Für die Einbürgerung ist es erforderlich, dass die Identität des Antragstellers nachgewiesen ist.
Ist der Antragsteller ohne Ausweispapiere nach Deutschland eingereist, muss er im Einbürgerungsverfahren seine Identität nachweisen. Es reicht nicht aus, im Besitz eines Reisausweises für Ausländer oder eines Reiseausweises für Flüchtlinge zu sein, wenn in dem Ausweis vermerkt wird, „ Die eingetragenen Personalien beruhen auf eigenen Angaben des Ausländers“. In einem solchen Fall gilt die Identität nicht als nachgewiesen. Die Einbürgerungsvoraussetzungen liegen dann nicht vor.
Begründete Zweifel an der Identität bestehen solange, wie geeignete Dokumente zum Nachweis der Identität fehlen oder wenn gefälschte Urkunden vorgelegt werden.
Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einer Entscheidung festgestellt (Bundesverwaltungsgericht, BVerwG, Urteil vom 1.09.2011, BVerwG 5 C 27.10).
ELISSA
ich besitze einen Reiseausweis für Ausländer, allerdings steht bei mir nicht *Die eingetragenen Personalien beruhen auf eigenen Angaben des Ausländers*
Ich habe eine Libanesiche Geburtsurkunde das ist alles was mir übrig blieb
dennoch bekomme ich keinen libanesichen Pass.
Rechtsanwalt
Hallo,
wenn Sie nachweisen können, dass die Erlangung eines libanesischen Passes für sie unzumutbar bzw. nicht möglich ist, sollte die Verlängerung eines Reiseausweises für Ausländer für Sie möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
Daniel Frühauf
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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Elnur Aliyev
Sehr geehrter Herr Frühauf,
hiermit möchte ich Ihnen etwas sagen . Seit 2011 wohne ich in Deutschland, obwohl ich einen Aufenthaltstitel bekommen habe, leider ich keinen einbürgern Antrag stellen dürfte. Weil ich keinen Geburtsurkunden dabei habe. Meinen Aufenthalts Paragraph 25 Absatz 3 und ich habe eigenen Friseur Salon. Wir möchten mit meinem Freundin heiraten , aber geht auch nicht ohne Geburtsurkunde. Was soll ich machen? Können Sie bitte behilflich sein?
Meine Handy Nummer ist 0178704775 . Ich wohne in der Petersstrase 14 , 67547 Worms
Mit freundlichen Grüßen
Elnur Aliyev
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr A.,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst könnten Sie bei der Botschaft Ihres Heimatlandes vorsprechen, um eine Geburtsurkunde zu beantragen.
Des weiteren könnten Sie eine Eheschließung in Dänemark in Erwägung ziehen.
Dort ist es möglich auch ohne Geburtsurkunde zu heiraten.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Frühauf
Rechtsanwalt
Kafiya Mahmud
Guten Morgen,
meine Frage zu der Fall wäre, das mein Bruder die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt hat und alle vorerst erforderlichen Dokumente vorgelegt hat.
Er ist hier in Deutschland geboren und hat eine Geburtsurkunde als Identitätsnachweis der Eltern hat er die Geburtsurkunde meines Vaters vorgelegt der vor 1990 geboren wurde.
Nun wurde ihm gesagt das es dennoch nicht klappen wird da die Nachweise meiner Mutter fehlen.
Ist dies so stimmig? Und was kann man evt machen da sich keine Dokumente aus Somalia beschaffen lassen die aus der Zeit sind?
Vielen Dank für ihre Antwort
Mahmud
Sekretariat Rechtsanwalt Frühauf
Sehr geehrte Frau K.,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage auf Grundlage der mir vorliegenden allgemeinen Informationen.
Grundsätzlich ist fest zustellen, dass nach Rechtsprechung des BVerwG eine geklärte und feststehende
Identität des Einbürgerungsbewerbers zwingende Voraussetzung für eine Einbürgerung ist.
Der Bewerber wird deshalb aufgefordert Pass, Ausweispapiere oder andere öffentliche Urkunden zur Klärung
seiner Identität vorzulegen.
Somalische Identitätsdokumente, die nach dem 31.01.1991 ausgestellt wurden, werden von den deutschen
Behörden aber nicht als Identitätsnachweis anerkannt; wegen Fehlens einer ordnenden Staatsgewalt in
Somalia.
