1. Gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung für die Einbürgerung in Deutschland. Gesetzlich geregelt ist dies in § 10 Absatz 1 Nr. 6 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Ebenso wird ein Nachweis über die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland gefordert (§ 10 Absatz 1 Nr. 7 StAG)
In der Regel soll ein erfolgreicher Sprachtest der Stufe B1 und ein bestandener Einbürgerungstest der Einbürgerungsbehörde nachgewiesen werden.
2. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 15.08.2013 festgestellt, dass das Bestehen eines Sprachtest und ein erfolgreicher Einbürgerungstest nicht Anspruchsvoraussetzung sind. Die entsprechende Kenntnisse können auch auf andere Weise erfolgen (VG Stuttgart, Urteil vom 15.08.2013, Az.: 11 K 3272/12).
3. Bei einer deutschen Schulausbildung kann zum Beispiel darauf verzichtet werden. Das Verwaltungsgericht bezieht sich in dem konkreten Fall auch darauf, dass die Einbürgerungsbewerberin in der mündlichen Verhandlung vor Gericht ihre sehr guten Deutschkenntnisse unter Beweis gestellt hat.
Kewal Singh
Guten Tag Herr Frühauf,
Meine Frage ist dass ich lebe seit 19 Jahren in Deutschland….in 2013 Ich habe Niederlassungserlaubnis bekommen ohne B1 Zertifikat…weil die Damme meinte mein Deutsch ist sehr gut und ich brauche kein B1…. Jetzt möchte ich Deutsches Pass beantragen und wollte fragen dass darf ich das auch ohne B1 beantragen weil ich meine Niederlassungserlaubnis ohne B1 bekommen habe???
Mfg Singh
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Singh aus meiner Sicht benötigen Sie für eine Einbürgerung den Sprachnachweis die Ausnahmen, die es bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gibt, gelten nicht für die Einbürgerung. Wenn Sie weitergehende Fragen haben wenn Sie sich bitte direkt an mich unter kontakt@rechtsanwalt-fruehauf.de
Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
Daniel Frühauf
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Tätigkeitsschwerpunkte: Aufenthaltsrecht, Ausländerrecht, Einbürgerung, Beibehaltung, Familienzusammenführung, Visaverfahren, Arbeitsgenehmigung, Selbständige Tätigkeit
Töngesgasse 23-25
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Zuzana Seiffert
Hallo Herr Anwalt
Bin slowakin,36 ,15 Jahre in De,seit 10 Jahre mit einen Deutschen verheiratet. Haben ein Haus gekauft und 2tes Kind ist unterwegs.. das 1te wurde in De geboren. Habe nicht automatisch recht auf deutsche Staatsangehörigkeit?Muss ich B1 machen?
Rechtsanwalt
@zuzanseiffert
Sehr geehrte Frau Seiffert,
in aller Regel ist der Sprachnachweis B1 bei der Einbürgerung erforderlich. Aufgrund der von Ihnen genannten Umstände kann ich nicht erkennen, dass in Ihrem Fall eine Ausnahme davon vorliegt. Ich gehe daher davon aus, dass Sie die deutschen Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen müssen.
Wenn Sie eine weitergehende Beratung möchten, bitte ich Sie sich diesbezüglich direkt an mich unter Kontakt@Rechtsanwalt-Fruehauf.de zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
Daniel Frühauf
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Sara
Hallo Herr Frühauf,
mein Vater ist 70 Jahre alt und er kam als Gastarbeiter nach Deutschland und hat noch nie die deutsche Schule besucht. Er spricht zwar Deutsch, aber kann und versteht kein Fachdeutsch. Jetzt hat er die deutsche Staatsangehörigkeit in Kreis Mettmann NRW beantragt und daraufhin hat er einen Brief bekommen, dass die ein ärztliches Attest haben möchten, dass er aufgrund seines Alters und wegen gesundheitlichen Gründen den Sprachtest nicht machen kann. Muss er sich so ein Attest besorgen und wenn ja reicht nicht ein Attest aufgrund seines Alters?
Viele Grüsse
Rechtsanwalt
@Sara
Hallo, aufgrund des Alters Ihres Vaters, sehe ich die Möglichkeit auf den Nachweis der Sprachkenntnisse im Rahmen der Einbürgerung verzichten zu können. Bei den mir bekannten Behörden ist es dabei nicht erforderlich ein ärztliches Attest diesbezüglich vorzulegen. Deswegen bitte ich Sie, mir dasSchreiben der Behörde zu senden und zwar direkt meine Email Adresse, über Kontakt@Rechtsanwalt-fruehauf.de damit ich das Schreiben prüfen kann.
Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
Daniel Frühauf
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Karim
Hallo, mein Mann hat die Teinahmebestätigung B1 erhalten, den Einbürgerungstest bestanden u ist in einem festen Arbeitsverhätnis. Er hat keine Vorstrafen, lebt seit 12 Jahren in Deutschland u kann gut Deutsch sprechen aber nicht Schreiben, weil er sehr schlecht lesen und Schreiben kann. Besteht für ihn eine Chance den Deutschenpass trotzdem zu erhalten? Vielen Dank im Voraus.
Rechtsanwalt
@Karim
In der Regel ist der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 zwingend erforderlich. Eine Ausnahme kann ich in Ihrem Fall nicht erkennen. Ich gehe daher davon aus, dass bei der Einbürgerung Ihres Mannes der Nachweis der Sprachkenntnisse B1 erforderlich sein wird.
Falls Sie eine weitergehende Beratung möchten bitte ich Sie sich direkt an mich unter der E-Mail-Adresse kontakt@rechtsanwalt-fruehauf.de zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
Daniel Frühauf
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Jürgen Dost
Sehr geehrter Herr Daniel Frühauf
Ich bin 68 Jahre alt und meine Frau 48 Jahre sie lernt jetzt über ein Jahr und die Prüfung steht an trotz großer Bemühungen wird sie wahrscheinlich in die Prüfung nicht bestehen . Wie sehen Sie die Wahrscheinlichkeit dass meine Frau auch ohne bestandene B1 Zertifikat ein Daueraufenthaltsrecht bekommt . Durch meine Rente und die damit verbundenen Kosten ist es für mich eine hohe Belastung .
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Dost
Rechtsanwalt
@jurengendost
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr D.;
in der Regel ist der B1 Sprachnachweis erforderlich. Leider kann ich in der Angelegenheit Ihrer Frau keinen Ansatz für eine mögliche Ausnahme erkennen, so dass ich im Moment annehme, dass der Sprachnachweis B1 erforderlich ist.
Für eine weitergehende Beratung und die Vereinbarung einer Erstberatung bitte ich Sie, sich direkt an mich unter kontakt@rechtsanwalt-fruehauf.de zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
Daniel Frühauf
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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