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Rechtsanwalt Frühauf

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Visafreiheit für Staatsangehörige von Serbien, Montenegro und Mazedonien ab 19.12.2009

8. Dezember 2009 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

1.    Ab dem 19. Dezember 2009 gilt folgende Regelung: Inhaber von biometrischen Pässen der Republik Serbien, der  Republik Mazedonien und von Montenegro sind ab dem 19.12.2009 für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen von der Visapflicht befreit. Die Regelung gilt für das gesamte Schengengebiet.
2.    Es ist auch geplant, dass die Länder Bosnien-Herzegowina und Albanien in absehbarer Zeit die Visumsfreiheit erlangen werden.  Der genaue Zeitpunkt wird durch den Rat für Justiz und Inneres noch festgelegt werden.

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Kategorie: Ausländerrecht, Einbürgerung, StaatsangehörigkeitsrechtSchlagwort: Aktuell, Ausländerrecht, Visum

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