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Rechtsanwalt Frühauf

Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht, Einbürgerung, Strafverteidigung

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Heiraten in Dänemark – Visumsverfahren entbehrlich?

9. Mai 2011 //  by Rechtsanwalt//  111 Kommentare

Wer mit einem Schengenvisum nach Deutschland einreist, hat die Möglichkeit nach Dänemark zu gehen und dort zu heiraten. Die  Voraussetzungen für die Eheschließung in Dänemark sind schnell erfüllt und es kann in der Regel innerhalb weniger Tage geheiratet werden. Nach einer Rückkehr nach Deutschland ist die zuständige Ausländerbehörde allerdings nicht verpflichtet, dem verheirateten Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Denn die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass der Ausländer mit dem erforderlichen Visum eingereist ist (§ 5 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG). Das passende Visum wäre in dem Fall ein Visum  zur Familienzusammenführung. Eine Befreiung von der Visumspflicht nach § 39 Nr. 3 AufenthV scheidet aus. Eine solche Befreiung von der Visumspflicht entsteht nur, wenn erst nach der letzten Einreise nach Deutschland die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis  entstanden sind. Bei der Eheschließung in Dänemark ist der Anspruch aber  bereits vor der letzten Einreise nach Deutschlandentstanden, nämlich zum Zeitpunkt der Vermählung in Dänemark (vgl. VG München, Beschluss vom 17.11.2010, M 12 S 10.3844; BayVGH vom 29.06.2010 – 19 Cs 10.447). Die Ausländerbehörden übersehen in einer solchen Konstellation aber häufiger, dass sie trotzdem verpflichtet sind eine Ermessensentscheidung im Sinne von § 5 Absatz 2 Satz 2 AufenthG zu treffen. Liegt der erforderliche Sprachnachweis nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG im Antragsverfahren vor hat die Ausländerbehörde zu prüfen, ob die Durchführung des Visumsverfahrens im Einzelfall zumutbar ist (§ 5 Absatz 2 Satz 2 AufenthG). Tut sie das nicht, ist die Entscheidung, die Aufenthaltserlaubnis nicht zu erteilen, rechtswidrig und damit ist die Verfügung angreifbar. Die Darlegungslast, dass die Durchführung des Visumsverfahrens unzumutbar ist, liegt allerdings  bei dem Ausländer.

 

Passende Artikel zu diesem Bericht:

  1. Eheschließung in Dänemark
  2. Heirat in Dänemark/Durchführung des Visumsverfahrens, 16. November 2010 – BVerwG 1 C 17.09
  3. Niederlassungserlaubnis-Anrechnung von Aufenthaltszeiten
  4. Bundesverwaltungsgericht: Kein Schengen-Visum bei begründeten Zweifeln an Rückkehrbereitschaft des Antragstellers.
  5. Erwerb eines Aufenthaltstitels eines in Deutschland geborenen Kindes nach § 33 AufenthG (Ausländerrecht)

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Ehe, Visum

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Nicole Nieto

    7. November 2016 um 02:20

    Sehr geehrter Hr.
    Bin Assistenzärztin in Deutschland seit weniger als 4 Jahren und besitze bereits seit ca. 1 Jahr einen unbefristeten Niederlassungserlaubnis als kolumbianische Staatsbürgerin. Mein Verlobter ist auch kolumbianischer Arzt und will auch hier in Deutschland sein Weiterbildung machen, wobei es zuerst ein Sprachkursvisum beantragt worden hätten. Mittlerweile wollen wir uns auch heiraten und haben wir uns gedacht, wäre es die schnellste Möglichkeit, nach Dänemark zu reisen und dort uns heiraten lassen. Müsste mein Verlobter aufgrund seiner Staatsangehörigkeit zurück in die Heimat kehren und dort ein Familienführungsvisum beantragen? Oder könnte es auch sein, dass er aufgrund seiner Skills als Mediziner mit annerkenbarem Studium eine Duldung bzw. Visum zum Arbeitsplatzssuche bekommen würde?
    Was empfehlen Sie uns?
    Vielen Dank im Voraus für Ihrer Antwort und Bemühung.

