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Rechtsanwalt Frühauf

Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht, Einbürgerung, Strafverteidigung

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Altfallregelung

Fristverlängerung bei der gesetzlichen Altfallregelung (Bleiberechtsregelung) durch die Innenministerkonferenz ?

20. November 2009 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

1.   Nichtregierungsorganisationen, Verbände und Kirchen fordern seit langem eine Verlängerung der Frist bei der gesetzlichen Altfallregelung.

2.    Die Frist zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse nach der Altfallregelung läuft am 31.12.2009 ab. Zu dem Zeitpunkt muss bis jetzt gegenüber den Ausländerbehörden nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt der Antragsteller in der Vergangenheit überwiegend gesichert war.

3. Es wird dabei bisher nicht berücksichtigt, dass aufgrund der Wirtschaftskrise viele Arbeitnehmer entweder ihre Arbeit verloren haben oder in Kurzarbeit sind und dadurch Lohneinbußen haben.

4. Die Verlängerung der Frist bei der gesetzlichen Altfallregelung kann deshalb dazu führen, dass in einer Vielzahl von Fällen dem Rückfall in die Duldung vorgebeugt werden kann.

5. Offensichtlich haben die Innenminister der Länder die Kritik aufgenommen. Bei der Anfang Dezember 2009 stattfindenden Innenministerkonferenz soll nun über eine solche Fristverlängerung diskutiert werden.

Kategorie: AllgemeinSchlagwort: Aktuell, Altfallregelung, Aufenthalt, Bleiberecht, Duldung, Lebensunterhalt

Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung (Bleiberechtsregelung), eine Zwischenbilanz

21. Oktober 2009 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

1.    Die Bundesregierung hat erklärt, dass bis Ende Juni 2009 insgesamt 35128 Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung, § 104 a AufenthG, erhalten haben. Davon erhielten 28227 eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“, da sie ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig sichern konnten.
Diese Personen müssen zum Stichtag am 31.12.2009 nachweisen, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Für den Nachweis, dass der Lebensunterhalt gesichert ist, reicht es nicht aus, wenn zu diesem Zeitpunkt keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezogen werden. Notwendig ist es vielmehr, dass der Antragsteller nachweist, dass er auch keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II hat.

2.    In weiteren 2760 Fällen wurde auf einen Antrag nach der Altfallregelung eine Aufenthalterlaubnis auf anderer rechtlicher Grundlage erteilt.
Diese anderen rechtlichen Grundlagen sind meiner Erfahrung nach insbesondere die Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen, § 25 AufenthG. Diese werden durch die Altfallregelung nicht verdrängt. Hierbei kommt es insbesondere darauf an nachzuweisen, dass die Integration in die deutschen Lebensverhältnisse gelungen ist. Für eine anzuerkennende Integration spricht, unter anderem, die Mitgliedschaft in Vereinen oder politischen Parteien. Es geht hierbei um eine Wertungsfrage, die von den Behörden und Gerichten abschließend beurteilt wird. Es ist daher im eigenem Interesse wichtig, dafür Sorge zu tragen hat, dass die Ausländerbehörde alle wichtigen Informationen vor einer abschließenden Entscheidung erhält.

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Altfallregelung, Aufenthaltserlaubnis, Ausländerrecht, Lebensunterhalt

Grundsicherung angehoben. Notwendiger Lebensunterhalt steigt.

25. September 2009 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Des einen Freud ist des anderen Leid!

1.     Seit dem 01.07.2009 ist die Regelleistung in den alten Bundesländern auf 359,- € für volljährige Person  angehoben worden. Der Betrag wird als staatliche Grundleistung an Arbeitssuchende ausbezahlt . Die Arbeitssuchenden werden dagegen natürlich nichts Einzuwenden haben. Leider wird der Betrag der Grundsicherung auch für die Berechnung des Bedarfs eines Ausländers zu Grunde gelegt, welcher der Ausländerbehörde die Sicherung seines Lebensunterhaltes nachweisen muss.

Wenn der finanzielle Bedarf durch die Berechnung steigt, erhöht sich auch das notwendige Nettoeinkommen, welches der  Betroffene monatlich zur Verfügung haben muss, um die Deckung seines Lebensunterhaltes nachweisen zu können.

Der Bedarf eines Betroffenen wird stets dem Einkommen gegenüber gestellt. Nur wenn das Nettoeinkommen den Bedarf übersteigt, ist der Nachweis  erbracht. Die Erhöhung führt bei einer mehrköpfigen Familie leicht dazu, dass ein Mehrbedarf in Höhe 100,- bis 200,-  € netto oder mehr monatlich besteht. Die Berechnung, ob der Lebensunterhalt gedeckt ist, ist im Übrigen noch komplizierter, als es sich vielleicht anhört. Das führt  auch dazu, dass die Ausländerbehörden Fehler in der Berechnung machen. Es kann sich daher im Zweifel lohnen,  die Berechnung der Ausländerbehörde von einem kundigen Rechtsanwalt  überprüfen zu lassen.

2.     Zu verdanken ist eine zusätzliche Verschärfung des Probelmkreises  dem Bundesverwaltungsgericht, das in einer jüngeren Entscheidung, zu Lasten der Ausländer, entschieden  hat, dass die Abschläge vom Einkommen nach § 11 SGB II auch bei der Berechnung des notwendigen Lebensunterhaltes zu berücksichtigen sind. Dies hatten zuvor noch viele Ausländerbehörden (z. B. in Hessen) und Verwaltungsgerichte anders gesehen. Das  Bundesverwaltungsgericht hat es nicht gelten lassen, dass § 11 SGB II eigentlich nur den Erwerbsuchenden zu Gute kommen soll  und keine Verschärfung des Aufenthaltsrechts beabsichtigt.

Gerade im Hinblick auf die anstehenden Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnisse nach der Altfallregelung zum 31.12.2009, wird es viele Betroffene  geben, die sich dem Problem des Nachweises der Sicherung des Lebensunterhaltes gegenüber sehen werden. Für die Betroffene ist es daher unbedingt ratsam sich bereits vor Stellung eines Verlängerungsantrags zu vergewissern, dass der Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes gegenüber der Ausländerbehörde geführt werden kann. Stellt die Ausländerbehörde ersteinmal fest, dass das Einkommen nicht ausreicht, befindet man sich mitten in einem Verwaltungsstreitverfahren.

Kategorie: Ausländerrecht, Einbürgerung, StaatsangehörigkeitsrechtSchlagwort: Aktuell, Altfallregelung, Grundsicherung, Lebensunterhalt

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Daniel Frühauf, Rechtsanwalt
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