• Menu
  • Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Rechtsanwalt Frühauf

Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht, Einbürgerung, Strafverteidigung

  • Kontakt
  • Rechtsgebiete
  • Zu meiner Person
  • Kanzleiprofil
  • Links
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Kontakt
  • Rechtsgebiete
  • Zu meiner Person
  • Kanzleiprofil
  • Links
  • Datenschutz
  • Impressum

Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes

13. Februar 2010 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

1. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass die Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig sind und völlig neu berechnet werden müssen.

Jetzt ist in absehbarer Zeit mit einer Anhebung der Regelsätze zu rechnen.

2. Die Hartz-IV-Regelsätze dienen im Ausländerrecht als Grundlage für die Berechnung des   monatlichen, finanziellen Bedarfs eines Antragstellers.

3. Es gilt der Grundsatz: werden die Hartz-IV-Regelsätze erhöht, steigt auch der finanzielle Bedarf eines Antragstellers.

Für den erfolgreichen Nachweis, dass der Lebensunterhalt gesichert ist, wird ein entsprechend erhöhter Nettoverdienst vorliegen müssen.

Passende Artikel zu diesem Bericht:

  1. Familienzusammenführung bei nicht ausreichender Sicherung des Lebensunterhaltes?
  2. Sicherung des Lebensunterhaltes bei vorhandenen Schulden
  3. Familieneinheit und humanitärer Aufenthaltstitel für Ehegatten. Sicherung des Lebensunterhaltes.
  4. Berechnung des Lebensunterhaltes, neue Entwicklung
  5. Grundsicherung angehoben. Notwendiger Lebensunterhalt steigt.

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Aufenthaltserlaubnis, Lebensunterhalt

Vorheriger Beitrag: « Visumsfreie Einreise für türkische Staatsangehörige
Nächster Beitrag: Privileg der “Verteidigerpost” durch das Bundesverfassungsgericht eingeschränkt »

Leser-Interaktionen

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Haupt-Sidebar

Rechtsanwalt Daniel Frühauf
Anwalt für Aufenthalts- und Ausländerrecht, Staatsangehörigkeitssrecht

Footer

Daniel Frühauf, Rechtsanwalt
Töngesgasse 23-25 (Stadtmitte, nähe Hauptwache)
D-60311 Frankfurt am Main
T: 069-29 80 13 33
M: 0179-52 57 533
F: 069-54 80 52 27
E: kontakt@rechtsanwalt-fruehauf.de

Copyright © 2025