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Rechtsanwalt Frühauf

Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht, Einbürgerung, Strafverteidigung

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Einbürgerung ohne Nachweis des Sprachniveaus B1 und ohne Einbürgerungstest

20. Juni 2014 //  by Rechtsanwalt//  136 Kommentare

1. Gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung für die Einbürgerung in Deutschland. Gesetzlich geregelt ist dies in § 10 Absatz 1 Nr. 6 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Ebenso wird ein Nachweis über die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland gefordert (§ 10 Absatz 1 Nr. 7 StAG)

In der Regel soll ein erfolgreicher Sprachtest der Stufe B1 und ein bestandener Einbürgerungstest der Einbürgerungsbehörde nachgewiesen werden.

2. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 15.08.2013 festgestellt, dass das Bestehen eines Sprachtest und ein erfolgreicher Einbürgerungstest nicht Anspruchsvoraussetzung sind. Die entsprechende Kenntnisse können auch auf andere Weise erfolgen (VG Stuttgart, Urteil vom 15.08.2013, Az.: 11 K 3272/12).

3. Bei einer deutschen Schulausbildung kann zum Beispiel darauf verzichtet werden. Das Verwaltungsgericht bezieht sich in dem konkreten Fall auch darauf, dass die Einbürgerungsbewerberin in der mündlichen Verhandlung vor Gericht ihre sehr guten Deutschkenntnisse unter Beweis gestellt hat.

Passende Artikel zu diesem Bericht:

  1. Hinderungsgründe für den Spracherwerb (bei der Einbürgerung)
  2. Gesamtkatalog zum Einbürgerungstest
  3. Rücknahme einer Einbürgerung
  4. Keine Einbürgerung bei ungeklärter Identität des Antragstellers
  5. Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit trotz Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit

Kategorie: Einbürgerung, StaatsangehörigkeitsrechtSchlagwort: Aktuell, Einbürgerung, Einbürgerungstest, Sprachtest

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Karima

    2. Juli 2016 um 01:39

    Hallo Herr Frühauf
    Mein Mann ist seit 10 Jahren in Deutschland und hat auch den Unbefristeten Aufenthalt. Er hat jetzt schon 2 mal den B1 test gemacht und nicht bestanden, beim letzten Mal hatte er in Sprache 100% also B1 aber den Schriftlichenteil hatte ihn 1 Punkt gefehlt um komplett B1 zu bekommen. Jetzt haben wir den Antrag zu Einbürgerung abgegeben alles war in Ordnung aber heute haben wir ein Schreiben von der Behörde erhalten das er komplett B1 benötigt. Mein Mann arbeitet vollzeit bekommen auch keine weiteren Unterstützung vom Staat ich selber bin hier geboren und besitze die deutsche Staatsangehörigkeit und unsere 3 Kinder auch. Deutschland kann mein sprechen, kann man trotzdem die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen??

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      12. August 2016 um 18:59

      @Karima
      Hallo,Die Einbürgerungsbehörde kann verlangen den Nachweis von Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 zu erbringen. Wenn dies nicht geschafft wird, kann die Einbürgerung immer verweigert werden.
      Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
      Daniel Frühauf
      Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
      Tätigkeitsschwerpunkte: Aufenthaltsrecht, Einbürgerung, Ausländerrecht, Familienzusammenführung,
      Töngesgasse 23-25
      60311 Frankfurt am Main
      Telefon: +49 (0)69 -29 40 36
      Mobil: +49 179 52 575 33
      Telefax: +49 (0)69 – 29 36 19
      mailto:kontakt@rechtsanwalt-fruehauf.de
      Internet: http://www.rechtsanwalt-fruehauf.de

  2. Jimmy

    20. Juli 2016 um 21:43

    Sehr geehrte Hr Frühauf,
    Ich habe eine Frage. Braucht mann ein Nachweis auf Deutsch B1 oder “nur” Sprachtest der Stufe B1. Kann nur ein Sprachtest machen?
    Vielen Dank im Voraus.

