1. Gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung für die Einbürgerung in Deutschland. Gesetzlich geregelt ist dies in § 10 Absatz 1 Nr. 6 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Ebenso wird ein Nachweis über die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland gefordert (§ 10 Absatz 1 Nr. 7 StAG)
In der Regel soll ein erfolgreicher Sprachtest der Stufe B1 und ein bestandener Einbürgerungstest der Einbürgerungsbehörde nachgewiesen werden.
2. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 15.08.2013 festgestellt, dass das Bestehen eines Sprachtest und ein erfolgreicher Einbürgerungstest nicht Anspruchsvoraussetzung sind. Die entsprechende Kenntnisse können auch auf andere Weise erfolgen (VG Stuttgart, Urteil vom 15.08.2013, Az.: 11 K 3272/12).
3. Bei einer deutschen Schulausbildung kann zum Beispiel darauf verzichtet werden. Das Verwaltungsgericht bezieht sich in dem konkreten Fall auch darauf, dass die Einbürgerungsbewerberin in der mündlichen Verhandlung vor Gericht ihre sehr guten Deutschkenntnisse unter Beweis gestellt hat.
Abdel
Guten Tag
Mein B1 Zeugnis wird von der Einbürgerungsstelle nicht anerkannt da ich es in einer Schule gemacht habe wo man dieser Schule betrug vorgeworfen wird. Ich würde von der Polizei vorgeladen die meinte aber ich kann mein Zeugnis behalten da ich der deutschen Sprache mächtig bin.
Meine Frage muss die Behörde mein b1 Zeugnis anerkennen.
Vielen Dank
Rechtsanwalt
Hallo,
die Behörde hat hier ein Ermessen, sie muss also das Zeugnis nicht anerkennen, wenn sie der Ansicht ist, Ihre Deutschkenntnisse seien nicht ausreichend. Das kann man dann noch überprüfen lassen, auch vom zuständigen Gericht.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Frühauf
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Strafrecht
Töngesgasse 23-25
60311 Frankfurt am Main
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Liana
Sehr geehrte Herr Frühauf,
Ich habe da eine wichtige frage, ist es auch möglich mit einen Abgangszeugnis die Einbügelung zu bekommen. Einer seits wohne ich schon 17 jahre in Deutschland und ich beherrsche sehr gut die Deutsche sprache. Ich habe meine Jahrgangsstufe ab der 9.Klasse gemacht und dann bin ich in die Berufreife gegang und da habe ich mein Abgangszeugnis bekommen durch Medizinischen gründen konnte ich nicht regelmäßig anwesend sein wegen der weiten entfernung. Da durch habe ich auch keinen Abschluss bekommen. Ich währe sehr glücklich wenn sie mir was da zu sagen könnten.
Mit freundlichen Grüßen,
Liana Elmursaeva
Sekretariat Rechtsanwalt Frühauf
Sehr geehrte Frau E.,
grundsätzlich kann das Abschlusszeugnis
nur anerkannt werden, wenn Sie mindestens vier Jahre eine deutsche Schule
besucht haben und diese erfolgreich abgeschlossen haben.
Pavlyuk
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich möchte gerne wissen, ob mein Mann recht hat, die deutsche Bürger werden kann, ohne Nachweis über Sprachkenntnisse B1 und Einbürgerungstest? Er ist über 15 Jahre in Deutschland, er ist fest eingestellt, er hat nur Zertifikat auf A1. Wegen des Hirntrauma,er hat Probleme mit Gedächtnis, Konzentrationsschwäche, dass war von Arzt festgestellt. Anderen Voraussetzungen für deutsche Staatsangehörigkeit sind erforderlich. Was könnte er tun, dass keinen Prüfungen haben?
Danke für die Hilfe im voraus
Olga. Pavlyuk
Sekretariat Rechtsanwalt Frühauf
Sehr geehrte Frau P.,
bitte informieren Sie mich darüber, wie alt Ihr Mann ist.
Senden Sie die Informationen an kontakt@rechtsanwalt-fruehauf.de
Ich kann dann eine ausführliche Beratung unternehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Frühauf
Rechtsanwalt und
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Malik
Sehr geehrte Herr Frühauf,
Meine Frage ist : Kann ich die Einbürgerung schon nach 6 Jahren haben?
– Ich lebe seit 6 Jahre in Deutschland (regelrecht)
– Ich habe eine Berufsausbildung (Krankenpflege Ausbildung 3 Jahre) absolviert.
-B1 Deutschzertifikat
– unbefristeten Arbeitsvertrag
– Festes Einkommen ( Kein Sozial Hilfe oder Ähnliches )
Mit freundlichen Grüßen.
Rechtsanwalt
Hallo Malik,
Sie benötigen Deutschkenntnisse auf dem Niveau mindestens B2. Dann kann ich Ihnen helfen nach 6 Jahren den Antrag auf Einbürgerung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Frühauf
Rechtsanwalt und
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Schmitz
Hallo Herr Frühauf,
der Lebensgefährte meiner Schwiegermutter ist als Soldat nach Deutschland gekommen,lebt mittlerweile seit 1963 in Deutschland, hat eine Deutsche geheiratet, 2 in Deutschland geborenen erwachsene Kinder. Im nächsten Jahr wird er stolze 80 Jahre alt, muss er tatsächlich noch in die Schule und anschließend den Einbürgerungstest machen?
Viele Grüße
Rechtsanwalt
@schmitzrosi612 Aufgrund des Alters glaube ich das dies nicht erforlderlich ist. Welche Behörde ist denn bei Ihnen zuständig?
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Frühauf
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Tätigkeitsschwerpunkte: Aufenthaltsrecht, Visasverfahren, Ausländerrecht, Selbständige Tätigkeit, Arbeitsgenehmgigung, Firmengründung, Einbürgerung, Beibehaltungsgenehmigung, u.a.