• Menu
  • Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen

Rechtsanwalt Frühauf

Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht, Einbürgerung, Strafverteidigung

  • Kontakt
  • Rechtsgebiete
  • Zu meiner Person
  • Kanzleiprofil
  • Links
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Kontakt
  • Rechtsgebiete
  • Zu meiner Person
  • Kanzleiprofil
  • Links
  • Datenschutz
  • Impressum

Rechtsanwalt

Serbien ist EU-Beitrittskandidat

8. März 2012 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Serbien erhält den Status als EU-Betrittskandidat. Das haben die EU Staats- und Regierungschefs am 02.03.2012 in Brüssel entschieden.

Die Entscheidung macht Beitrittsverhandlung zwischen Serbien und der EU möglich. Die Beitrittsverhandlungen sollen  in den nächsten fünf oder sechs Jahren zu einer vollen Mitgliedschaft führen.

Kategorie: Allgemein, Ausländerrecht, Einbürgerung, StaatsangehörigkeitsrechtSchlagwort: Aktuell

Keine Einbürgerung bei ungeklärter Identität des Antragstellers

12. Januar 2012 //  by Rechtsanwalt//  13 Kommentare

Für die Einbürgerung ist es erforderlich, dass die Identität des Antragstellers nachgewiesen ist.
Ist der Antragsteller ohne Ausweispapiere nach Deutschland eingereist, muss er im Einbürgerungsverfahren seine Identität nachweisen. Es reicht nicht aus, im Besitz eines Reisausweises für Ausländer oder eines Reiseausweises  für Flüchtlinge zu sein,  wenn in dem Ausweis vermerkt wird, „ Die eingetragenen Personalien beruhen auf eigenen Angaben des Ausländers“. In einem solchen Fall gilt die Identität nicht als nachgewiesen. Die Einbürgerungsvoraussetzungen liegen dann nicht vor.
Begründete Zweifel an der Identität bestehen solange, wie geeignete Dokumente zum Nachweis der Identität fehlen oder wenn gefälschte Urkunden vorgelegt werden.
Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einer Entscheidung festgestellt (Bundesverwaltungsgericht, BVerwG, Urteil vom 1.09.2011, BVerwG 5 C 27.10).

Kategorie: Allgemein, Einbürgerung, StaatsangehörigkeitsrechtSchlagwort: Aktuell, Einbürgerung

Keine Überstellung in ein anderes Land bei Beantragung subsidiären Schutzes

8. November 2011 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Die Dublin-II-Verordnung, Verordnung (EG) Nr. 343/2003, regelt welcher Mitgliedstaat für einen Asylantrag zuständig ist. Dabei kommt häufig die europäische Datenbank EURODAC zur Geltung. EURODAC ist eine europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken.

Eine (auch zwangsweise) Überstellung in ein Land ist nicht zulässig, wenn der Antrag nur auf Gewährung subsidiären Schutzes nach § 60 Absatz 2 bis 7 AufenthG gerichtet ist. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt in seinem Beschluss vom 06.07.2011, Az.: 7 L 1604/11.F.A  (InfAuslR, 2011 (Nr. 9), Seite 366) entschieden.

Die Beschränkung des Antrags auf  subsidiären Schutz kann auch noch nachträglich erfolgen.

Das Verwaltungsgericht ist dabei der Ansicht, dass der Antrag auf Gewährung subsidiären Schutzes nicht in  der  Dublin-II-Verordnung geregelt wird.

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Abschiebung, Aktuell, Asylantrag, Ausländerrecht, Verwaltungsgericht

Arbeitsgenehmigungsverfahren Rumänien / Bulgarien – neue Zuständigkeitsregelungen!

21. Oktober 2011 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Staatsangehörige der acht neuen EU-Mitgliedsstaaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn) haben seit dem 01.05.2011 uneingeschränkten Zugang auf den deutschen Arbeitsmarkt.

Für bulgarische und rumänische Staatsangehörige endet die Übergangszeit am 31.12.2013.

