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Rechtsanwalt Frühauf

Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht, Einbürgerung, Strafverteidigung

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Geldstrafe

Polizisten als Zeugen der Anklage

10. März 2010 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

In einem von Rechtsanwalt Daniel Frühauf vertretenen Fall kam es  zu einer Anklage wegen Widerstand gegen Polizeibeamte, Beleidigung und Körperverletzung zum Nachteil von  Polizeibeamten. Der Angeklagte hat, bis auf eine geäußerte Beleidigung, die Vorwürfe bestritten. Der Sachverhalt drehte sich um eine, aus Sicht des Angeklagten zu Unrecht,  durchgeführte Festnahme.

Im Rahmen der Zeugenbefragung der  Polizeibeamten vor Gericht ist es Rechtsanwalt Daniel Frühauf gelungen, die Glaubhaftigkeit der Aussagen mehrerer Polizeibeamten massiv und nachhaltigzu erschüttern.

Das anfänglich  gegen den Angeklagten eingestellte Gericht sah sich  daher dazu veranlasst die Staatsanwaltschaft darauf zu drängen, die von meinem Mandanten bestrittenen Vorwürfe nach § 154 StPO einzustellen. Das ist ein  taktisches Vorgehen des Gerichts, um den Angeklagten nicht frei sprechen zu müssen. Eine Zustimmung der Verteidigung bezüglich dieses Vorgehens bedarf es dazu nicht. Eine Verurteilung zu einer geringen Geldstrafe erfolgte dann nur noch wegen der eingestandenen Beleidigung.

In einem von Rechtsanwalt Daniel Frühauf vertretenen Fall kam es  zu einer <strong>Anklage wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte,  Beleidigung und Körperverletzung zum Nachteil von  Polizeibeamten.</strong> Der Angeklagte hat, bis auf eine geäußerte Beleidigung, die Vorwürfe bestritten. Im Rahmen der <strong>Zeugenbefragungen </strong>der  <strong>Polizeibeamten vor Gericht </strong> ist es <strong>Rechtsanwalt Daniel Frühauf </strong>gelungen, die <strong>Glaubwürdigkeit </strong>der<strong> </strong>Aussagen der <strong>Polizeibeamten</strong> massiv und nachhaltigzu erschüttern. Das anfänglich  erkennbar gegen den Angeklagten eingestellte Gericht sah sich  daher veranlasst die <strong>Staatsanwaltschaft </strong>darauf zu drängen, die von meinem Mandanten bestrittenen Vorwürfe nach <strong>§ 154 StPO </strong>einzustellen. Ein <strong>taktisches Vorgehen</strong>, um den Angeklagten wegen dieser Vorwürfe nicht frei sprechen zu müssen. Eine Verurteilung erfolgte dann nur noch wegen der zugestandenen Beleidigung.

Kategorie: Allgemein, Strafverteidigung, StrafrechtSchlagwort: Aktuell, Beleidigung, Geldstrafe, Körperverletzung, Strafrecht, Strafverfahren

Die Bedeutung des Vermögens bei der Verurteilung zu einer Geldstrafe

30. November 2009 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Eine Geldstrafe setzt sich zusammen aus der Anzahl der Tagessätze und der Höhe eines Tagessatzes, berechnet in Euro.

1. Die Anzahl der Tagessätze legt das Gericht bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe zuerst fest. Dabei richtet sich das Gericht nach den allgemeinen Strafzumessungskriterien  (vgl. § 46 StGB).

2.1. Die Höhe eines einzelnen Tagessatzes berechnet das Gericht, in einem zweiten Schritt, nach dem Nettoeinkommen, das der Verurteilte  durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte (vgl. § 40 Absatz 2 Satz 2 StGB.). Dabei wird ein Tagessatz auf mindestens einen und höchstens fünftausend Euro festgesetzt (vgl. §  40 Absatz 2 Satz 3 StGB).

2.2. Die Tagessatzhöhe ergibt sich aus den anrechenbaren Einkünften, abzüglich der  abzugsfähigen Belastungen. Das sich daraus ergebende monatliche Nettoeinkommen wird durch 30 geteilt, um die einzelne Tagessatzhöhe genau bestimmen zu können.

3.1. Zwar soll das Vermögen des Verurteilten nicht grundsätzlich außer Betracht bleiben, wie sich aus § 40 Absatz 3 StGB ergibt, weil nach dem Willen des Gesetzgebers eine unangemessene Bevorzug von Vermögenden unterbleiben soll.

3.2. Trotzdem bleiben kleine und mittlere Vermögen unberücksichtigt, weil die Geldstrafe nicht den Zweck verfolgt, eine Enteignung in vorhandenes Vermögen durchzusetzen.

Deswegen werden auch das Grund- und Betriebsvermögen und sonst illiquide Sachwerte in die Berechnung der Tagessatzhöhe nicht mit einbezogen.

3.3. Dagegen werden Zinsgewinne des Verurteilten zu dem anrechenbaren  Einkommen hinzugerechnet.

Das gleiche gilt für Vermögen, das nicht zur Erzielung von Erträgen, sondern zur spekulativen Wertsteigerung angelegt ist. In dem Fall werden die möglichen Vermögenserträge angerechnet.

4. Wie hoch das Nettovermögen eines Angeklagten ist, ist dem vollen Beweis zugänglich. Es können daher von der Verteidigung und auch von der Staasanwaltschaft entsprechende Beweisanträge gestellt werden, um das tatsächliche Nettovermögen ermitteln zu können.

Oft verlassen sich die Beteiligten  aber auf die  Angaben des Angeklagten.

Allerdings kann das Gericht jederzeit von diesen Angaben abweichen, wenn es den Angaben des Angeklagten nicht glaubt.

Kategorie: Strafverteidigung, StrafrechtSchlagwort: Aktuell, Geldstrafe, Strafrecht, Strafverfahren

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