verlängerung mehr in Betracht, sondern nur noch eine Neuerteilung eines Aufenthaltstitels.

Dies wurde zuvor anders gehandhabt. Diese Praxis ist nun durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein Riegel vorgeschoben.

Das kann im Ergebnis dazu führen, dass eine Neuerteilung nach den Vorschriften des Ausländerrechts versagt wird, obwohl die Verlängerung des Titels vollkommen unproblematisch erfolgt wäre.

Eine weitere bittere Folge der Entscheidung  ist, dass mit dem erlöschen des Aufenthaltstitels bzw. der Aufenthaltserlaubnis auch eine bestehende Arbeitsgenehmigung erlischt.

Während des gesamten weiteren Verfahrens besteht bis zu einer eventuellen Neuerteilung keine gültige Arbeitsgenehmigung mehr. Der Ausländer darf in dieser Zeit nicht mehr arbeiten.

Als Konsequenz aus dieser Entscheidung sind die Betroffenen aufgefordert sicherzustellen, dass unter allen Umständen der Verlängerungsantrag rechtzeitig gestellt wird, insbesondere wenn man sich während des Ablaufs der Aufenthaltserlaubnis  im Ausland aufhält.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kategorie: Ausländerrecht, Strafverteidigung, StrafrechtSchlagwort: Aktuell, Arbeitsgenehmigung, Ausländerrecht, Verlängerungsantrag

Änderungen im Ausländerrecht seit dem 01.07.2011

11. Juli 2011 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Die Frist zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechtes für Ehegatten ist von zwei auf drei Jahre angehoben worden.

Jugendliche und Heranwachsende zwischen dem 16. und 21. Lebensjahr können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie müssen vor dem 14. Lebensjahr nach Deutschland eingereist sein uns seit mindestens sechs Jahre hier leben. Außerdem müssen sie ein Schule besuchen und oder einen Schul- oder Berufsabschluss haben. Erhalten die Eltern der Jugendlichen keine Sozialhilfe, dann  können auch die Eltern eine  Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Kategorie: Ausländerrecht, Einbürgerung, StaatsangehörigkeitsrechtSchlagwort: Aktuell

Bundesverwaltungsgericht: Kein Schengen-Visum bei begründeten Zweifeln an Rückkehrbereitschaft des Antragstellers.

20. Mai 2011 //  by Rechtsanwalt//  9 Kommentare

Seit April 2010 ist die Grundlage für die Entscheidung über die Erteilung eines Schengen-Visums die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex -VK-).

Ein Antrag auf Erteilung eines einheitlichen, den gesamten Schengenraum gültigen Visums ist abzulehnen, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass der Antragsteller das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeit das beantragten Visums verlässt (Art. 32 Abs. 1 Buchst b. VK).

Davon geht das Bundesverwaltungsgericht aus, wenn der Antragsteller im Visumsverfahren falsche Angaben über den wahren Aufenthaltszweck macht, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.01.2011, Az.: 1 C 1.10.

2. Nach Art. 25 Absatz 1 Visakodex kann ein nur für Deutschland gültiges Besuchvisum beantragt werden. Ein solches Visum wird nur in Ausnahmefällen erteilt, wenn aus humanitären Gründen, aus Gründen des nationalen Interesses oder aufgrund internationaler Verpflichtungen die Erteilung eines Visums gerechtfertigt ist.

Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts reicht der besondere Schutz  einer familiären Bindungen (z.B. eigene Kinder) in Deutschland nicht aus ein solches Visum zu erteilen, wenn dagegen das öffentliche Interesse verletzt zu werden droht, das sich aus der Begrenzung der ungsteuerten Einwanderung ergibt.

Das Bundesverwaltungsgericht weist daraufhin, dass eine räumliche Trennung der Familie auf andere Weise als durch persönlicher Besuche in Deutschland überwunden werden kann. Das Gericht führt dazu aus, die Trennung könne durch das Internet,  durch Briefe und Telefonate sowie Besuche der in Deutschland lebenden Familienangehörigen zu dem im Ausland lebenden Familiemitglied überwunden werden, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.01.2011, Az.: 1 C 1.10.

Kategorie: Allgemein, AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Ausländerrecht, Visum

Heiraten in Dänemark – Visumsverfahren entbehrlich?

9. Mai 2011 //  by Rechtsanwalt//  111 Kommentare

Wer mit einem Schengenvisum nach Deutschland einreist, hat die Möglichkeit nach Dänemark zu gehen und dort zu heiraten. Die  Voraussetzungen für die Eheschließung in Dänemark sind schnell erfüllt und es kann in der Regel innerhalb weniger Tage geheiratet werden. Nach einer Rückkehr nach Deutschland ist die zuständige Ausländerbehörde allerdings nicht verpflichtet, dem verheirateten Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Denn die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass der Ausländer mit dem erforderlichen Visum eingereist ist (§ 5 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG). Das passende Visum wäre in dem Fall ein Visum  zur Familienzusammenführung. Eine Befreiung von der Visumspflicht nach § 39 Nr. 3 AufenthV scheidet aus. Eine solche Befreiung von der Visumspflicht entsteht nur, wenn erst nach der letzten Einreise nach Deutschland die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis  entstanden sind. Bei der Eheschließung in Dänemark ist der Anspruch aber  bereits vor der letzten Einreise nach Deutschlandentstanden, nämlich zum Zeitpunkt der Vermählung in Dänemark (vgl. VG München, Beschluss vom 17.11.2010, M 12 S 10.3844; BayVGH vom 29.06.2010 – 19 Cs 10.447). Die Ausländerbehörden übersehen in einer solchen Konstellation aber häufiger, dass sie trotzdem verpflichtet sind eine Ermessensentscheidung im Sinne von § 5 Absatz 2 Satz 2 AufenthG zu treffen. Liegt der erforderliche Sprachnachweis nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG im Antragsverfahren vor hat die Ausländerbehörde zu prüfen, ob die Durchführung des Visumsverfahrens im Einzelfall zumutbar ist (§ 5 Absatz 2 Satz 2 AufenthG). Tut sie das nicht, ist die Entscheidung, die Aufenthaltserlaubnis nicht zu erteilen, rechtswidrig und damit ist die Verfügung angreifbar. Die Darlegungslast, dass die Durchführung des Visumsverfahrens unzumutbar ist, liegt allerdings  bei dem Ausländer.

