Seit April 2010 ist die Grundlage für die Entscheidung über die Erteilung eines Schengen-Visums die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex -VK-).
Ein Antrag auf Erteilung eines einheitlichen, den gesamten Schengenraum gültigen Visums ist abzulehnen, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass der Antragsteller das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeit das beantragten Visums verlässt (Art. 32 Abs. 1 Buchst b. VK).
Davon geht das Bundesverwaltungsgericht aus, wenn der Antragsteller im Visumsverfahren falsche Angaben über den wahren Aufenthaltszweck macht, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.01.2011, Az.: 1 C 1.10.
2. Nach Art. 25 Absatz 1 Visakodex kann ein nur für Deutschland gültiges Besuchvisum beantragt werden. Ein solches Visum wird nur in Ausnahmefällen erteilt, wenn aus humanitären Gründen, aus Gründen des nationalen Interesses oder aufgrund internationaler Verpflichtungen die Erteilung eines Visums gerechtfertigt ist.
Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts reicht der besondere Schutz einer familiären Bindungen (z.B. eigene Kinder) in Deutschland nicht aus ein solches Visum zu erteilen, wenn dagegen das öffentliche Interesse verletzt zu werden droht, das sich aus der Begrenzung der ungsteuerten Einwanderung ergibt.
Das Bundesverwaltungsgericht weist daraufhin, dass eine räumliche Trennung der Familie auf andere Weise als durch persönlicher Besuche in Deutschland überwunden werden kann. Das Gericht führt dazu aus, die Trennung könne durch das Internet, durch Briefe und Telefonate sowie Besuche der in Deutschland lebenden Familienangehörigen zu dem im Ausland lebenden Familiemitglied überwunden werden, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.01.2011, Az.: 1 C 1.10.
sabine melton mesinovic
Hallo meine mann ist von Bosinen- Herz und meine frage letzten besuch war er auf Toristen-Visum eingereisst haben im August geheiratet und hat vor ausreise einen zettel von der Ausländerbehörde eine Genzübertrittsbescheinigung und von münschen hat er auch eine strafe bekommen das er 3 jahre nicht einreisten darf weil keine familären gründe vorliegen oder festen wohnsitz hier in deutschland hat wie und was kann ich machen lg sabine
Rechtsanwalt
Hallo Frau Mesinovic,
in Ihrer Angelegenheit kann ich Kontakt mit der Ausländerbehörde aufnehmen. Ich werde dann versuchen die Einreise Sperre zu befristen. Ich sehe aus meiner momentanen Sicht gut Chancen, dass der Aufenthalt Ihres Mannes bald wieder erlaubt wird. Rufen Sie mich unter 0179 5257533 an.
Grüße
Daniel Frühauf
Rechtsanwalt
office 069 29 40 36
Norbert Laubenstein
Kein Schengen-visum bei begründeten Zweifel an der Rückkehrbereitschaft des Antragstellers!
Sehr geehrter Damen und Herren,
meiner Chinesischen Freundin wurde das Schengen-Visum verweigert. Es bestanden erhebliche Zweifel an ihrer Rückkehrbereitschaft, weil sie mit 43 Jahren jung und ledig ist, die Aufenhaltsdauer von drei Monaten dem Konsulat im Shanghai zu lang war, und weil meine Freundin ihren Job für diesen langen Aufenthalt gekündigt hat, da sie sonst nur 10 Tage Urlaub hat.
Wie ich dann später von Fachanwälten erfahren habe, darf man auch nicht angeben sich zu lieben. Dann wird ein Visum für Chinesen ebenfalls abgelehnt.
Wenn ich dann folgendes lese:
“Das Bundesverwaltungsgericht weist daraufhin, dass eine räumliche Trennung der Familie auf andere Weise als durch persönlicher Besuche in Deutschland überwunden werden kann. Das Gericht führt dazu aus, die Trennung könne durch das Internet, durch Briefe und Telefonate sowie Besuche der in Deutschland lebenden Familienangehörigen zu dem im Ausland lebenden Familiemitglied überwunden werden, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.01.2011, Az.: 1 C 1.10. ”
Dann wird mir klar, dass beim Auswärtigen Amt in den Visa-Stellen und bei den Verwaltungsgerichten keine Menschen arbeiten. Ich wünsche diesen Leuten, dass die am eigenen Leib erfahren, was es bedeutet, wenn man die Menschen, die man liebt nicht sehen darf, bzw. nur für zwei, drei Wochen im Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Norber Laubenstein
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Laubenstein,
Ihre Nachricht habe ich erhalten. Bitte informieren Sie mich entsprechend:
Hat Ihre Freundin mittlerweile erneut einen Antrag gestellt? War Ihre Freundin schon einmal in Deutschland oder in der EU?
