Archiv der Kategorie ‘Allgemein‘

 
 

Keine Einbürgerung bei ungeklärter Identität des Antragstellers

Für die Einbürgerung ist es erforderlich, dass die Identität des Antragstellers nachgewiesen ist.
Ist der Antragsteller ohne Ausweispapiere nach Deutschland eingereist, muss er im Einbürgerungsverfahren seine Identität nachweisen. Es reicht nicht aus, im Besitz eines Reisausweises für Ausländer oder eines Reiseausweises  für Flüchtlinge zu sein,  wenn in dem Ausweis vermerkt wird, „ Die eingetragenen Personalien beruhen auf eigenen Angaben des Ausländers“. In einem solchen Fall gilt die Identität nicht als nachgewiesen. Die Einbürgerungsvoraussetzungen liegen dann nicht vor.
Begründete Zweifel an der Identität bestehen solange, wie geeignete Dokumente zum Nachweis der Identität fehlen oder wenn gefälschte Urkunden vorgelegt werden.
Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einer Entscheidung festgestellt (Bundesverwaltungsgericht, BVerwG, Urteil vom 1.09.2011, BVerwG 5 C 27.10).

Ausländerrecht-Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels

Der elektronische Aufenthaltstitel wurde am 1. September 2011 eingeführt.

Mit Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels werden der bisherige Aufenthaltstitel (Klebeetikett), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und der Ausweisersatz in Papierform abgelöst.

Ziel der Neuregelung ist es, die Aufenthaltstitel der Europäischen Union einheitlich zu gestalten.

Durch die Nutzung biometrischer Daten soll die Bindung zwischen Dokumenteninhaber und Dokument erhöht werden. Die missbräuchliche Nutzung soll erschwert werden.

Die an die Ausländerbehörde zu entrichtenden Gebühren für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis steigen um 50,- Euro. Die Gebühren für die Erteilung eines Aufenthaltstitels kostet jetzt 110,- Euro statt bisher 60,-  Euro.

Anspruch auf Kindernachzug aus Bosnien-Herzegowina, Hessischer VGH, Az.: 7 B 2488/10

1. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass ein Anspruch auf Kindernachzug selbst dann besteht, wenn dem anderen Elternteil weiterhin Informationsrechte oder ein Einspruchsrecht zusteht.

2. Der Verwaltungsgerichtshof hatte über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eines bosnischen-herzegowinischen Staatsangehörigen entschieden. Die Ausländerbehörde hatte den Antrag auf Familienzusammenführung noch abgelehnt.

3. Im Hinblick auf das Bestehen eines Anspruchs auf Nachzug läßt aus der Entscheidung folgendes herausleiten:

3.1 Der Antragsteller muss bei Antragstellung unter 16 Jahre alt sein. Ist der Antragsteller über 16 Jahre müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, die hier jetzt nicht behandelt werden sollen.

3.2. Der in Deutschland lebende Elternteil muss alleine Personensorgeberechtigt sein. Die Fragen des Sorgerechts regeln sich nach dem Recht des Staates in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat vgl. Art. 21 EGBGB.

3.3. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte einen Fall für Bosnien und Herzegowina zu entscheiden. In Bosnien und Herzegowina ist Art. 142 Abs. 1 des FamG maßgeblich. Nach Art. 142 Absatz 1 Satz 1 FamG hat ein Elternteil das Sorgerecht inne, bei dem das Kind lebt. Eine alleinige Entscheidungsbefugnis hat ein Elternteil aber nur, wenn der andere ein Elternteil an der Sorge für das Kind verhindert oder unbekannten Aufenthaltes ist oder die Unterhaltspflicht nicht erfüllt oder nicht erreichbar ist.

3.4. Die gesetzliche Zuordnung, die sich aus Art. 140 FamG ergibt, kann durch gerichtliche Entscheidung verändert werden.