 

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Ehe, Visum

Freizügigkeit in der EU seit dem 01. Mai 2011

3. Mai 2011 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Esten, Letten, Litauer, Polen, Tschechen, Slowaken, Ungarn und Slowenen können seit  dem 1. Mai 2011 eine Arbeit in Deutschland aufnehmen wie Franzosen oder Spanier.

Sie sind auch Dienstleistungs- und Niederlassungsberechtigt. Das Freizügkeitsrecht umfasst auch das Nachzugsrecht von Familienangehörigen.

Kategorie: Allgemein, AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Arbeitserlaubnis, Freizügigkeit

Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung § 104a AufenthG-Voraussetzungen

25. März 2011 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe nach § 104 Abs. 1 a I 1 AufenthG hat eine große Anzahl von Tatbestandsmerkmalen. Diese ergeben sich aus dem Wortlaut der Vorschrift. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass der Ausländer:

1 sich am 1.7.2007 geduldet in Deutschland aufhält
2. sich zu diesem Zeitpunkt mindestens 6 Jahre ununterbrochen geduldet gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen im Bundesgebiet aufgehalten hat, sofern er mit einem minderjährigen ledigen Kind in häuslicher Gemeinschaft lebt, ansonsten mindestens 8 Jahre vorweisen kann
3.über ausreichenden Wohnraum verfügt;
4.hinreichende mündliche Deutschkenntnisse im Sinne der Stufe A2 des europäischen Referenzrahmens verfügt;
5.bei Kindern im schulpflichtigen Alter der tatsächliche Schulbesuch nachgewiesen wird;
6.die Ausländerbehörde nicht vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände getäuscht oder behördliche Aufenthaltsbeendigungsmaßnahmen nicht vorsätzlich hinausgezögert oder behindert hat;
7.keinen Bezug zu extremistischen oder terroristischen Organisationen besitzt und diese auch nicht unterstützt;
8.nicht im Bundesgebiet wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu mehr als einer Bagatellstrafe bestraft wurde;
9.nicht mit einem Familienmitglied in häuslicher Gemeinschaft lebt, das Straftaten, ausgenommen Bagatelltaten, begangen hat;
10.nicht unter die Gruppe von Staatsangehörigen fällt, für die das zuständige Land nach § 104a VII Aufenthaltsgesetz angeordnet hat, dass ihnen aus Gründen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu versagen ist;
11.einen Antrag bis zum 31.12.2009 gestellt hat;
12.die sonstigen allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. entsprechende Ausnahmeregelungen erfüllt, mit Ausnahme der Sicherung des Lebensunterhaltes.

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken

21. Februar 2011 //  by Rechtsanwalt//  6 Kommentare

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken: Bei der Verlängerung stellt sich häufig die Frage, ob das Studienziel noch innerhalb eines angemessenen Zeitraums erreicht werden kann. Der akzeptierte Zeitraum ist in der Regel die durchschnittliche Studiendauer zuzüglich 3 Semestern. Auch bei Überschreitung dieser Studiendauer kann ein längerer Aufenthalt erlaubt werden. Dies ist möglich, wenn der Grundsatz der Verhälntismäßigkeit dies gebietet. Gründe die dafür sprechen: Ein überlanges Studium ist in seine Endphase getreten und ein Abbruch würde den bevorstehenden Abschluss vereiteln, eine deutliche Änderung im Studienverhalten des  Ausländers kann die Erwartung begründen, dass das Studium in einem überschaubaren Zeitraum abgeschlossen werden kann. OVG Bremen, Beschluss vom 17.09.2010 – 1 B 169/10

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Studium

Heirat in Dänemark/Durchführung des Visumsverfahrens, 16. November 2010 – BVerwG 1 C 17.09

11. Februar 2011 //  by Rechtsanwalt//  6 Kommentare

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: wer ein  Schengen Visum hat und in Dänemark heiratet, um dann nach  Deutschland einzureisen, hat keinen Anspruch darauf, dass die Ausländerbehörde in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Familiennachzug erteilt.

Die Ausländerbehörde darf den Antragsteller oder die Antragstellerin auf das durchzuführende Visumsverfahren verweisen.

Nur in Ausnahmefällen kann zugunsten des Antragstellers von der Durchführung des Visumsverfahrens abgesehen werden.

Der Antragsteller oder die Antragstellerin sind gehalten, die Gründe für das Vorliegen eines Ausnahmefalles darzulegen.

Dazu zählen, zum Beispiel, der Nachweis der Reiseunfähigkeit, die konkrete Gefahr einer unzumutbar langen Trennung der Eheleute oder die kurz bevorstehende Geburt eines Kindes.

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Familiennachzug, Visum

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