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Rechtsanwalt Frühauf

Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht, Einbürgerung, Strafverteidigung

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Einbürgerung-Rücknahme; EuGH “Rottmann” Urteil vom 2.3.2010

15. Februar 2011 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung: Der Europäische Gerichtshof hat Kriterien aufgestellt, nach dem sich die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung im Rahmen der vorzunehmenden Verhältnismäßigkeitsprüfung zu richten hat. Der Euroopäische Gerichtshof hat insbesondere drei Punkte hervorgehoben:

1. die Schwere des vom Betroffenen begangenen Rechtverstoßes

2. die Zeit, die zwischen der Einbürgerung und der Rücknahme liegt

3. die Frage nach der Möglichkeit der Rückerlangung der alten Staatsangehörigkeit

vgl.  EuGH, Urteil vom 2.3.2010, Rechtssache C-135/08, “Rottmann”

Passende Artikel zu diesem Bericht:

  1. Rücknahme einer Einbürgerung
  2. Einbürgerung, Identitätstäuschung, Nichtigkeit, Rücknahme,
  3. Keine Einbürgerung bei ungeklärter Identität des Antragstellers
  4. Ein Visumverfahren ist nicht erforderlich für in Deutschland geborenes türkisches Kind (EuGH Urteil vom 29.03.2017 – C-652/15)
  5. Rücknahme einer Einbürgerungszusicherung

Kategorie: Einbürgerung, StaatsangehörigkeitsrechtSchlagwort: Aktuell, Einbürgerung, Rücknahme

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