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Rechtsanwalt Frühauf

Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht, Einbürgerung, Strafverteidigung

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Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

22. Juli 2019 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

1. Die Möglichkeiten für Fachkräfte in Deutschland werden erweitert. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung leichter nach Deutschland einzuwandern.
2. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird am 1. März 2020 in Kraft treten.
3. Fachkräften mit beruflicher Bildung haben freien Zugang zu dem deutschen Arbeitsmarkt. Die Beschränkung auf Mangelberufe fällt weg.
Entscheidend ist nur noch, dass die Ausbildung in Deutschland anerkannt wird und dass die Beschäftigung in Deutschland in Verbindung mit der Qualifikation steht.
Hier kann ich Ihnen aufgrund meiner Spezialkenntnisse in dem Bereich und meiner langjährigen Erfahrungen weiterhelfen.
4. Der erste Schritt für einen Aufenthalt in Deutschland ist die Anerkennung der ausländischen Qualifikation. Dafür ist ein gesondertes Verfahren in Deutschland erforderlich.
Dazu stehe ich und mein Team Ihnen gerne zur Verfügung.
5. Eine Einreise ohne ein konkretes Arbeitsplatzangebot ist auch möglich. Es werden Visa zur Arbeitsplatzsuche an Fachkräfte erteilt.
6. IT-Spezialisten mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung können sogar ohne formalen Abschluss ein Visum zur Arbeitsaufnahme erhalten.
7. Falls zur Anerkennung des Berufsabschlusses bzw. der Qualifikation weitere Qualifikationsmaßnahmen erfordern, können diese in Deutschland mit Zustimmung der zuständigen deutschen Stellen durchgeführt werden. Auch dafür werden Visa erteilt.
Für weitergehende Fragen bitte ich Sie sich direkt an mich zu wenden unter kontakt@rechtsanwalt-fruehauf.de

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Kategorie: Ausländerrecht, Einbürgerung, StaatsangehörigkeitsrechtSchlagwort: Einwanderung, Fachkräfte, Qualifikation, Visa

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