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Rechtsanwalt Frühauf

Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht, Einbürgerung, Strafverteidigung

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Heiraten in Dänemark – Visumsverfahren entbehrlich?

9. Mai 2011 //  by Rechtsanwalt//  111 Kommentare

Wer mit einem Schengenvisum nach Deutschland einreist, hat die Möglichkeit nach Dänemark zu gehen und dort zu heiraten. Die  Voraussetzungen für die Eheschließung in Dänemark sind schnell erfüllt und es kann in der Regel innerhalb weniger Tage geheiratet werden. Nach einer Rückkehr nach Deutschland ist die zuständige Ausländerbehörde allerdings nicht verpflichtet, dem verheirateten Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Denn die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass der Ausländer mit dem erforderlichen Visum eingereist ist (§ 5 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG). Das passende Visum wäre in dem Fall ein Visum  zur Familienzusammenführung. Eine Befreiung von der Visumspflicht nach § 39 Nr. 3 AufenthV scheidet aus. Eine solche Befreiung von der Visumspflicht entsteht nur, wenn erst nach der letzten Einreise nach Deutschland die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis  entstanden sind. Bei der Eheschließung in Dänemark ist der Anspruch aber  bereits vor der letzten Einreise nach Deutschlandentstanden, nämlich zum Zeitpunkt der Vermählung in Dänemark (vgl. VG München, Beschluss vom 17.11.2010, M 12 S 10.3844; BayVGH vom 29.06.2010 – 19 Cs 10.447). Die Ausländerbehörden übersehen in einer solchen Konstellation aber häufiger, dass sie trotzdem verpflichtet sind eine Ermessensentscheidung im Sinne von § 5 Absatz 2 Satz 2 AufenthG zu treffen. Liegt der erforderliche Sprachnachweis nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG im Antragsverfahren vor hat die Ausländerbehörde zu prüfen, ob die Durchführung des Visumsverfahrens im Einzelfall zumutbar ist (§ 5 Absatz 2 Satz 2 AufenthG). Tut sie das nicht, ist die Entscheidung, die Aufenthaltserlaubnis nicht zu erteilen, rechtswidrig und damit ist die Verfügung angreifbar. Die Darlegungslast, dass die Durchführung des Visumsverfahrens unzumutbar ist, liegt allerdings  bei dem Ausländer.

 

Passende Artikel zu diesem Bericht:

  1. Eheschließung in Dänemark
  2. Heirat in Dänemark/Durchführung des Visumsverfahrens, 16. November 2010 – BVerwG 1 C 17.09
  3. Niederlassungserlaubnis-Anrechnung von Aufenthaltszeiten
  4. Bundesverwaltungsgericht: Kein Schengen-Visum bei begründeten Zweifeln an Rückkehrbereitschaft des Antragstellers.
  5. Erwerb eines Aufenthaltstitels eines in Deutschland geborenen Kindes nach § 33 AufenthG (Ausländerrecht)

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Ehe, Visum

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Alexandra Eckhardt

    23. August 2016 um 13:12

    Hallo Herr Frueauf
    mein Freund und ich möchten heiraten. Er ist aus Marokko und hat einen Asylantrag gestellt. Einen Ausweis hat er bis Februar. Ansonsten einen marokkanischen Reisepass. Was können wir tun?
    MfG Alexandra Eckhardt

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      30. August 2016 um 08:32

      @Eckhardt. Hallo, Sie sollten sich zunächst mit dem Standesamt in Verbindung setzen, um zu erfahren, welche Dokumente vorgelegte werden sollen.
      Im Hinblick auf eine Heirat in Dänemark gibt ihm dies in Deutschland zunächst nicht die Möglichkeit ein Aufenthaltserlaubnis beantragen zu können. Dann wird in der Regel das Visumsverfahren durchgeführt werden müssen.
      Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
      Daniel Frühauf
      Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
      Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Aufenthaltsrecht, Einbürgerungen,

  2. Yasmin

    17. September 2016 um 16:24

    Hallo Herr Frueauf

    Ich bin Deutsche Staatsbürgerin und lebe in Deutschland. Mein Verlobter ist aus Tunesien und lebt dort . Wir würden gern in Dänemark heiraten. Wäre dies möglich? Würde er dann EIN Visum von Dänemark bekommen?

