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Rechtsanwalt Frühauf

Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht, Einbürgerung, Strafverteidigung

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Fachkräfte

Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

22. Juli 2019 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

1. Die Möglichkeiten für Fachkräfte in Deutschland werden erweitert. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung leichter nach Deutschland einzuwandern.
2. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird am 1. März 2020 in Kraft treten.
3. Fachkräften mit beruflicher Bildung haben freien Zugang zu dem deutschen Arbeitsmarkt. Die Beschränkung auf Mangelberufe fällt weg.
Entscheidend ist nur noch, dass die Ausbildung in Deutschland anerkannt wird und dass die Beschäftigung in Deutschland in Verbindung mit der Qualifikation steht.
Hier kann ich Ihnen aufgrund meiner Spezialkenntnisse in dem Bereich und meiner langjährigen Erfahrungen weiterhelfen.
4. Der erste Schritt für einen Aufenthalt in Deutschland ist die Anerkennung der ausländischen Qualifikation. Dafür ist ein gesondertes Verfahren in Deutschland erforderlich.
Dazu stehe ich und mein Team Ihnen gerne zur Verfügung.
5. Eine Einreise ohne ein konkretes Arbeitsplatzangebot ist auch möglich. Es werden Visa zur Arbeitsplatzsuche an Fachkräfte erteilt.
6. IT-Spezialisten mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung können sogar ohne formalen Abschluss ein Visum zur Arbeitsaufnahme erhalten.
7. Falls zur Anerkennung des Berufsabschlusses bzw. der Qualifikation weitere Qualifikationsmaßnahmen erfordern, können diese in Deutschland mit Zustimmung der zuständigen deutschen Stellen durchgeführt werden. Auch dafür werden Visa erteilt.
Für weitergehende Fragen bitte ich Sie sich direkt an mich zu wenden unter kontakt@rechtsanwalt-fruehauf.de

Kategorie: Ausländerrecht, Einbürgerung, StaatsangehörigkeitsrechtSchlagwort: Einwanderung, Fachkräfte, Qualifikation, Visa

Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikation vom 1.04.2012 (BQFG)

26. Januar 2015 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

 

Das BQFG begründet einen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses. Für über 500 Berufe wird der Abschluss bundesstaatlich geregelt.

Für Berufe, die in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen, sind ebenfalls entsprechende Gesetze in Kraft. Die entsprechenden Gesetze sind auf dem Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen (www.bp-portal.de) unter der nachstehenden Adresse hinterlegt: https://www.bq-portal.de/de/seiten/bund-länder-zuständigkeiten

Das Gesetz dient dazu, die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikation zu vereinfachen und zu verbessern.

Bisher sind die meisten Anträge positiv entschieden worden.

Gerne helfe ich Ihnen in einer solchen Angelegenheit weiter.

Kategorie: Allgemein, Ausländerrecht, Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafverteidigung, StrafrechtSchlagwort: Aktuell, Beschäftigung, Fachkräfte

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Daniel Frühauf, Rechtsanwalt
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