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Rechtsanwalt Frühauf

Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht, Einbürgerung, Strafverteidigung

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Einbürgerung ohne Nachweis des Sprachniveaus B1 und ohne Einbürgerungstest

20. Juni 2014 //  by Rechtsanwalt//  136 Kommentare

1. Gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung für die Einbürgerung in Deutschland. Gesetzlich geregelt ist dies in § 10 Absatz 1 Nr. 6 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Ebenso wird ein Nachweis über die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland gefordert (§ 10 Absatz 1 Nr. 7 StAG)

In der Regel soll ein erfolgreicher Sprachtest der Stufe B1 und ein bestandener Einbürgerungstest der Einbürgerungsbehörde nachgewiesen werden.

2. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 15.08.2013 festgestellt, dass das Bestehen eines Sprachtest und ein erfolgreicher Einbürgerungstest nicht Anspruchsvoraussetzung sind. Die entsprechende Kenntnisse können auch auf andere Weise erfolgen (VG Stuttgart, Urteil vom 15.08.2013, Az.: 11 K 3272/12).

3. Bei einer deutschen Schulausbildung kann zum Beispiel darauf verzichtet werden. Das Verwaltungsgericht bezieht sich in dem konkreten Fall auch darauf, dass die Einbürgerungsbewerberin in der mündlichen Verhandlung vor Gericht ihre sehr guten Deutschkenntnisse unter Beweis gestellt hat.

Passende Artikel zu diesem Bericht:

  1. Hinderungsgründe für den Spracherwerb (bei der Einbürgerung)
  2. Gesamtkatalog zum Einbürgerungstest
  3. Rücknahme einer Einbürgerung
  4. Keine Einbürgerung bei ungeklärter Identität des Antragstellers
  5. Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit trotz Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit

Kategorie: Einbürgerung, StaatsangehörigkeitsrechtSchlagwort: Aktuell, Einbürgerung, Einbürgerungstest, Sprachtest

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Kommentare

  1. fayad

    7. November 2016 um 13:03

    wenn ich in deutschland seit 7 Jarne bin, mit B1 Zertifikat, kann man beantragen?

    Antworten
  2. Laoufi

    28. November 2016 um 23:33

    Hallo ich bin seit 1994 in Deutschland ich möchte einbürgerung ohn nachwies B1

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      3. Dezember 2016 um 14:36

      Hallo, ein Sprachtest ist nur entbehrlich, wenn Sie nachweisen, dass Sie die deutsche Sprache nicht erlernen können. Dafür ist in der Rege ein ärztliches Attest erforderlich. Es sei den Sie sind über 65 Jahre und leben in Hessen.
      Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
      Daniel Frühauf
      Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
      Tätigkeitsschwerpunkte: Aufenthaltsrecht, Einbürgerung, Ausländerrecht, Familienzusammenführung,
      Töngesgasse 23-25
      60311 Frankfurt am Main
      Telefon:069 -29 80 18 33
      Mobil: 0179 52 575 33
      Telefax: 069 – 54 80 52 27
      mailto:kontakt@rechtsanwalt-fruehauf.de
      Internet: https://www.rechtsanwalt-fruehauf.de

  3. DeLynn

    30. November 2016 um 13:35

    meine frage ist , ich bin 58 jahre alt , und seit 23 jahre im Deutschland gewohnt und ich mochte einburgerung lassen, aber ich habe angst an der Sprachtest B1 zu teilmehmen . Ist der irgendwie eine ausnahme wegen die 23 jahre od
    ab 60 jahre kann ich auf der test versichten.?
    P S einburgerungs test ist keine problemm

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      3. Dezember 2016 um 14:34

      Hallo, eine altersbedingter Verzicht auf den Deutschtest ist in den Bundesländern verschieden geregelt. In Hessen wird ab dem 65. Lebensjahr davon ausgegangen, dass der Erwerb der deutschen Sprache altersbedingt nicht mehr möglich sei. Erst dann ist die Vorlage entsprechender Gutachten entbehrlich. Auf einen Sprachtest wird dann verzichtet.
      Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
      Daniel Frühauf
      Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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  4. Alex

    15. Dezember 2016 um 10:39

    Hallo,
    meine Eltern sind seit 1995 in Deutschland und beide haben einen festen Job in Deutschland seit 1998, bis jetzt. Ich habe den Antrag auf Einbürgerung gestellt für die ganze Familie. Ich habe die Einbürgerung ohne Probleme bekommen, da ich die Schule in Deutschland abgeschlossen habe. Bei meiner Mutter gab es auch keine Probleme da ihre Deutschkenntnise ausreichend genug waren. Bei meinem Vater jedoch besteht die Ausländerbehörde jedoch auf einen B1 Test. Er hat es versucht und 200 Std. absolviert und die Level A1 und A2 abgeschlossen aber aus zeitlichen und gesundheitlichen Gründen kann Er den Kurs nicht mehr besuchen. Mein Vater arbeitet immer Nachts von 03:00 – 11:00. Und er ist Herzkrank, und bekommt hohen Blutdruck wenn er jeden Nachmittag zu den Kursen muss, da es eigentlich die Zeit ist wo er sich ruhen muss. Das alles habe ich der Ausländerbehörde schriftlich dargestellt mit zwei Atesten seines Arztes. Vor kurzem haben wir schriftliche Ablehnung von der Ausländerbehörde bekommen weil sie auf den Abschluss des B1 Kurses bestehen.
    Ich würde mich eine Antwort und einen Rat sehr freuen.

    VG
    Alex

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      15. Dezember 2016 um 10:50

      Hallo, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Vater aus gesundheitlichen Gründen nicht Deutsche lernen kann, ist eine Einbürgerung möglich. Die bisherigen Atteste waren offensichtlich nicht ausreichend. Wie alt ist denn Ihr Vater?
      Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
      Daniel Frühauf
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  5. Alex

    15. Dezember 2016 um 11:08

    Hallo Herr Frühauf,
    mein Vater ist 57 Jahre alt. Er hat zwei Ateste abgegeben, einen vom Hausarzt wo stand das er aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist an dem Kurs teil zu nehmen. Und einen vom Psychologen der ebenfalls bestätigt hat das er wegen psychischen Druck nicht am Kurs teil nehmen kann. Allerdings reicht es der Ausländerbehörde nicht.

    Antworten
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