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      12. August 2016 um 18:57

      @glen
      Hallo, Bei einer Einbürgerung müssen Sie deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen. Die alleinige Vorlage eines Zertifikat einer Sprachschule mit B1 muss nicht ausreichend sein. Die Einberufungsbehörde kann sich ein eigenes Urteil fällen.
      Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
      Daniel Frühauf
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  3. Marina

    17. August 2016 um 22:43

    Guten Tag Herr Frühauf.
    Ich habe einen Antrag auf Einbürgerung schon zu Hause liegen. Zugeschickt bekommen von ABH. Es ist ein Nachweis über die Deutsch Stufe B1 erforderlich. Da ich die deutsche Sprache autodidaktisch gelernt habe, habe ich nie einen deutsch Prüfung abgelegt. Die Prüfung selbst kostet um die 140 Euro, für mich, alleinerziehende Mutter ist es Geld zum Fenster hinauswurf. Vor allem, ich verstehe nicht warum ich, die schon deutsche Sprache ziemlich gut beherrscht, für ein Blatt Papier! bezahlen muss. Meine Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit Amt zu überzeugen dass ich keinen B1 Test vorlegen muss? Ich habe keinen deutschen Schulabschluss, Abitur, oder Studium.

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      30. August 2016 um 08:34

      @Marina Hallo, aus meinemomentanen Verständnis müssen Sie den Nachweis 1 B erbringen.
      Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
      Daniel Frühauf
      Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
      Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Aufenthaltsrecht, Einbürgerungen,

  4. aziz

    31. August 2016 um 23:35

    guten abend ich mochtte deutsche pass beantragen bin seit 12Jahre her in deutschland und ich hab unbefrestet vesum .leide hab keine b1. ich arbeitte .und verdiene so 840 euro ich bekomme keine helffe von stad oder so meine frau arbeitet auch haben wir zwei kinder meine frau hat deutsche pass aber wir sind ketrennt lieben seit ein Jahr so .bitte ich brauch ihre helffe.wass soll ich machen damit ich deutsche pass bekomme. dankeschon…

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      8. September 2016 um 09:37

      @aziz, Hallo, aus meiner Sicht müssen Sie die deutschen Sprachkenntnissenachweisenund ausreichendes Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhaltes vorweisen. Die von Ihnen geschilderten Umstände reichen aus meiner Sicht im Moment nicht aus, um eine Ausnahme für Sie begründen zu können.
      Daniel Frühauf
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  5. ELISSA

    12. September 2016 um 14:58

    Hallo zusammen,
    ich habe einfach richtige Probleme…
    ich bin hier aufgewachsen kam als kleines Mädchen nach Deutschland,
    als Flüchtling, habe seit über 25 Jahren keinen Deutschen Pass.
    Meine Geschichte ist ziemlich durcheinander, ich bin Libanesin hab eine Libanesische Geburtsurkunde, nach Jahren kam jemand von der Behörde und meinte unsere wurzeln liegen in der Türkei,dann wurde lbn in türkisch einfach ersetzt auf den ausweisen.
    Das stimmt nicht wir haben keine türkischen wurzeln
    wir sind im libanon geboren hinzukommt das die Person einfach jemand anderes ist aber kein Bild keine Fingerabdrücke.
    Und jetzt wo ich mich einbürgern lassen möchte, verlangt man von mir ein nüfüs cizdani was ich aber von der Türkei nicht bekomme.. weil ich weder Türkin bin noch registriert bin, was kann man da machen…?
    EINE AUSNAHMEGENEHMIGUNG DAUERT NOCHMAL BIS ZU 2 JAHRE:
    ich steh zwischen den seilen
    bekomme nichts mehr da wir damals geflohen sind
    ich erfülle alle Voraussetzungen für die Einbürgerung nur dieses Türkische macht alles kaputt.

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      13. Februar 2017 um 11:39

      Hallo,
      bitte teilenSie mir mit, welche Ausländerbehörde für Sie zuständig ist.
      Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
      Daniel Frühauf
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