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Rechtsanwalt Frühauf

Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht, Einbürgerung, Strafverteidigung

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Heirat in Dänemark/Durchführung des Visumsverfahrens, 16. November 2010 – BVerwG 1 C 17.09

11. Februar 2011 //  by Rechtsanwalt//  6 Kommentare

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: wer ein  Schengen Visum hat und in Dänemark heiratet, um dann nach  Deutschland einzureisen, hat keinen Anspruch darauf, dass die Ausländerbehörde in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Familiennachzug erteilt.

Die Ausländerbehörde darf den Antragsteller oder die Antragstellerin auf das durchzuführende Visumsverfahren verweisen.

Nur in Ausnahmefällen kann zugunsten des Antragstellers von der Durchführung des Visumsverfahrens abgesehen werden.

Der Antragsteller oder die Antragstellerin sind gehalten, die Gründe für das Vorliegen eines Ausnahmefalles darzulegen.

Dazu zählen, zum Beispiel, der Nachweis der Reiseunfähigkeit, die konkrete Gefahr einer unzumutbar langen Trennung der Eheleute oder die kurz bevorstehende Geburt eines Kindes.

Passende Artikel zu diesem Bericht:

  1. Eheschließung in Dänemark
  2. Fragen zum Kindernachzug
  3. Heiraten in Dänemark – Visumsverfahren entbehrlich?
  4. Erwerb eines Aufenthaltstitels eines in Deutschland geborenen Kindes nach § 33 AufenthG (Ausländerrecht)
  5. Bundesverwaltungsgericht: Kein Schengen-Visum bei begründeten Zweifeln an Rückkehrbereitschaft des Antragstellers.

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Familiennachzug, Visum

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Nadia

    22. März 2015 um 23:30

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine kurze frage, ich habe gehört, dass ein Mann der in Dänemark lebt, im Ausland geheiratet und jetzt seine Frau zu sich holen wird. Die Frau musste nichts im Ausland beantragen, der Mann hätte von hier aus alles beantragt( hat wahrscheinlich die Heirat Papiere vorgelegt, dass er dort geheiratet hat)

    Was ich wissen wollte, ob sowas möglich ist? Die Frau muss sogar keine Deutschkenntnisse verfügen.

    Ich habe mich erkundigt und habe heraus bekommen, dass die Frau mindestens den Goethe-Institut Deutsch Test A1 besitzen muss.

    Ich bedanke mich im vor raus für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    N.Aslam

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      27. März 2015 um 17:27

      Hallo, wenn Sie als EU-Bürger in Deutschland leben, muss Ihre Frau keine Deutschkenntnisse nachweisen.
      Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
      Daniel Frühauf
      Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
      Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Aufenthaltsrecht, Einbürgerungen, Ausländerrecht

  2. Johanna Tombrock

    20. August 2017 um 22:12

    Hallo, es geht um meinen Freund Mohamed Ony aus Ägypten. Wir wollen nächstes Jahr im Mai 2018 heiraten. Eine Idee wäre, wir könnten eine Islamische Hochzeit in Ägypten haben, weil das am einfachsten wäre. Mein Freund hat gehört, dass es sehr schwer ist die Ehe anschließend in der Botschaft legitimieren zu lassen und das es 2 Jahre dauern wird, bis er das Land verlassen darf, um eine Falschehe auszuschließen. Wenn er nach Deutschland kommen will um zu heiraten, braucht er das Heiratsvisum beantragen. Das ist allerdings schwierig da unsere Papiere mehrmals zwischen Deutschland und Ägypten hin und her geschickt werden sollen, mit Zeitbegrenzung. Seine Idee ist es mit dem Schengenvisum nach Deutschland zu kommen und in Dänemark zu heiraten und in Deutschland die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Das gelingt allerdings nur in ausnahmefällen. Ich habe eine Kommunikative Behinderung und ich bin mit dem Verfahren alleine überfordert und brauche dringend anwaltliche Unterstützung und Begleitung.

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      23. August 2017 um 12:51

      Sehr geehrte Frau Tombrock,

      gerne beantworte ich Ihre Anfrage zusammenfassend wie folgt:
      Es ist keine gute Idee nur mit einem Schengenvisum nach Deutschland einzureisen und in
      Dänemark zu heiraten. Um einen erfolgreichen Antrag auf Ehegattennachzug stellen zu können
      müsste Ihr Freund wieder nach Ägypten ausreisen; zeitlich wäre also nichts gewonnen.
      Wie Sie schon erwähnten, kann ein Antrag nur in besonderen Ausnahmefällen vom Inland aus gestellt
      werden; z.B. bei Schwangerschaft, aber auch hier wird die Behörde die besonderen Umstände werten
      und auch nur in Ausnahmefällen von einer Antragstellung aus dem Heimatstaat absehen.
      Wartezeiten beim Visumsverfahren müssen vom Antragsteller hingenommen werden. Deshalb ist Ihrem
      Freund zu empfehlen, ein Heiratsvisum zu beantragen. Wenn alle Unterlagen eingereicht werden können,
      dürfte die Bearbeitungszeit nicht länger als 6 Monate dauern und Ihr Freund erspart sich erhebliche
      Schwierigkeiten.

    • Claudia

      3. Dezember 2020 um 03:52

      Hallo grüße ich habe da fragen
      Möchte mein Freund heiraten aus Serbien und wahr der lebt bei mir ich habe in angemeldet bei mir und wollen heiraten wir haben alle Papiere beantragt und alle richtig übersetzt auf deutsch mit alles was da zu gehört

      Der hat deutsche meldeandrese serbische Reise pass und die Papiere für heiraten jetzt wollen brauchen die eine heiratsvisum von ihm was er auch nicht hat muss nach serbien alles beantragen was nicht ghet ich als deutsche stattangehörigkeit wollte ich fragen was kann ich machen bzw. wo muss ich hin gehen ob wir auch in Dänemark heiraten können und wir nach Deutschland das abgeben ist das möglich ich bitte sie mir zu helfen was ich zu tun habe wo wir hin gehen können für diese Dahl vielen Dank

    • Rechtsanwalt

      8. Februar 2021 um 14:20

      @Claudia.
      Grundsätzlich kann man in Dänemark natürlich heiraten. In der Regel wird man dann aber das Visumsverfahren durchführen müssen. Ausnahmen davon gibt es nur wenige.
      Mit freundlichen Grüßen
      Daniel Frühauf
      Rechtsanwalt
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      mailto: kontakt@rechtsanwalt-fruehauf.de
      Internet: http://www.rechtsanwalt-fruehauf.de
      Tätigkeitsschwerpunkte: Aufenthaltsrecht, Ausländerrecht, Visaverfahren, Arbeitsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Einbürgerung, Beibehaltungsgenehmigung, u.a.

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