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Rechtsanwalt Frühauf

Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht, Einbürgerung, Strafverteidigung

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Verlängerung der Bleiberechtsregelung (Altfallregelung) bis Ende 2011!

7. Dezember 2009 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich darauf verständigt das Bleiberecht für geduldete Ausländer bis Ende 2011 zu verlängern.
Außerdem haben die Innenminister beschlossen, dass die Personen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, die eine Schul- oder Berufsausbildung machen.
Auch die Personen, die mindestens eine Halbtagsbeschäftigung ausüben oder nachweisen, dass sie sich ernsthaft um eine Stelle bemühen, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis.
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Passende Artikel zu diesem Bericht:

  1. Änderungen im Ausländerrecht seit dem 01.07.2011
  2. Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung (Bleiberechtsregelung), eine Zwischenbilanz
  3. Fristverlängerung bei der gesetzlichen Altfallregelung (Bleiberechtsregelung) durch die Innenministerkonferenz ?
  4. Wichtige Besonderheit bei der Altfallregelung (Bleiberechtsregelung): keine Fiktionswirkung bei einem Verlängerungsantrag
  5. Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung § 104a AufenthG-Voraussetzungen

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Aufenthalt, Ausländerrecht, Bleiberecht

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