    Mit freundlichen Grüßen Yasmin

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      28. September 2016 um 18:22

      Hallo,
      Das kann Ihnen nur das dänische Konsulat oder die dänische Botschaft sagen. Sie können auch mit einem von der Deutschen Botschaft ausgestellten Schengenvisum in Dänemark heiraten.
      Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
      Daniel Frühauf
      Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
      Tätigkeitsschwerpunkte: Aufenthaltsrecht, Einbürgerung, Ausländerrecht, Familienzusammenführung,
      Töngesgasse 23-25
      60311 Frankfurt am Main
      Telefon: +49 (0)69 -29 40 36
      Mobil: +49 179 52 575 33
      Telefax: +49 (0)69 – 29 36 19
      mailto:kontakt@rechtsanwalt-fruehauf.de
      Internet: http://www.rechtsanwalt-fruehauf.de

  3. Carsten Franke

    19. September 2016 um 18:34

    Hallo Herr Frühauf,
    meine Verlobte (russisch) und ich (deutscher) haben am 16.09.16 in Dänemark geheiratet! Jetzt möchten wir bei der deutschen Botschaft in Russland einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen! Den dänischen Trauschein wollten wir bei meinem zuständigen Standesamt anerkennen bzw. wollten wir uns registrieren lassen! Leider sagte uns der Standesbeamte, dass er alle Papiere (von früher: Geburtsurkunde,frühere Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, etc.) Im Original mit Apostille und auch die Übersetzungen benötigt, damit er uns registrieren kann! Genau dieser Bürokratismus allerdings hat uns dazu veranlasst, in Dänemark zu heiraten! Nun meine Frage: kann meine Frau auch ohne Registrierung beim deutschen Standesamt einen Antrag auf Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft in Russland stellen? Welche Unterlagen werden benötigt um die dänische Heirat in Deutschland anerkennen bzw. sich standesamtlich in D registrieren zu lassen?
    (Vermutlich handelt der Standesbeamte aus Willkür und möchte mir jetzt mit seinen Bürokratismus seine Macht demonstrieren, weil wir nicht in seinem Standesamt geheiratet haben!)
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
    Mit freundlichen Grüßen
    Carsten

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      28. September 2016 um 18:08

      Hallo, Für die Durchführung des Visumsverfahrens ist aus meiner Sicht die Registrierung beim Standesamt in Deutschland nicht erforderlich. Das einreichen der ausländischen Heiratsurkunde reicht in der Regel aus. Die Heiratsurkunde aus Dänemark wird anerkannt.
      Für weitergehende Fragen bitte ich Sie, sich direkt mit mir in Verbindung zu setzen.
      Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
      Daniel Frühauf
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  4. Thoma Yasmine

    30. September 2016 um 11:17

    Guten Tag,

    ich möchte gerne meine langjährigen Freund ( Inder) heiraten, wenn er mit eine Schengen Visum nach Deutschland komm ist er ja dann schon eingereist und die Visumspflicht immer noch vorhanden..
    Wäre meine Frage, ob es sinnvoller wäre, sein Schengen Visum in Denmark zu beantragen?
    Macht das Sinn?
    Das Certificate von 1 A- der deutschen Sprache hat mein Freud mittlerweile.
    Ich arbeite Teilzeit und bekommen noch Leistungen nach SBG II , wird das ein Hinderniss sein?

    Viele Dank für ihre Rückmeldung.

    Th.

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      13. Februar 2017 um 11:38

      Hallo,
      so wie Sie den Fall schildern, gehe ich davon aus, dass die Augen als Erlaubnis nur nach Durchführung eines Visumsverfahrens erteilt werden wird. Die Heirat in Dänemark berechtigt in der Regel nicht ein Antrag direkt bei der Ausländerbehörde zu stellen.
      Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
      Daniel Frühauf
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  5. Ulrike E.

    30. September 2016 um 22:20

    Eine gute Freundin von mir heiratet nächste Woche in Dänemark einen israelischen Staatsbürger.
    Dieser ist seit Anfang Juli geschieden.
    Seine Aufenthaltsgenehmigung beruhte auf deser Ehe mit einer Israelin mit deutschem Pass.
    Die Ausländerbehörde teilte ihm mit, dass er Deutschland bis 20.10. verlassen müsse, sie ggf seinen Pass einziehen würden und er Berlin nicht länger als drei Tage verlassen dürfe.
    Er teilte der Ausländerbehörde nicht mit, dass er geschieden ist.
    daraus ergibt sich für mich, dass er keinen Aufenthaltstitel hat.
    sein Anwalt sagte, solange er seinen Pass hat, geht alles gut.
    Meine Frage: ist dem so?
    Kann ein Mensch ohne Aufenthaltstitel in Dänemark heiraten?
    Muss die Behörde das anerkennen?

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      1. Oktober 2016 um 11:57

      Hallo, hat er den jetzt noch einen gültigen Aufenthaltstitel oder ist dieser bereits abgelaufen oder zurück genommen worden.
      Rechtsanwalt
      Daniel Frühauf

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