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Rechtsanwalt Frühauf

Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht, Einbürgerung, Strafverteidigung

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Einbürgerung ohne Nachweis des Sprachniveaus B1 und ohne Einbürgerungstest

20. Juni 2014 //  by Rechtsanwalt//  136 Kommentare

1. Gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung für die Einbürgerung in Deutschland. Gesetzlich geregelt ist dies in § 10 Absatz 1 Nr. 6 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Ebenso wird ein Nachweis über die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland gefordert (§ 10 Absatz 1 Nr. 7 StAG)

In der Regel soll ein erfolgreicher Sprachtest der Stufe B1 und ein bestandener Einbürgerungstest der Einbürgerungsbehörde nachgewiesen werden.

2. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 15.08.2013 festgestellt, dass das Bestehen eines Sprachtest und ein erfolgreicher Einbürgerungstest nicht Anspruchsvoraussetzung sind. Die entsprechende Kenntnisse können auch auf andere Weise erfolgen (VG Stuttgart, Urteil vom 15.08.2013, Az.: 11 K 3272/12).

3. Bei einer deutschen Schulausbildung kann zum Beispiel darauf verzichtet werden. Das Verwaltungsgericht bezieht sich in dem konkreten Fall auch darauf, dass die Einbürgerungsbewerberin in der mündlichen Verhandlung vor Gericht ihre sehr guten Deutschkenntnisse unter Beweis gestellt hat.

Passende Artikel zu diesem Bericht:

  1. Hinderungsgründe für den Spracherwerb (bei der Einbürgerung)
  2. Gesamtkatalog zum Einbürgerungstest
  3. Rücknahme einer Einbürgerung
  4. Keine Einbürgerung bei ungeklärter Identität des Antragstellers
  5. Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit trotz Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit

Kategorie: Einbürgerung, StaatsangehörigkeitsrechtSchlagwort: Aktuell, Einbürgerung, Einbürgerungstest, Sprachtest

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Kommentare

  1. Eva-Maria Mehrgardt

    13. Oktober 2014 um 14:15

    Ich will mich wiedereinbürgern lassen, nachdem ich viele Jahre in den Niederlanden gewohnt habe und auch die niederländische Staatsbürgerschaft besitze. Bis zum 30. Lebensjahr hatte ich die deutsche Staatsbürgerschaft. Heute wurde mir bei der Ausländerbehörde in Schleswig mitgeteilt, ich müsse einen Einbürgerungstest machen, da mein Zeugnis der Zwischenprüfung auf der Fachhochschule für Kunstwissenschaften (Freie Kunst) ja nicht garantiere, dass ich ausreichend über Politik und Gesetze informiert sei. Also… das erscheint mir doch sehr merkwürdig?! Die Dame befand auch im Übrigen sei mein Lebenslauf doch etwas ‘exotisch’, was sich ja schon daran zeige, dass ich die tibetische Sprache gelernt hätte… Kann man sich derartige Übergriffe wehren? Ich sehe nicht ein, dass ich einen Einbürgerungstest machen muss.

    Antworten
  2. Fazila

    7. November 2015 um 01:02

    Hallo
    ich bin verheiratet mit deutsch mann in jahr 2003 was braucht ich fur deutshe pass ??? Ich habe keine B1 gemacht

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      19. Januar 2016 um 11:04

      Hallo Fazila,
      haben Sie denn einen Einbürgerungstest gemacht? Die Sprachkenntnisse müssen in der Regel nachgewiesen werden. Gibt es bei Ihnen einen Grund, warum Sie die deutschen Sprachkenntnisse nicht erwerben können?
      Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
      Daniel Frühauf
      Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
      Tätigkeitsschwerpunkte: Aufenthaltsrecht, Einbürgerung, Ausländerrecht, Familienzusammenführung,
      Töngesgasse 23-25
      60311 Frankfurt am Main
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  3. Service

    25. April 2016 um 16:10

    Hallo, ich bin der Service Louis. ich habe bis B1 Deutschkurs gemacht, kann ich diesem Test machen oder was braucht ich jetzt genau? Vielen Danke .

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      26. April 2016 um 21:45

      Hallo, für was benötigen Sie den Test? Für eine Einbürgerung?
      Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
      Daniel Frühauf
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  4. Zengin

    29. April 2016 um 04:55

    Hallo kann ich nicht ohne b1 prüfung unbefristet Aufenthalt holen danke mfg

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      25. Mai 2016 um 09:49

      @zenginoglu
      Hallo, das geht unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn Sie nachweisen können, dass kein besonderer Integrationsbedarf besteht, wird nur verlangt, dass Sie sich in einfacher Sprache auf Deutsch verständigen können. Das gilt in der Regel, wenn Sie ein abgeschlossenes Hochschulstudium haben.
      Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
      Daniel Frühauf
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  5. Taleb

    11. Mai 2016 um 18:39

    Hallo ich habe b1 und der Politike test gemacht , ich wollte wessen ob ich nur mit Aufenthalt eine ( deutsch Pass ) beantragen kann, mit freundlich große .
    Taleb

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      25. Mai 2016 um 09:47

      @mouhi.taleb
      Hallo, für die Einbürgerung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Ob Sie die alle erfüllen, kann ich im Momant leider nicht sagen. Dafür müsste ich wissen, seit wann Sie in Deutschland leben, welche Aufenthaltstitel Sie haben, ob Ihr Lebensunterhalt gesichert ist und ob in der Vergangenheit keine wesentlichen Strafen eingetragen worden sind.c
      Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
      Daniel Frühauf
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