• Menu
  • Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Rechtsanwalt Frühauf

Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht, Einbürgerung, Strafverteidigung

  • Kontakt
  • Rechtsgebiete
  • Zu meiner Person
  • Kanzleiprofil
  • Links
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Kontakt
  • Rechtsgebiete
  • Zu meiner Person
  • Kanzleiprofil
  • Links
  • Datenschutz
  • Impressum

Änderungen im Ausländerrecht seit dem 01.07.2011

11. Juli 2011 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Die Frist zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechtes für Ehegatten ist von zwei auf drei Jahre angehoben worden.

Jugendliche und Heranwachsende zwischen dem 16. und 21. Lebensjahr können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie müssen vor dem 14. Lebensjahr nach Deutschland eingereist sein uns seit mindestens sechs Jahre hier leben. Außerdem müssen sie ein Schule besuchen und oder einen Schul- oder Berufsabschluss haben. Erhalten die Eltern der Jugendlichen keine Sozialhilfe, dann  können auch die Eltern eine  Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Passende Artikel zu diesem Bericht:

  1. Verlängerung der Bleiberechtsregelung (Altfallregelung) bis Ende 2011!
  2. Erwerb eines Aufenthaltstitels eines in Deutschland geborenen Kindes nach § 33 AufenthG (Ausländerrecht)
  3. Familieneinheit und humanitärer Aufenthaltstitel für Ehegatten. Sicherung des Lebensunterhaltes.
  4. Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung § 104a AufenthG-Voraussetzungen
  5. Neue Verwaltungsvorschriften zum Ausländerrecht

Kategorie: Ausländerrecht, Einbürgerung, StaatsangehörigkeitsrechtSchlagwort: Aktuell

Vorheriger Beitrag: « Anspruch auf Kindernachzug aus Bosnien-Herzegowina, Hessischer VGH, Az.: 7 B 2488/10
Nächster Beitrag: Verspäteter Verlängerungsantrag-Negative Konsequenzen im Ausländerrecht »

Leser-Interaktionen

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Haupt-Sidebar

Rechtsanwalt Daniel Frühauf
Anwalt für Aufenthalts- und Ausländerrecht, Staatsangehörigkeitssrecht

Footer

Daniel Frühauf, Rechtsanwalt
Töngesgasse 23-25 (Stadtmitte, nähe Hauptwache)
D-60311 Frankfurt am Main
T: 069-29 80 13 33
M: 0179-52 57 533
F: 069-54 80 52 27
E: kontakt@rechtsanwalt-fruehauf.de

Copyright © 2025