Diese Staatsangehörigen benötigen für die Arbeitsaufnahme eine Arbeitserlaubnis-EU oder eine Arbeitsberechtigung-EU.

Die Erlaubnis muss direkt bei der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) bei der  Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
Der Hauptsitz der ZAV ist in  Bonn. Daneben gibt es Standorte  in Duisburg, Frankfurt/Main und München.

Die entsprechenden Formulare können im Internet herunter geladen werden.

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Arbeitsberechtigung, Arbeitserlaubnis, Ausländerrecht, EU-Mitgliedstaaten

Ausländerrecht-Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels

21. September 2011 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Der elektronische Aufenthaltstitel wurde am 1. September 2011 eingeführt.

Mit Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels werden der bisherige Aufenthaltstitel (Klebeetikett), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und der Ausweisersatz in Papierform abgelöst.

Ziel der Neuregelung ist es, die Aufenthaltstitel der Europäischen Union einheitlich zu gestalten.

Durch die Nutzung biometrischer Daten soll die Bindung zwischen Dokumenteninhaber und Dokument erhöht werden. Die missbräuchliche Nutzung soll erschwert werden.

Die an die Ausländerbehörde zu entrichtenden Gebühren für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis steigen um 50,- Euro. Die Gebühren für die Erteilung eines Aufenthaltstitels kostet jetzt 110,- Euro statt bisher 60,-  Euro.

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Ausländerrecht

Verspäteter Verlängerungsantrag-Negative Konsequenzen im Ausländerrecht

24. August 2011 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

 

1.         Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil  vom 22.06.2011 – BVerwG 1 C 5.10 entschieden, dass bei einem verspäteten Verlängerungsantrag, die Fiktion einer Fortgeltung des Titels im Ausländerrecht nicht eingreift. Auch wenn der Verlängerungsantrag einen Tag nach Ablauf des Titels  gestellt wird, ist der zuvor bestehende Aufenthaltstitel zuvor erloschen.

Es kommt dann keine Verlängerung mehr in Betracht, sondern nur noch eine Neuerteilung eines Aufenthaltstitels.

Dies wurde zuvor anders gehandhabt. Diese Praxis ist nun durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein Riegel vorgeschoben.

Das kann im Ergebnis dazu führen, dass eine Neuerteilung nach den Vorschriften des Ausländerrechts versagt wird, obwohl die Verlängerung des Titels vollkommen unproblematisch erfolgt wäre.

Eine weitere bittere Folge der Entscheidung  ist, dass mit dem erlöschen des Aufenthaltstitels bzw. der Aufenthaltserlaubnis auch eine bestehende Arbeitsgenehmigung erlischt.

Während des gesamten weiteren Verfahrens besteht bis zu einer eventuellen Neuerteilung keine gültige Arbeitsgenehmigung mehr. Der Ausländer darf in dieser Zeit nicht mehr arbeiten.

Als Konsequenz aus dieser Entscheidung sind die Betroffenen aufgefordert sicherzustellen, dass unter allen Umständen der Verlängerungsantrag rechtzeitig gestellt wird, insbesondere wenn man sich während des Ablaufs der Aufenthaltserlaubnis  im Ausland aufhält.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kategorie: Ausländerrecht, Strafverteidigung, StrafrechtSchlagwort: Aktuell, Arbeitsgenehmigung, Ausländerrecht, Verlängerungsantrag

Änderungen im Ausländerrecht seit dem 01.07.2011

11. Juli 2011 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Die Frist zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechtes für Ehegatten ist von zwei auf drei Jahre angehoben worden.

Jugendliche und Heranwachsende zwischen dem 16. und 21. Lebensjahr können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie müssen vor dem 14. Lebensjahr nach Deutschland eingereist sein uns seit mindestens sechs Jahre hier leben. Außerdem müssen sie ein Schule besuchen und oder einen Schul- oder Berufsabschluss haben. Erhalten die Eltern der Jugendlichen keine Sozialhilfe, dann  können auch die Eltern eine  Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Kategorie: Ausländerrecht, Einbürgerung, StaatsangehörigkeitsrechtSchlagwort: Aktuell

Anspruch auf Kindernachzug aus Bosnien-Herzegowina, Hessischer VGH, Az.: 7 B 2488/10

17. Juni 2011 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

1. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass ein Anspruch auf Kindernachzug selbst dann besteht, wenn dem anderen Elternteil weiterhin Informationsrechte oder ein Einspruchsrecht zusteht.