3.4.1. Im vorliegenden Fall hat das Familiengericht entschieden, dass das Kind bei seinem Vater leben soll.

3.4.2.Zusätzlich hat das Gericht es unterlassen der Mutter Pflichten aufzuerlegen, welche die Sorge des Kindes betreffen. Dies sei im Interesse des Kindes, vgl. Art. 142 Abs. 3 FamG.

3.4.3. Trotz dieser Entscheidung des Familiengerichts bleiben weiterhin Rechte, die das Kind betreffen, bei der Mutter, wie etwa ein Einspruchsrecht (vgl. Art. 143 Abs. 4 S. 2 FamG).

4. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat dazu entschieden, dass es aber an substantiellen Mitentscheidungsrechten und Pflichten bei der Mutter fehlt. Daher geht das deutsche Gericht von dem Vorliegen eines alleinigen Personensorgerechts im Sinne von § 32 Abs. 3 AufenthG bei dem Vater aus. Dies hatte die Ausländerbehörde zuvor noch anders entschieden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof geht daher von dem Vorliegen der Voraussetzungen dass § 32 Abs. 3 AufenthG aus.

5. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof weist darauf hin, dass für einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG erfüllt müssen.

Bundesverwaltungsgericht: Kein Schengen-Visum bei begründeten Zweifeln an Rückkehrbereitschaft des Antragstellers.

Seit April 2010 ist die Grundlage für die Entscheidung über die Erteilung eines Schengen-Visums die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex -VK-).

Ein Antrag auf Erteilung eines einheitlichen, den gesamten Schengenraum gültigen Visums ist abzulehnen, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass der Antragsteller das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeit das beantragten Visums verlässt (Art. 32 Abs. 1 Buchst b. VK).

Davon geht das Bundesverwaltungsgericht aus, wenn der Antragsteller im Visumsverfahren falsche Angaben über den wahren Aufenthaltszweck macht, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.01.2011, Az.: 1 C 1.10.

2. Nach Art. 25 Absatz 1 Visakodex kann ein nur für Deutschland gültiges Besuchvisum beantragt werden. Ein solches Visum wird nur in Ausnahmefällen erteilt, wenn aus humanitären Gründen, aus Gründen des nationalen Interesses oder aufgrund internationaler Verpflichtungen die Erteilung eines Visums gerechtfertigt ist.

Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts reicht der besondere Schutz  einer familiären Bindungen (z.B. eigene Kinder) in Deutschland nicht aus ein solches Visum zu erteilen, wenn dagegen das öffentliche Interesse verletzt zu werden droht, das sich aus der Begrenzung der ungsteuerten Einwanderung ergibt.

Das Bundesverwaltungsgericht weist daraufhin, dass eine räumliche Trennung der Familie auf andere Weise als durch persönlicher Besuche in Deutschland überwunden werden kann. Das Gericht führt dazu aus, die Trennung könne durch das Internet,  durch Briefe und Telefonate sowie Besuche der in Deutschland lebenden Familienangehörigen zu dem im Ausland lebenden Familiemitglied überwunden werden, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.01.2011, Az.: 1 C 1.10.

Freizügigkeit in der EU seit dem 01. Mai 2011

Esten, Letten, Litauer, Polen, Tschechen, Slowaken, Ungarn und Slowenen können seit  dem 1. Mai 2011 eine Arbeit in Deutschland aufnehmen wie Franzosen oder Spanier.

Sie sind auch Dienstleistungs- und Niederlassungsberechtigt. Das Freizügkeitsrecht umfasst auch das Nachzugsrecht von Familienangehörigen.

Spielberichterstattung

Hier eine Seite, die eine fundierte Berichterstattung der WM Spiele bietet, wobei die taktische Ausrichtung der Teams im Vordergrund steht.  http://www.zonalmarking.net/

Deutschland-England

“Deutschland-England; für diese Partie ist die Weltmeisterschaft überhaupt erst erfunden worden”

Hier geht es  zu einem guten WM-Blog!

