Für die Einbürgerung ist es erforderlich, dass die Identität des Antragstellers nachgewiesen ist.
Ist der Antragsteller ohne Ausweispapiere nach Deutschland eingereist, muss er im Einbürgerungsverfahren seine Identität nachweisen. Es reicht nicht aus, im Besitz eines Reisausweises für Ausländer oder eines Reiseausweises für Flüchtlinge zu sein, wenn in dem Ausweis vermerkt wird, „ Die eingetragenen Personalien beruhen auf eigenen Angaben des Ausländers“. In einem solchen Fall gilt die Identität nicht als nachgewiesen. Die Einbürgerungsvoraussetzungen liegen dann nicht vor.
Begründete Zweifel an der Identität bestehen solange, wie geeignete Dokumente zum Nachweis der Identität fehlen oder wenn gefälschte Urkunden vorgelegt werden.
Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einer Entscheidung festgestellt (Bundesverwaltungsgericht, BVerwG, Urteil vom 1.09.2011, BVerwG 5 C 27.10).
Kaleem
Sehr geehrter Herr Frühhauf,
ich habe seit dem April Einbürgerung beantragt und bin Flüchtling. Ich habe auf dem Ersatzpass Das Lieblingsvermerk der Behörden über Identität. Ich habe keinen Nationalpass und kann es auch nicht schaffen. Ich habe aber alle Dokumente mit sogar meine Staatsangehörigkeitsnummer inklusive Geburtsurkunde. Ich habe alles gegeben im Oktober meldete die Behörde dass Sie eine Lohnabrechnung und Deutsche Übersetzung meiner Geburtsurkunde benötigen. Gesagt getan. Nach Paar Wochen Kam die Anforderung dass die Behörde die Urkunde auf Echtheit prüfen möchte Kostenübernahmeerklärung dazu unterschrieben nach 2 Monaten bekomme ich noch eine Kostenübernahmeerklärung nochmal Blind ohne Angaben von Kosten und Zeit für die Prüfung über Deutsche Botschaft in meiner Heimat. Diesmal will ich das deshalb nicht weil ich es sehen kann dass es um Verzögerungstechnische Maßnahme handelt. Ich habe alle Schulzeugnisse, alle Prüfungsausweise, IELTS Prüfung Bachelor Abschluss aus meiner Heimat Master Studium hier abgeschlossen und bringe besondere Integrationsleistungen her. Ich habe Urteile der VG Stuttgart gelesen wo es klar Geschrieben ist Schulzeugnisse, Führerschein alle gelten als Identitätsnachweis da hatten Kläger zwar nichts und war deshalb die Klage abgewiesen. Was sagen Sie dazu lohnt Untätigkeitsklage nach 8 Monaten. Ich habe auch die Möglichkeit mit meine Staatsangehörigkeitsnummer bei meiner Nationalausweisbehörde meine Personalien zu Prüfen da wird gezeigt das der Personalausweis abgelaufen ist aber die Angaben von meiner Person sollten da sein. Bitte um Vorschlag mit ungefähr Kosten bei Fall eine Klage. Und Höhe der Gerichtskosten.
Sehr geehrter Herr K.,
M.E. haben Sie gute Chancen, dass Ihr Einbürgerungsverfahren noch erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Es gehört zum Verfahrensverlauf, dass die Echtheit der Urkunden überprüft werden muss.
Je nach dem, wie die Mitarbeit im entsprechenden Heimatland verläuft, wirkt sich dies auf
die Dauer des Verfahrens aus. Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, dass die Verfahrensdauer 1 Jahr
und länger betragen kann.
Zum jetzigen Zeitpunkt rate ich noch von einer Klage ab, da der Klageweg ebenfalls Geduld erfordert.
Empfehlen würde ich Ihnen, einen Anwalt zu mandatieren, der sich mit den notwendigen Schreiben
an Behörde und Botschaft wendet.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Frühauf
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Strafrecht
Töngesgasse 23-25
60311 Frankfurt am Main
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Telefax: +49 (0)69 – 54 80 52 27 (Achtung: neue Faxnummer)
mailto:kontakt@rechtsanwalt-fruehauf.de
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Mit freundlichen Grüßen
Daniel Frühauf
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T.
Guten Tag Herr Frühauf,
meine Verlobte ist in Saudi Arabien geboren und aufgewachsen aber ist eritreisch. Sie ist finanziell Unabhängig vom Deutschen Staat.
Leider hat Sie keine Geburtsurkunde mehr, und es ist schwer in Saudi Arabien nachträglich eine Geburtsurkunde zubekommen da man als Christ ja nicht die gleichen Rechte hat wie ein Moslem.
Meine Fragen sind:
Wie kann sie den Deutschen Pass beantragen?
Kann man ohne Geburtsurkunde heiraten?
Liebe Grüße aus Frankfurt am Main
MT
Rechtsanwalt
@T. Die Identität muss zweifelsfrei geklärt sein. Zweifel gehen stets zu Lasten des Antragstellers. Eine andere Möglichkeit als Identitätspapiere aus dem Geburtsland oder Heimatland sehe ich nicht.
Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
Daniel Frühauf
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Tätigkeitsschwerpunkte: Aufenthaltsrecht, Ausländerrecht, Familienzusammenführung, Visaverfahren, Arbeitsgenehmigung, Selbständige Tätigkeit, Einbürgerung, Beibehaltung
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