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Rechtsanwalt Frühauf

Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht, Einbürgerung, Strafverteidigung

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Ausländerrecht

Wichtige Besonderheit bei der Altfallregelung (Bleiberechtsregelung): keine Fiktionswirkung bei einem Verlängerungsantrag

6. November 2009 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Die Verlängerung der nach der Altfallregelung im Sinne des § 104 a AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnisse kann zu ernsten Schwierigkeiten führen, da bei diesen Anträgen keine Fiktionwirkung eintritt.

1. Gemäß § 104 a Absatz 5 Satz 5 AufenthG ist die Fiktionswirkung bei Verlängerungsanträgen nach der Alfallregelnung  ausgeschlossen. Die Fiktionswirkung bewirkt normalerweise die fiktive Fortgeltung  der Aufenthaltserlaubnis bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über den Verlängerungsantrag.

2. Die Aufenthaltserlaubnisse nach der Altfallreglung verlieren dagegen am 01.01.2010 ihre Gültigkeit. Das hat zur Folge, dass die Betroffenen vollziehbar ausreisepflichtig werden und auch die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erlaubt ist, § 104a IV 2 AufenthG.

Dem kann nur entgegen gewirkt werden, wenn der Antrag auf Verlängerung von der zuständigen Ausländerbehörde vor dem 01.01.2010 positiv beschieden wird.

3. Aufgrund der Vielzahl der zu erwartenden Anträge muss man davon ausgehen, dass ein  Teil der Anträge vor dem 01.01.2010 von den Ausländerbehörden nicht bearbeitet wird.

4. Es bleibt abzuwarten, wie die Ausländerbehörden mit diesen Fällen umgehen werden.
Am sinnvollsten erscheint es mir, wenn die Ausländerbehörden bis zur endgültigen Entscheidung eine Duldung erteilen, die mit einer Beschäftigungserlaubnis nach § 10 II 1 Nr. 2 BeschVerfV versehen werden sollte oder wenn sich die Ausländerbehörden entschließen, den Ausschluss der Fiktionswirkung einfach zu ignorieren. So ist es bereits für Berlin geplant.

5. Alle Antragsteller sollten vor der Antragstellung insbesondere darauf achten, dass der Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes ordnungsgemäß erbracht werden kann.

Da die Berechnungen dazu kompliziert sind, rate ich dazu, vor der Einreichung der Unterlagen diese unbedingt von einem kundigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Auch der Ausländerbehörden unterlaufen in dieser Berechnung immer wieder Fehler, so dass es sich lohnen kann, eine negative Entscheidung der Behörde überprüfen zu lassen.

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Arbeitserlaubnis, Aufenthalt, Bleiberecht, Erwerbstätigkeit

Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung (Bleiberechtsregelung), eine Zwischenbilanz

21. Oktober 2009 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

1.    Die Bundesregierung hat erklärt, dass bis Ende Juni 2009 insgesamt 35128 Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung, § 104 a AufenthG, erhalten haben. Davon erhielten 28227 eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“, da sie ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig sichern konnten.
Diese Personen müssen zum Stichtag am 31.12.2009 nachweisen, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Für den Nachweis, dass der Lebensunterhalt gesichert ist, reicht es nicht aus, wenn zu diesem Zeitpunkt keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezogen werden. Notwendig ist es vielmehr, dass der Antragsteller nachweist, dass er auch keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II hat.

2.    In weiteren 2760 Fällen wurde auf einen Antrag nach der Altfallregelung eine Aufenthalterlaubnis auf anderer rechtlicher Grundlage erteilt.
Diese anderen rechtlichen Grundlagen sind meiner Erfahrung nach insbesondere die Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen, § 25 AufenthG. Diese werden durch die Altfallregelung nicht verdrängt. Hierbei kommt es insbesondere darauf an nachzuweisen, dass die Integration in die deutschen Lebensverhältnisse gelungen ist. Für eine anzuerkennende Integration spricht, unter anderem, die Mitgliedschaft in Vereinen oder politischen Parteien. Es geht hierbei um eine Wertungsfrage, die von den Behörden und Gerichten abschließend beurteilt wird. Es ist daher im eigenem Interesse wichtig, dafür Sorge zu tragen hat, dass die Ausländerbehörde alle wichtigen Informationen vor einer abschließenden Entscheidung erhält.