2. Der Verwaltungsgerichtshof hatte über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eines bosnischen-herzegowinischen Staatsangehörigen entschieden. Die Ausländerbehörde hatte den Antrag auf Familienzusammenführung noch abgelehnt.

3. Im Hinblick auf das Bestehen eines Anspruchs auf Nachzug läßt aus der Entscheidung folgendes herausleiten:

3.1 Der Antragsteller muss bei Antragstellung unter 16 Jahre alt sein. Ist der Antragsteller über 16 Jahre müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, die hier jetzt nicht behandelt werden sollen.

3.2. Der in Deutschland lebende Elternteil muss alleine Personensorgeberechtigt sein. Die Fragen des Sorgerechts regeln sich nach dem Recht des Staates in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat vgl. Art. 21 EGBGB.

3.3. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte einen Fall für Bosnien und Herzegowina zu entscheiden. In Bosnien und Herzegowina ist Art. 142 Abs. 1 des FamG maßgeblich. Nach Art. 142 Absatz 1 Satz 1 FamG hat ein Elternteil das Sorgerecht inne, bei dem das Kind lebt. Eine alleinige Entscheidungsbefugnis hat ein Elternteil aber nur, wenn der andere ein Elternteil an der Sorge für das Kind verhindert oder unbekannten Aufenthaltes ist oder die Unterhaltspflicht nicht erfüllt oder nicht erreichbar ist.

3.4. Die gesetzliche Zuordnung, die sich aus Art. 140 FamG ergibt, kann durch gerichtliche Entscheidung verändert werden.

3.4.1. Im vorliegenden Fall hat das Familiengericht entschieden, dass das Kind bei seinem Vater leben soll.

3.4.2.Zusätzlich hat das Gericht es unterlassen der Mutter Pflichten aufzuerlegen, welche die Sorge des Kindes betreffen. Dies sei im Interesse des Kindes, vgl. Art. 142 Abs. 3 FamG.

3.4.3. Trotz dieser Entscheidung des Familiengerichts bleiben weiterhin Rechte, die das Kind betreffen, bei der Mutter, wie etwa ein Einspruchsrecht (vgl. Art. 143 Abs. 4 S. 2 FamG).

4. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat dazu entschieden, dass es aber an substantiellen Mitentscheidungsrechten und Pflichten bei der Mutter fehlt. Daher geht das deutsche Gericht von dem Vorliegen eines alleinigen Personensorgerechts im Sinne von § 32 Abs. 3 AufenthG bei dem Vater aus. Dies hatte die Ausländerbehörde zuvor noch anders entschieden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof geht daher von dem Vorliegen der Voraussetzungen dass § 32 Abs. 3 AufenthG aus.

5. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof weist darauf hin, dass für einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG erfüllt müssen.

Kategorie: AllgemeinSchlagwort: Aktuell

Bundesverwaltungsgericht: Kein Schengen-Visum bei begründeten Zweifeln an Rückkehrbereitschaft des Antragstellers.

20. Mai 2011 //  by Rechtsanwalt//  9 Kommentare

Seit April 2010 ist die Grundlage für die Entscheidung über die Erteilung eines Schengen-Visums die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex -VK-).

Ein Antrag auf Erteilung eines einheitlichen, den gesamten Schengenraum gültigen Visums ist abzulehnen, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass der Antragsteller das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeit das beantragten Visums verlässt (Art. 32 Abs. 1 Buchst b. VK).

Davon geht das Bundesverwaltungsgericht aus, wenn der Antragsteller im Visumsverfahren falsche Angaben über den wahren Aufenthaltszweck macht, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.01.2011, Az.: 1 C 1.10.