Polizisten als Zeugen der Anklage

In einem von Rechtsanwalt Daniel Frühauf vertretenen Fall kam es  zu einer Anklage wegen Widerstand gegen Polizeibeamte, Beleidigung und Körperverletzung zum Nachteil von  Polizeibeamten. Der Angeklagte hat, bis auf eine geäußerte Beleidigung, die Vorwürfe bestritten. Der Sachverhalt drehte sich um eine, aus Sicht des Angeklagten zu Unrecht,  durchgeführte Festnahme.

Im Rahmen der Zeugenbefragung der  Polizeibeamten vor Gericht ist es Rechtsanwalt Daniel Frühauf gelungen, die Glaubhaftigkeit der Aussagen mehrerer Polizeibeamten massiv und nachhaltigzu erschüttern.

Das anfänglich  gegen den Angeklagten eingestellte Gericht sah sich  daher dazu veranlasst die Staatsanwaltschaft darauf zu drängen, die von meinem Mandanten bestrittenen Vorwürfe nach § 154 StPO einzustellen. Das ist ein  taktisches Vorgehen des Gerichts, um den Angeklagten nicht frei sprechen zu müssen. Eine Zustimmung der Verteidigung bezüglich dieses Vorgehens bedarf es dazu nicht. Eine Verurteilung zu einer geringen Geldstrafe erfolgte dann nur noch wegen der eingestandenen Beleidigung.

In einem von Rechtsanwalt Daniel Frühauf vertretenen Fall kam es  zu einer <strong>Anklage wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte,  Beleidigung und Körperverletzung zum Nachteil von  Polizeibeamten.</strong> Der Angeklagte hat, bis auf eine geäußerte Beleidigung, die Vorwürfe bestritten. Im Rahmen der <strong>Zeugenbefragungen </strong>der  <strong>Polizeibeamten vor Gericht </strong> ist es <strong>Rechtsanwalt Daniel Frühauf </strong>gelungen, die <strong>Glaubwürdigkeit </strong>der<strong> </strong>Aussagen der <strong>Polizeibeamten</strong> massiv und nachhaltigzu erschüttern. Das anfänglich  erkennbar gegen den Angeklagten eingestellte Gericht sah sich  daher veranlasst die <strong>Staatsanwaltschaft </strong>darauf zu drängen, die von meinem Mandanten bestrittenen Vorwürfe nach <strong>§ 154 StPO </strong>einzustellen. Ein <strong>taktisches Vorgehen</strong>, um den Angeklagten wegen dieser Vorwürfe nicht frei sprechen zu müssen. Eine Verurteilung erfolgte dann nur noch wegen der zugestandenen Beleidigung.

Fristverlängerung bei der gesetzlichen Altfallregelung (Bleiberechtsregelung) durch die Innenministerkonferenz ?

1.   Nichtregierungsorganisationen, Verbände und Kirchen fordern seit langem eine Verlängerung der Frist bei der gesetzlichen Altfallregelung.

2.    Die Frist zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse nach der Altfallregelung läuft am 31.12.2009 ab. Zu dem Zeitpunkt muss bis jetzt gegenüber den Ausländerbehörden nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt der Antragsteller in der Vergangenheit überwiegend gesichert war.

3. Es wird dabei bisher nicht berücksichtigt, dass aufgrund der Wirtschaftskrise viele Arbeitnehmer entweder ihre Arbeit verloren haben oder in Kurzarbeit sind und dadurch Lohneinbußen haben.

4. Die Verlängerung der Frist bei der gesetzlichen Altfallregelung kann deshalb dazu führen, dass in einer Vielzahl von Fällen dem Rückfall in die Duldung vorgebeugt werden kann.

5. Offensichtlich haben die Innenminister der Länder die Kritik aufgenommen. Bei der Anfang Dezember 2009 stattfindenden Innenministerkonferenz soll nun über eine solche Fristverlängerung diskutiert werden.

Herzlich willkommen!

Hier entsteht der Blog von Rechtsanwalt Daniel Frühauf. Gepostet werden wichtige Mitteilungen, Erfahrungsberichte und Gesetzesänderungen zu den Themen  Strafrecht, Staatsangehörigkeitsrecht und Ausländerrecht.