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      24. November 2016 um 16:45

      Hallo,
      wenn Ihr Mann eine Aufenthaltserlaubnis für einen Sprachkurs in Deutschland erhält, kann er nach einer Heirat in Dänemark direkt die Ausländerbehörde kontaktieren.
      Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
      Daniel Frühauf
      Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
      Tätigkeitsschwerpunkte: Aufenthaltsrecht, Einbürgerung, Ausländerrecht, Familienzusammenführung,
      Töngesgasse 23-25
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      mailto:kontakt@rechtsanwalt-fruehauf.de
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  2. N

    11. November 2016 um 20:01

    Ich (deutsche) und ein US Amerikaner (z.zt. Student) möchten uns in Dänemark trauen lassen. Anschließend möchte er in Deutschland leben und arbeiten. Er belegt zur Zeit einen Deutschkurs an der Uni. Kann er einfach mit mir anschliessend nach Deutschland reisen? Welches Verfahren kommt auf uns zu? Wie hoch sind die ungefähren Kosten?
    Mfg
    N

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      12. November 2016 um 16:07

      Hallo,
      nach einer Heirat in Dänemark kann Ihr zukünftiger Mann bei der zuständigen ABH einen Antrag auf Erteilung einer AE stellen. Die Durchführung eines Visumsverfahrens ist in seinem Fall nicht notwendig.
      Wenn Sie weitere Infos wollen, setzen Sie sich bitte mit mir unter kontakt@rechtsanwalt-fruehauf.de in Verbindung.
      Mit freundlichen Grüßen
      Daniel Frühauf Rechtsanwalt

  3. Nadine

    14. Dezember 2016 um 21:40

    Sehr geehrter Herr Frühauf,

    Ich (deutsche) und mein Verlobter (Guatemalteke) wollen im Jahr 2017 in Dänemark heiraten. Ist es möglich das er mit einem Touristen Visum nach Deutschland kommt und wir dann in Dänemark heiraten ?
    Meine zweite Frage wäre: wenn die Ehe in Dänemark abgeschlossen wurde, ist es dann für meinen Mann möglich ein Visum in Deutschland zu beantragen oder muss er in sein Heimatland zurück um das Visum zu beantragen?

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      15. Dezember 2016 um 10:54

      Hallo,
      Sie können in Dänemark mit einem Schengenvisum in Dänemark heiraten. Die Eheschließung wird in Deutschland anerkannt. Allerdings wird in den allermeisten Fällen dann verlangt, dass der Ehepartner den Visumsantrag aus seinem Heimatland stellt. Wenn Sie in Deutschland heiraten würden, könnte dann Ihr Ehemann direkt zur Ausländerbehörde in Deutschland gehen. Auch wenn der andere Ehepartner eine EU Staatsangehörigkeit besitzt muss das Visumsverfahren häufig nicht durchgeführt werden.
      Für weitergehende Fragen müssten Sie mit mir einen Beratungstermin vereinbaren.
      Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
      Daniel Frühauf
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  4. D

    22. Dezember 2016 um 15:45

    Hallo
    Meine Freundin (Deutsche) und ich (aus Senegal) haben vor kurzem in Dänemark geheiratet aber die ABH will meinen Aufenthaltstitel nicht verlängern. Sie meinte ich soll ausreisen und nach dem erforderlichen Visum (Familienzusammenführung) beantragen wobei ich schon in 2011 mit einem Visum für Studium eingereist bin und seitdem in Besitz eines gültigen AT.
    Was kann man dagegen machen ? muss man ausreisen?
    MFG
    D

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      8. Januar 2017 um 18:04

      Hallo,
      wenn Sie bei der Eheschließung im Besitz eines gültigen AT waren, können Sie aus meiner Sicht den Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland stellen. Welche Ausländerbehörde ist denn zuständig?
      Mit freundlichen Grüßen
      Daniel Frühauf
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  5. Jannis

    8. Januar 2017 um 12:25

    Sehr geehrter Herr Frühauf,

    Meine Freundin aus China und Ich(deutscher) planen in Dänemark zu heiraten und dann die Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland zu beantragen. Kann diese Beantragung zu Problemen führen? Sie wird mit einem Schengen Visum einreisen.

    Vielen Dank schonmal im Vorraus!

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      8. Januar 2017 um 13:19

      Hallo, in der Regel muss nach einer Heirat in Dänemark dann ein Visumsverfahren in dem Heimatland durchgeführt werden. Nur in Ausnahmefällen kann in Deutschland direkt eine AE beantragt werden. In Ihrem Fall sehe ich noch nicht, dass ein Ausnahmefall vorliegen könnete.
      Mit freundlichen Grüßen
      Daniel Frühauf
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