Wer mit einem Schengenvisum nach Deutschland einreist, hat die Möglichkeit nach Dänemark zu gehen und dort zu heiraten. Die Voraussetzungen für die Eheschließung in Dänemark sind schnell erfüllt und es kann in der Regel innerhalb weniger Tage geheiratet werden. Nach einer Rückkehr nach Deutschland ist die zuständige Ausländerbehörde allerdings nicht verpflichtet, dem verheirateten Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Denn die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass der Ausländer mit dem erforderlichen Visum eingereist ist (§ 5 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG). Das passende Visum wäre in dem Fall ein Visum zur Familienzusammenführung. Eine Befreiung von der Visumspflicht nach § 39 Nr. 3 AufenthV scheidet aus. Eine solche Befreiung von der Visumspflicht entsteht nur, wenn erst nach der letzten Einreise nach Deutschland die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entstanden sind. Bei der Eheschließung in Dänemark ist der Anspruch aber bereits vor der letzten Einreise nach Deutschlandentstanden, nämlich zum Zeitpunkt der Vermählung in Dänemark (vgl. VG München, Beschluss vom 17.11.2010, M 12 S 10.3844; BayVGH vom 29.06.2010 – 19 Cs 10.447). Die Ausländerbehörden übersehen in einer solchen Konstellation aber häufiger, dass sie trotzdem verpflichtet sind eine Ermessensentscheidung im Sinne von § 5 Absatz 2 Satz 2 AufenthG zu treffen. Liegt der erforderliche Sprachnachweis nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG im Antragsverfahren vor hat die Ausländerbehörde zu prüfen, ob die Durchführung des Visumsverfahrens im Einzelfall zumutbar ist (§ 5 Absatz 2 Satz 2 AufenthG). Tut sie das nicht, ist die Entscheidung, die Aufenthaltserlaubnis nicht zu erteilen, rechtswidrig und damit ist die Verfügung angreifbar. Die Darlegungslast, dass die Durchführung des Visumsverfahrens unzumutbar ist, liegt allerdings bei dem Ausländer.
Patrick
Sehr geehrter Herr Frühauf,
Meine Freundin ist seit einigen Monaten mit einem Sprachkursvisum in Deutschland (nationales Visum). Nun überlegen wir entweder in Dänemark oder in Deutschland zu heiraten. Um zu verhindern, dass sie Deutschland nach der Hochzeit wieder verlassen muss um mit einem Visum zur FZF wieder einreisen zu müssen, gehen wir davon aus, dass eine Hochzeit in Deutschland die sichere Variante wäre? Ist dies richtig?
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr P.,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Da eine Eheschließung in Dänemark problemlos auch in Deutschland anerkannt wird, werden Sie keine rechtlichen Vorteile verbuchen können, wenn Sie in der BRD heiraten.
Entscheidend wird es darauf ankommen, ob Sie der Ausländerbehörde glaubhaft darlegen können, dass nicht schon zum Zeitpunkt der Einreise Eheschließungsabsichten bestanden haben.
U.U. könnte die Ausländerbehörde dann darauf bestehen, das Visum zum Ehegattennachzug vom Heimatland aus zu beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Frühauf
Rechtsanwalt
Kamal
Schönen guten Tag,
Ich und mein mann gebürtiger afghane ich deutsche haben im mail letzten jahres geheiratet und er ist schon seit 2012 in dänemark und hat dort als diplomat gearbeitet und gewohnt nun sind wir nach hamburg gezogen und wollen hir leben uns wurde jetzt gesagt wenn wir ein visum hier beantragen wollen würden müsste wir das mit einem visum zur familienzusammenführung machen und er muss zurück nach dänemark stimmt das oder kann mann in diesem fall davon absehen weil wir kennen uns erst seit 2017 und davor war er ja schon 5 jahre in dänemark mit aufenthaltserlaubniss und hat auch gearbeitet
Danke für ihre antwort
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Frau K.,
wenn Ihr Mann noch einen gültigen Aufenthaltstitel für Dänemark besitzt,
könnte er auch von Hamburg einen Aufenthaltstitel für die BRD beantragen,
da er als Ihr Ehemann einen Anspruch auf Ehegattennachzug hat.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Frühauf
Rechtsanwalt
Kamal
Vielen dank für ihre antwort
Mit freundlichen Grüßen
Mark Grone
Guten Tag,
ich hätte auch eine kleine Frage. Ich möchte meine chilenische Freundin in Deutschland standesamtlich heiraten. Danach möchten wir wieder nach Chile zurück, benötigen also für danach kein Visum. Kann sie also einfach als Touristin einreisen, heiraten und danach wieder ausreisen? Wir befinden uns gerade beide in Chile.
Vielen Dank und liebe Grüße
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr G.,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage:
Ihre Freundin kann mit einem Touristenvisum einreisen
und in Deutschland heiraten.
Informieren Sie sich zuvor bei dem für Sie zuständigen
Standesamt, welche Unterlagen und Dokumente Sie für die
Eheschließung benötigen werden, damit die Ehe auch
innerhalb der 90 Tage, die das Visum Gültigkeit hat,
geschlossen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Frühauf
Rechtsanwalt
Hauk Wolfgang
Hallo
Wir leben seit über einem Jahr in Deutschland zusammen meine Partnerin ist Iranerin sie
ist mit einem Sprachkursvisium ( Studienvorbereitend) eingereist, ist es möglich in
Dänemark zu heiraten und wird diese Eheschließung in Deutschland anerkannt?
Wenn ja, welche Unterlagen werden benötigt.
Vielen Dank
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr H.,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage:
Es ist möglich in Dänemark zu heiraten.
Ihre Freundin wird aber ein Visum für Dänemark benötigen.
Die Ehe würde in Deutschland anerkannt werden.
Es ist sinnvoll, im für Sie zuständigen Standesamt
die benötigten Unterlagen zu erfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Frühauf
Rechtsanwalt