2. Nach Art. 25 Absatz 1 Visakodex kann ein nur für Deutschland gültiges Besuchvisum beantragt werden. Ein solches Visum wird nur in Ausnahmefällen erteilt, wenn aus humanitären Gründen, aus Gründen des nationalen Interesses oder aufgrund internationaler Verpflichtungen die Erteilung eines Visums gerechtfertigt ist.

Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts reicht der besondere Schutz  einer familiären Bindungen (z.B. eigene Kinder) in Deutschland nicht aus ein solches Visum zu erteilen, wenn dagegen das öffentliche Interesse verletzt zu werden droht, das sich aus der Begrenzung der ungsteuerten Einwanderung ergibt.

Das Bundesverwaltungsgericht weist daraufhin, dass eine räumliche Trennung der Familie auf andere Weise als durch persönlicher Besuche in Deutschland überwunden werden kann. Das Gericht führt dazu aus, die Trennung könne durch das Internet,  durch Briefe und Telefonate sowie Besuche der in Deutschland lebenden Familienangehörigen zu dem im Ausland lebenden Familiemitglied überwunden werden, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.01.2011, Az.: 1 C 1.10.

Kategorie: Allgemein, AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Ausländerrecht, Visum

Heiraten in Dänemark – Visumsverfahren entbehrlich?

9. Mai 2011 //  by Rechtsanwalt//  111 Kommentare

Wer mit einem Schengenvisum nach Deutschland einreist, hat die Möglichkeit nach Dänemark zu gehen und dort zu heiraten. Die  Voraussetzungen für die Eheschließung in Dänemark sind schnell erfüllt und es kann in der Regel innerhalb weniger Tage geheiratet werden. Nach einer Rückkehr nach Deutschland ist die zuständige Ausländerbehörde allerdings nicht verpflichtet, dem verheirateten Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Denn die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass der Ausländer mit dem erforderlichen Visum eingereist ist (§ 5 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG). Das passende Visum wäre in dem Fall ein Visum  zur Familienzusammenführung. Eine Befreiung von der Visumspflicht nach § 39 Nr. 3 AufenthV scheidet aus. Eine solche Befreiung von der Visumspflicht entsteht nur, wenn erst nach der letzten Einreise nach Deutschland die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis  entstanden sind. Bei der Eheschließung in Dänemark ist der Anspruch aber  bereits vor der letzten Einreise nach Deutschlandentstanden, nämlich zum Zeitpunkt der Vermählung in Dänemark (vgl. VG München, Beschluss vom 17.11.2010, M 12 S 10.3844; BayVGH vom 29.06.2010 – 19 Cs 10.447). Die Ausländerbehörden übersehen in einer solchen Konstellation aber häufiger, dass sie trotzdem verpflichtet sind eine Ermessensentscheidung im Sinne von § 5 Absatz 2 Satz 2 AufenthG zu treffen. Liegt der erforderliche Sprachnachweis nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG im Antragsverfahren vor hat die Ausländerbehörde zu prüfen, ob die Durchführung des Visumsverfahrens im Einzelfall zumutbar ist (§ 5 Absatz 2 Satz 2 AufenthG). Tut sie das nicht, ist die Entscheidung, die Aufenthaltserlaubnis nicht zu erteilen, rechtswidrig und damit ist die Verfügung angreifbar. Die Darlegungslast, dass die Durchführung des Visumsverfahrens unzumutbar ist, liegt allerdings  bei dem Ausländer.

 

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Ehe, Visum

  • « Go to Previous Page
  • Seite 1
  • Seite 2
  • Seite 3
  • Seite 4
  • Seite 5
  • Seite 6
  • Interim pages omitted …
  • Seite 9
  • Go to Next Page »

Footer

Daniel Frühauf, Rechtsanwalt
Töngesgasse 23-25 (Stadtmitte, nähe Hauptwache)
D-60311 Frankfurt am Main
T: 069-29 80 13 33
M: 0179-52 57 533
F: 069-54 80 52 27
E: kontakt@rechtsanwalt-fruehauf.de

Copyright © 2025