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Rechtsanwalt Frühauf

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Blue Card oder Blaue Karte EU: Arbeitserlaubnisse für über 60 Berufsgruppen

29. Oktober 2012 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Die Einführung der Blue-Card oder Blaue Karte EU hat jetzt schon positive Effekte für Ausländer  auf dem Arbeitsmarkt. Durch die Einführung ist es über 60 Berufsgruppen möglich, eine Arbeitserlaubnis ohne Vorrangprüfung zu erhalten. Es ist gerade diese Vorrangprüfung, die häufig einer Anstellung entgegensteht. Eine Blaue Karte EU kann ein Ausländer, der Staatsangehöriger eines Nicht-EU Landes ist, beantragen.

Voraussetzung für die Erteilung ist zunächst, dass der Antragsteller einen deutschen oder einen anerkannten ausländischen  Hochschulabschluss hat.

Außerdem muss der Ausländer im Jahr 2015 einen Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 48.400 € vorlegen. Eine Ausnahme davon bilden die sogenannten Mangelberufe. Dort muss im Jahr 2015 ein Gehalt von lediglich 37.752 €  gezahlt werden. Diese Mangelberufe stellen Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte dar.

In der Regel muss der Antrag auf Erteilung im Visumsverfahren gestellt werden. Ausnahmen davon sind allerdings möglich. Im Zweifelsfällen sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.

 

 

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Kategorie: Allgemein, AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Ausländerrecht, Blue Card, Vorrangprüfung

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