Der Bewerber befindet sich deshalb in erheblicher Beweisnot.
Abhilfe versucht der Erlass vom 06.07.2016 auf Grundlage der Rechtsprechung des BVerwG zu schaffen.
Für den Identitätsnachweis wird auf eine Gesamtwürdigung des Einzelfalles abgestellt und
auch andere Urkunden zum Identitätsnachweis zugelassen.
Dem Bewerber kommt insoweit eine gewisse Beweiserleichterung zugute; auf einen Identitätsnachweis
kann aber nach wie vor nicht verzichtet werden.Beweisschwierigkeiten gehen zu Lasten des Bewerbers.
Im konkreten Fall dürfen nachweise vorgelegt werden, die einen annähernden verlässlichen Schluss
auf die Identität des Bewerbers zulassen.
Zulässig kann mithin sein, die Identität eines Bewerbers durch den Vortrag eines nahen Angehörigen,
dessen Identität zweifelsfrei geklärt ist, die Personendaten des Antragstellers an Eides Statt zu
versichern.
U.U. ist die Verwandtschaft des Angehörigen mit dem Antragsteller durch ein DnA Gutachten nach zuweisen.
Zu beachten ist hier, dass es sich nur um eine von mehreren Möglichkeiten handelt.
Insgesamt hat die Identitätsprüfung des Bewerbers in Form einer Gesamtwürdigung aller zur Verfügung stehenden nachweise
unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu erfolgen.
Für Ihre konkrete Situation bedeutet das, dass die Geburtsurkunde des Vaters in Verbindung mit einem DnA Test ausreichend
sein könnte, um die Identität Ihres Bruder mit hinreichender Sicherheit zu beweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Frühauf
Rechtsanwalt
Ramsi
Hallo mein Name ist Ramsi 25j geboren in gelsenkirchen zur schule gegangen mein Realschulabschluss gemacht und die ausbildung vollendet , besitzte momentan die Niederlassungserlaubnis und den Reiseausweis für ausländer und bin staatsangehörigkeit ungeklärt. Meine eltern stammen aus syrien vor 2 monaten wollte ich mich Einbürgern lassen der Sachbearbeiter sagte das ginge nicht da sie ungelärt sind und er verlangte von mir den syrischen Pass . Meine frage ist wie soll ich einen syrischen pass besorgen wenn da krieg herrscht und 2 kann ich mit der Niederlassungerlaubnis Heiraten ? obwohl ich ungeklärt bin
Rechtsanwalt
@ramsi_15 Sehr geehrter Herr Ramsi, leider ist es aus meiner Sicht im Moment so, dass der Antragsteller für den Nachweis seiner Identität beweispflichtig ist. Kann er die Identitätsnachweise nicht erbringen, geht das zu den Lasten des Antragstellers.
Ein Einbürgerung ohne entsprechende Nachweise, wie Geburtsurkunden, Reiseausweise usw. wird daher in der Regel nicht möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Frühauf
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Strafrecht
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Lola
Ich hatte da eine Frage ich bin hier in Deutschland geboren und aufgewachsen und habe auch einen Pass für Ausländer da mein Vater nicht anerkannt ist und ich von seitens meiner Mutter keinen Pass aus ihrem Land bekommen kann da der Vater aus dem selben Land oder die selbe Nationalität wie sie (meine Mutter ) besitzen muss. Nun zu meiner Frage was kann ich tun um mich einbürgern zu lassen ?
Rechtsanwalt
@Lola
Hallo,
im Rahmen der Einbürgerung liegt die Beweislast über Ihre Idendität bei der Antragstellerin, also bei Ihnen. Wenn Sie keine Urkunden aus Ihrem Heimatland erlangen können und auch keinen Reisepass von Ihrem Heimatland ausgestellt bekommen, kommt es häufig vor, dass dem Einbürgerungsantrag nicht zugestimmt wird. Allerdings kommt es auch vor, dass die Einbürgerungsbehörden von bestimmten Gemeinden es ausreichen läßt wenn weniger aussagekräftige Dokumente vorgelegt werden können. Ob das in Ihrem Fall möglich ist mit der Behörde, die beiIhnen zuständig ist, geklärt werden.
Auch besteht die Möglichkeit, gegen eine ablehnende Entscheidung das zuständige Verwaltungsgericht anzurufen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Frühauf
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