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Altfallregelung, Aufenthaltserlaubnis, Ausländerrecht, Lebensunterhalt

Grundsicherung angehoben. Notwendiger Lebensunterhalt steigt.

25. September 2009 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Des einen Freud ist des anderen Leid!

1.     Seit dem 01.07.2009 ist die Regelleistung in den alten Bundesländern auf 359,- € für volljährige Person  angehoben worden. Der Betrag wird als staatliche Grundleistung an Arbeitssuchende ausbezahlt . Die Arbeitssuchenden werden dagegen natürlich nichts Einzuwenden haben. Leider wird der Betrag der Grundsicherung auch für die Berechnung des Bedarfs eines Ausländers zu Grunde gelegt, welcher der Ausländerbehörde die Sicherung seines Lebensunterhaltes nachweisen muss.

Wenn der finanzielle Bedarf durch die Berechnung steigt, erhöht sich auch das notwendige Nettoeinkommen, welches der  Betroffene monatlich zur Verfügung haben muss, um die Deckung seines Lebensunterhaltes nachweisen zu können.

Der Bedarf eines Betroffenen wird stets dem Einkommen gegenüber gestellt. Nur wenn das Nettoeinkommen den Bedarf übersteigt, ist der Nachweis  erbracht. Die Erhöhung führt bei einer mehrköpfigen Familie leicht dazu, dass ein Mehrbedarf in Höhe 100,- bis 200,-  € netto oder mehr monatlich besteht. Die Berechnung, ob der Lebensunterhalt gedeckt ist, ist im Übrigen noch komplizierter, als es sich vielleicht anhört. Das führt  auch dazu, dass die Ausländerbehörden Fehler in der Berechnung machen. Es kann sich daher im Zweifel lohnen,  die Berechnung der Ausländerbehörde von einem kundigen Rechtsanwalt  überprüfen zu lassen.

2.     Zu verdanken ist eine zusätzliche Verschärfung des Probelmkreises  dem Bundesverwaltungsgericht, das in einer jüngeren Entscheidung, zu Lasten der Ausländer, entschieden  hat, dass die Abschläge vom Einkommen nach § 11 SGB II auch bei der Berechnung des notwendigen Lebensunterhaltes zu berücksichtigen sind. Dies hatten zuvor noch viele Ausländerbehörden (z. B. in Hessen) und Verwaltungsgerichte anders gesehen. Das  Bundesverwaltungsgericht hat es nicht gelten lassen, dass § 11 SGB II eigentlich nur den Erwerbsuchenden zu Gute kommen soll  und keine Verschärfung des Aufenthaltsrechts beabsichtigt.

Gerade im Hinblick auf die anstehenden Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnisse nach der Altfallregelung zum 31.12.2009, wird es viele Betroffene  geben, die sich dem Problem des Nachweises der Sicherung des Lebensunterhaltes gegenüber sehen werden. Für die Betroffene ist es daher unbedingt ratsam sich bereits vor Stellung eines Verlängerungsantrags zu vergewissern, dass der Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes gegenüber der Ausländerbehörde geführt werden kann. Stellt die Ausländerbehörde ersteinmal fest, dass das Einkommen nicht ausreicht, befindet man sich mitten in einem Verwaltungsstreitverfahren.

Kategorie: Ausländerrecht, Einbürgerung, StaatsangehörigkeitsrechtSchlagwort: Aktuell, Altfallregelung, Grundsicherung, Lebensunterhalt

Neue Verwaltungsvorschriften zum Ausländerrecht

24. September 2009 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Die  neuen Verwaltungsvorschriften zum Ausländerrecht sind in Kraft getreten. Die Verwaltungsvorschriften sind für die Behörden in den Ländern bindend.  Wer eine Auseinandersetzung mit  einer  Ausländerbehörde  hat,  sollte die Verwaltungsvorschriften daher kennen.

Ein Link zu den Verwaltungsvorschriften  zum Aufenthaltsgesetz ist  hier:

http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2009/0669-09.pdf

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell

Herzlich willkommen!

22. September 2009 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Hier entsteht der Blog von Rechtsanwalt Daniel Frühauf. Gepostet werden wichtige Mitteilungen, Erfahrungsberichte und Gesetzesänderungen zu den Themen  Strafrecht, Staatsangehörigkeitsrecht und Ausländerrecht.

Kategorie: Allgemein, Ausländerrecht, Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafverteidigung, StrafrechtSchlagwort: Aktuell

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