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Rechtsanwalt Frühauf

Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht, Einbürgerung, Strafverteidigung

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Heiraten in Dänemark – Visumsverfahren entbehrlich?

9. Mai 2011 //  by Rechtsanwalt//  111 Kommentare

Wer mit einem Schengenvisum nach Deutschland einreist, hat die Möglichkeit nach Dänemark zu gehen und dort zu heiraten. Die  Voraussetzungen für die Eheschließung in Dänemark sind schnell erfüllt und es kann in der Regel innerhalb weniger Tage geheiratet werden. Nach einer Rückkehr nach Deutschland ist die zuständige Ausländerbehörde allerdings nicht verpflichtet, dem verheirateten Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Denn die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass der Ausländer mit dem erforderlichen Visum eingereist ist (§ 5 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG). Das passende Visum wäre in dem Fall ein Visum  zur Familienzusammenführung. Eine Befreiung von der Visumspflicht nach § 39 Nr. 3 AufenthV scheidet aus. Eine solche Befreiung von der Visumspflicht entsteht nur, wenn erst nach der letzten Einreise nach Deutschland die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis  entstanden sind. Bei der Eheschließung in Dänemark ist der Anspruch aber  bereits vor der letzten Einreise nach Deutschlandentstanden, nämlich zum Zeitpunkt der Vermählung in Dänemark (vgl. VG München, Beschluss vom 17.11.2010, M 12 S 10.3844; BayVGH vom 29.06.2010 – 19 Cs 10.447). Die Ausländerbehörden übersehen in einer solchen Konstellation aber häufiger, dass sie trotzdem verpflichtet sind eine Ermessensentscheidung im Sinne von § 5 Absatz 2 Satz 2 AufenthG zu treffen. Liegt der erforderliche Sprachnachweis nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG im Antragsverfahren vor hat die Ausländerbehörde zu prüfen, ob die Durchführung des Visumsverfahrens im Einzelfall zumutbar ist (§ 5 Absatz 2 Satz 2 AufenthG). Tut sie das nicht, ist die Entscheidung, die Aufenthaltserlaubnis nicht zu erteilen, rechtswidrig und damit ist die Verfügung angreifbar. Die Darlegungslast, dass die Durchführung des Visumsverfahrens unzumutbar ist, liegt allerdings  bei dem Ausländer.

 

Passende Artikel zu diesem Bericht:

  1. Eheschließung in Dänemark
  2. Heirat in Dänemark/Durchführung des Visumsverfahrens, 16. November 2010 – BVerwG 1 C 17.09
  3. Niederlassungserlaubnis-Anrechnung von Aufenthaltszeiten
  4. Bundesverwaltungsgericht: Kein Schengen-Visum bei begründeten Zweifeln an Rückkehrbereitschaft des Antragstellers.
  5. Erwerb eines Aufenthaltstitels eines in Deutschland geborenen Kindes nach § 33 AufenthG (Ausländerrecht)

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Ehe, Visum

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Drmed.Steffen Clauß

    24. November 2011 um 10:17

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    habe mit Untresse den Artikel gelesen.Nun möchte ich heiraten
    in Dänemark.Mit einer russischen Frau.
    Die mit einen Polenvisum mir den Vermerk Schengenvisum erst nach Deutschland einrisen möchte.
    Danach zur Eheschließung nach Dänemark.
    Muß sie erst nach Polen und danach Deutschland /Berlin?

    Erbitte um eine Rückantwort.

    Mit freundlichen Grüßen,Clauß

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      9. Dezember 2011 um 18:44

      Sehr geehrter Herr Dr. Steffen,
      für eine weitergehende Beratung bitte ich Sie sich per E-Mail unter kontakt@rechtsanwalt-fruehauf.de mit mir in Verbindung zu setzen.

  2. Sascha

    1. September 2013 um 14:51

    Wirklich ein interessanter Bericht. Das würde dann bedeuten, dass nach Prüfung durch die Ausländerbehörden im Rahmen der zitierten Rechtsgrundlage sogar die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unmittelbar nach Heirat möglich ist. Das wäre ja genial!!

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      4. September 2013 um 09:35

      So einfach ist es leider nicht. Grundsätzlich bleibt es dabei, dass nach einer Eheschließung in Dänemark ein Visumsverfahren durchgeführt werden muss. Nur bei bestimmten Fallkonstellationen (Familie, Gesundheit Situation im Heimatland, u.a.) kann man sich mit Aussicht auf Erfolg an die zuständige Ausländerbehörde wenden und dort direkt einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen. Ob dies mit Aussicht auf Erfolg getan werden kann, muss in jedem Einzelfall gesondert geprüft werden.

  3. Kleinmann

    18. Mai 2014 um 08:34

    Rechtsanwalt sagte am 4.9.2013….
    Hat sich seitdem (Sept.13 ) bis dato (Mai 2014) etwas an der Verfahrensweise geändert ?

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      19. Mai 2014 um 18:57

      Grundsätzlich nicht. Ich berate Sie aber gerne in Ihrem Fall weiter, wenn Sie weitergehende Fragen haben!

      Daniel Frühauf
      Rechtsanwalt und
      Fachanwalt für Strafrecht
      Töngesgasse 23-25
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    • Rechtsanwalt

      6. Juni 2014 um 12:26

      Seit der Zeit hat sich nichts entscheidendes geändert.

  4. Tina Ullmann

    4. Juni 2014 um 12:15

    hallo ich hätte mal eine Frage. Mein Partner und ich wollen heiraten. Ich bin Deutsche und er kommt aus Ghana. Ich hatte schon beim Standesamt nachgefragt und mir wurde gesagt dies kann bis zu 1 Jahr und mehr dauern, aber in Dänemark würde es schneller gehen. An wem kann ich mich da wenden? oder wo in Dänemark kann ich mir Auskunft holen. Danke

    Mit freundlichem Gruß
    Ullmann

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      6. Juni 2014 um 12:25

      Hallo Frau Ullmann, tatsächlich besteht die Möglichkeit in Dänemark relativ schnell zu heiraten. Zunächst kommt es darauf an, ob Ihr Verlobter sich schon in Deutschland aufhält und welchen Aufenthaltstitel er besitzt. Bitte informieren Sie mich entsprechend.
      Grüße
      Daniel Frühauf
      Rechtsanwalt

  5. Amma M.

    6. Juni 2014 um 22:19

    hallo
    ich habe vor ein Monat meinen Man (kein visum)in Dänemark geheiratet,und inzrwischen haben wir beim örtlichen Rathaus auch die Meldebescheinigung erhalten,können wir mir diesen Dokumenten nun zur Ausländerbehörde gehen und seinen visum beantragen das er bleiben kann?? ist das möglich??

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      10. Juni 2014 um 14:50

      Hallo, ob Ihr Mann hierbleiben kann hängt, unter anderem, davon ab, welche Staatsangehörigkeit er hat. Außerdem spielt es eine wichtige Rolle wie die Situation in seinem Heimatland ist.
      Hat er den Sprachtest Deutsch A1 bereits bestanden?
      Mit freundlichen Grüßen
      Daniel Frühauf
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