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Rechtsanwalt Frühauf

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Visafreiheit für serbische Staatsangehörige mit Einschränkung

8. Juli 2010 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Staatsangehörige der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, von Montenegro und von Serbien haben seit dem 19.12.2009 das Recht Visumsfrei in das Schengengebiet einzureisen.

Die Visabefreiung ist allerdings beschränkt auf Inhaber biometrischer Reisepässe.

Ist jemand im Besitz eines serbischen Reisepasses, der von der serbischen Koordinationsdirektion (Koordinaciona uprava) ausgestellt worden ist, besteht keine Visumsbefreiung. Die Koordinaciona uprava ist dem serbischen Innenministerium zugeordnet Sie ist, unter anderem, zuständig für die Erteilung von Pässen für Personen, die im Kosovo leben. insb. im Westen des Kosovo, in Metochien.

Die Verordnung kann hier im Wortlaut aufgerufen werden:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:336:0001:01:DE:HTML

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Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Visum, Visumsbefreiung

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