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Rechtsanwalt Frühauf

Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht, Einbürgerung, Strafverteidigung

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Familienzusammenführung bei nicht ausreichender Sicherung des Lebensunterhaltes?

15. Oktober 2014 //  by Rechtsanwalt//  3 Kommentare

Das OVG Berlin Brandenburg hat entschieden, dass ein Visum zum Familiennachzug auch erteilt werden kann, wenn der Lebensunterhalt nicht ausreichend gesichert ist.

Das ist unter anderem dann der Fall, wenn der in Deutschland lebende Ehegatte aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, den Lebensunterhalt zu verdienen. Dazu muss dann noch dargelegt werden, dass den Eheleuten ein Zusammenleben in einem anderen Land nicht möglich ist.

Diese Möglichkeit besteht selbst dann, wenn der in Deutschland lebende Ehegatte grundsätzlich erwerbsfähig ist. Eine amtlich festgestellte Erwerbsunfähigkeit bedarf es dafür nicht.  Das Oberverwaltungsgericht hat dies damit begründet, dass im konkreten Fall eine nur eingeschränkte Erwerbsfähigkeit bei dem Ehegatten bestehe.

Außerdem gab es keinen Hinweis darauf, dass der Ehegatte seine Pflicht verletzt habe, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen (vgl. § 31 Absatz 2 SGB II, Fehlen von Sanktionen). Das Oberverwaltungsgericht hebt aber auch hervor, dass es sich bei § 5 Absatz 1 Nr. 1 AufenthG (Sicherung des Lebensunterhaltes) um eine der wichtigsten Voraussetzung bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis handle und das Fehlen von Sanktionen nach § 31 ff SGB II nur ein zu berücksichtigender Umstand sei.

Daher bedarf es im Einzelfall stets einer Gesamtschau aller in Betracht kommenden Fakten.

Wenn bei Ihnen ein solcher Umstand vorliegt, helfen wir gerne weiter.

 

Passende Artikel zu diesem Bericht:

  1. Familieneinheit und humanitärer Aufenthaltstitel für Ehegatten. Sicherung des Lebensunterhaltes.
  2. Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes
  3. Sicherung des Lebensunterhaltes bei vorhandenen Schulden
  4. Berechnung des Lebensunterhaltes, neue Entwicklung
  5. Grundsicherung angehoben. Notwendiger Lebensunterhalt steigt.

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Familienzusammenführung, Lebensunterhalt, Visum, Visumsverfahren

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Songül

    19. August 2015 um 04:48

    İch hatte eine frage,unswahr wievil muss ich verdienen den lebensunterhalt zu sichern.

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      21. September 2015 um 16:15

      Hallo, das hängt davon ab, wie hoch Ihr Bedarf an finanziellen Mitteln im Monat ist und wie hoch Ihre Einnahmen sind. Dies muss man im jeden Einzelfall ausrechnen.Das hängt insbesondere davon ab, wieviele Personen bei Ihnen im Haushalt leben und wie hoch die brutto Miete ist, die Sie jeden Monat zahlen müssen.
      Wenn ich Ihnen dazu helfen soll, bitte ich Sie sich persönlich an mich zu wenden.
      Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
      Daniel Frühauf
      Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
      Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Aufenthaltsrecht, Einbürgerungen, Ausländerrecht

  2. Swetlana

    9. Dezember 2015 um 15:14

    Ich bin alleinerziehend und momentan auch arbeitslos, bedeutet dies, wenn ich meinen Freund in Kosovo heirate und ihn dann nach deutschland holen möchte, ich dann eigentlich keine Chancen habe ihn her zu holen, weil ich momentan Harz IV bekomme?

    Antworten

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