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Rechtsanwalt Frühauf

Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht, Einbürgerung, Strafverteidigung

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Arbeitsgenehmigungsverfahren Rumänien / Bulgarien – neue Zuständigkeitsregelungen!

21. Oktober 2011 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Staatsangehörige der acht neuen EU-Mitgliedsstaaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn) haben seit dem 01.05.2011 uneingeschränkten Zugang auf den deutschen Arbeitsmarkt.

Für bulgarische und rumänische Staatsangehörige endet die Übergangszeit am 31.12.2013.

Diese Staatsangehörigen benötigen für die Arbeitsaufnahme eine Arbeitserlaubnis-EU oder eine Arbeitsberechtigung-EU.

Die Erlaubnis muss direkt bei der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) bei der  Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
Der Hauptsitz der ZAV ist in  Bonn. Daneben gibt es Standorte  in Duisburg, Frankfurt/Main und München.

Die entsprechenden Formulare können im Internet herunter geladen werden.

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  1. Zugangserleichterung zum Arbeitsmarkt beschlossen
  2. Visafreiheit für Staatsangehörige von Serbien, Montenegro und Mazedonien ab 19.12.2009
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Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Arbeitsberechtigung, Arbeitserlaubnis, Ausländerrecht, EU-Mitgliedstaaten

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