Bitte informieren Sie mich entsprechend.
Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass man in der Regel gute Chancen hat einen erfolgreichen Visumsantrag zu stellen, wenn man sich gut auf das Verfahren vorbereitet.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Frühauf
Rechtsanwalt und
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gabriele Behrendt
mein Freund aus Indien und ich wollen eventuell heiraten ich hatte ihn in Abu Dhabi getroffen wo er arbeitet vor 3 wOCHEN bin ich nach Indien geflogen m die Familie zu besuchen,nachdem das Besucher Visum trotz Verpflichtungserklärung von der Botschaft in abu Dhabi abgelehnt wurde.Mit der Begründung er verdient zu wenig.Meine Frage ist wenn wir in Dänemark heiraten wollten,und er die Sprqachprüfung in abu Dhabi später macht .Haben wir ja keine chance.Kann man eventuell ein Visum nur üfr die Hochzeit über Dänemark bekommen.Oder müssen wir in indien heiraten.Danke im Vorraus
Rechtsanwalt
Hallo, wenn Sie in Dänemark heiraten wollen, müssen Sie bei den dänsichen Behörden eine Visumsantrag stellen. Sind Sie deutsche Staatsangehörige?
Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
Daniel Frühauf
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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Thiess Elvira
Sehr geehrter Herr Frühauf,
ich bin Belgierin und lebe in Frankfurt. Mein Freund ist Inder und lebt in Pune.
Wir möchten gerne zusammen leben und da dies nur durch Heirat möglich ist, haben wir alle nötigen Schritte eingeleitet und alle Dokumente besorgt. Nun teilt mir die belgische Botschaft mit, dass mir die Ehefähigkeitsbescheinigung nur dann ausgestellt wird, wenn mein zukünftiger Ehemann und ich persönlich zu einem Gespräch in der Botschaft in Berlin vorsprechen. Da dies aber für ihn nicht so einfach möglich ist, habe ich um eine Alternative gebeten, leider ohne Erfolg.
Nun haben wir uns erkundigt in Dänemark zu heiraten. Kann mein Freund von Indien aus ein Visum zur Eheschließung in Dänemark beantragen und im Anschluss von Deutschland aus die Aufenthaltserlaubnis/ Familienzusammenführung beantragen.? Odeer wie stehen die Chancen mit einem Touristenvisum im Anschluss diese Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen wenn er Deutschkenntnisse A1 nachweisen kann?
Können Sie uns bitte einen Rat geben, wie wir es am besten organisieren, dass er nur einmal einreist und bleiben darf?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Elvira
Jahnu Ragunathan
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe versucht meine Tante einzuladen aus Sri Lanka. Der Antrag auf ein Schengenvisum wurde wegen der Zweifel an der Rückkehrbereitschaft abgelehnt. Sie ist 59 Jahre alt und lebt mit ihrem Sohn dort. Vor zwei Monaten ist ihre Mutter verstorben, die sie gepflegt hatte und deshalb hatte sie nie einer Arbeit nachgehen können. Sie besitzt ein Haus (Immobilie) und hat ausreichendes Vermögen auf der Bank.
Kann ich hier in Deutschland beim Anwalt etwas unterschreiben, dass ich mich verpflichte sie wieder nach Sri Lanka zurück zuschicken?
Besteht irgeneinede Möglichkeit, dass sie das Schengenvisum bekommt?
Rechtsanwalt
@jahnuragunathan, Etwas beim Anwalt unterschreiben reicht nicht aus. Gerne sehe ich mir die Angelegenheit persönlich bei einem ausführlichen Gespräch an. Ich berechne für eine Erstberatung für den Fall eine Vergütung in Höhe von 210,- €. Setzen Sie sich bitte mit mir über kontakt@rechtsanwalt-fruehauf.de in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Frühauf
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