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Rechtsanwalt Frühauf

Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht, Einbürgerung, Strafverteidigung

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Heiraten in Dänemark – Visumsverfahren entbehrlich?

9. Mai 2011 //  by Rechtsanwalt//  111 Kommentare

Wer mit einem Schengenvisum nach Deutschland einreist, hat die Möglichkeit nach Dänemark zu gehen und dort zu heiraten. Die  Voraussetzungen für die Eheschließung in Dänemark sind schnell erfüllt und es kann in der Regel innerhalb weniger Tage geheiratet werden. Nach einer Rückkehr nach Deutschland ist die zuständige Ausländerbehörde allerdings nicht verpflichtet, dem verheirateten Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Denn die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass der Ausländer mit dem erforderlichen Visum eingereist ist (§ 5 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG). Das passende Visum wäre in dem Fall ein Visum  zur Familienzusammenführung. Eine Befreiung von der Visumspflicht nach § 39 Nr. 3 AufenthV scheidet aus. Eine solche Befreiung von der Visumspflicht entsteht nur, wenn erst nach der letzten Einreise nach Deutschland die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis  entstanden sind. Bei der Eheschließung in Dänemark ist der Anspruch aber  bereits vor der letzten Einreise nach Deutschlandentstanden, nämlich zum Zeitpunkt der Vermählung in Dänemark (vgl. VG München, Beschluss vom 17.11.2010, M 12 S 10.3844; BayVGH vom 29.06.2010 – 19 Cs 10.447). Die Ausländerbehörden übersehen in einer solchen Konstellation aber häufiger, dass sie trotzdem verpflichtet sind eine Ermessensentscheidung im Sinne von § 5 Absatz 2 Satz 2 AufenthG zu treffen. Liegt der erforderliche Sprachnachweis nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG im Antragsverfahren vor hat die Ausländerbehörde zu prüfen, ob die Durchführung des Visumsverfahrens im Einzelfall zumutbar ist (§ 5 Absatz 2 Satz 2 AufenthG). Tut sie das nicht, ist die Entscheidung, die Aufenthaltserlaubnis nicht zu erteilen, rechtswidrig und damit ist die Verfügung angreifbar. Die Darlegungslast, dass die Durchführung des Visumsverfahrens unzumutbar ist, liegt allerdings  bei dem Ausländer.

 

Passende Artikel zu diesem Bericht:

  1. Eheschließung in Dänemark
  2. Heirat in Dänemark/Durchführung des Visumsverfahrens, 16. November 2010 – BVerwG 1 C 17.09
  3. Niederlassungserlaubnis-Anrechnung von Aufenthaltszeiten
  4. Bundesverwaltungsgericht: Kein Schengen-Visum bei begründeten Zweifeln an Rückkehrbereitschaft des Antragstellers.
  5. Erwerb eines Aufenthaltstitels eines in Deutschland geborenen Kindes nach § 33 AufenthG (Ausländerrecht)

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Ehe, Visum

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. mariam

    15. April 2016 um 16:59

    Hallo Hr. Frühauf
    mein Freund (aus Romänien) und ich (aus Georgien) würden gern in Dänemark heiraten. Ich bin Au-pair in Deutschland. Moment hate ich das Visum, dieses Visum läuft aber Ende Juni aus. Kann ich durch die Heirat das Visum bekommen oder ist das mögliche Verschiebung des Visums? Die A1 Prüfung habe ich schon bestanden und ich habe das Zertifikat bekommen.
    Erbiette um eine Rückantwort
    Mit freundlichen Grüßen, Mariam

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      22. April 2016 um 12:55

      Hallo,
      normalerweise sollten Sie dann von der Ausländerbehörde ohne Probleme die eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU Staatsangehörigen erhalten. Der Nachweis der deutschen Spachkenntnisse ist dabei nicht erforderlich.
      Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
      Daniel Frühauf
      Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
      Tätigkeitsschwerpunkte: Aufenthaltsrecht, Einbürgerung, Ausländerrecht, Familienzusammenführung,
      Töngesgasse 23-25
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  2. Julia

    31. Mai 2016 um 20:59

    Guten Tag,

    Kann ich mit dem Nationalvisum in Dänemark heiraten?

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      28. September 2016 um 18:21

      Hallo Hallo, soweit ich weiß schon, Wenn sie im Besitz eines Schengenvisum sind
      Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
      Daniel Frühauf
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  3. müller

    14. Juni 2016 um 19:08

    Guten Tag,
    Meine Freundin und meine Tochter(Geburtsurkunde und alle anderen Dokumente stehe ich als Vater drin bzw. sie hat dort auch meinen Nachnamen in den Dokumenten).
    Leben zurzeit noch in Ghana.
    Was wäre der einfachste bzw. auch Sinvollste weg sie beide nach Deutschland zu holen?

    Mit Freundlichen Grüßen
    Müller

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      13. Februar 2017 um 11:47

      Hallo,
      wenn Sie in der Geburtsurkunde Ihrer Tochter eingetragen sind und Sie deutsche Staatsanwaltes haben, hhat Ihre Tochter auch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Sie müssten dann bei der Deutschen Botschaft einen Reisepass für die beantragen. Im Wege der Familienzusammenführung können Sie dann auch für ihre Freundin ein Visums beantragen. Sie muss nachweislich das Sorgerecht innehaben.
      Gerne unterstütze ich Sie in dem Verfahren.
      Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
      Daniel Frühauf
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  4. Toschu

    22. Juli 2016 um 01:38

    Hallo,

    ich möchte meine kolumbianische Freundin in Dänemark heiraten und sie ist derzeit in Europa als Tourist.
    Wenn dies noch in ihrem aktuellen Visa geschieht und sie dann nächstes Jahr wieder als Tourist mit neuem Stempel einreist, wäre es dann möglich eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, da das neue Visa nicht zur Heirat genutzt wurde? oder muss eine Ehezusammenführung beantragt werden?

    Vielen Dank!

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      12. August 2016 um 18:55

      @Toschu
      Hallo, Für kolumbianische Staatsangehörige besteht meines Wissens keine Visapflicht. Das ergibt sich aus der EG-VisaVO. Wenn Sie in Dänemark heiraten müssen Sie dann über das Visaverfahren gehen. Wenn Sie in der Zeit des legalen Aufenthaltes in Deutschland heiraten und den deutschen Sprachnachweis erbringen können, können Sie den Antrag direkt bei der Ausländerbehörde in Deutschland stellen.
      Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
      Daniel Frühauf
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  5. Michael

    8. August 2016 um 14:17

    Hallo Herr Frühauf,

    ich bräuchte ihren Rat, meine Freundin aus Mexico ist jetzt zum 2. Mal in Deutschland, wir führen schon längere Zeit eine Fernbeziehung,
    wir haben uns nun entschlossen zu Heiraten, bevor sie wieder nach Hause fliegen muss ende September, denn zur Zeit ist sie wieder mal mit einem Schengen Visum hier.
    Nun meine Frage bzw. was denken Sie, was ist die sinnvollste Lösung für uns, denken Sie wenn wir in Dänemark heiraten würden mit Ihrem Schengen Visa, Sie dann nach Hause fliegt und das Familiennachzugs Visum beantragt würde es Probleme geben, da Sie mit einem Schengen Visa geheiratet hat? Welches ja nicht für den Zweck zum heiraten ist oder ?
    Ich bin Deutscher Staatsbürger und Sie nimmt zur Zeit hier schon Deutschunterricht privat und wird auch dann in Mexico am Goethe Institut den A1 Kurs absolvieren.
    Was meinen Sie?
    Vielen Dank im Voraus!

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      12. August 2016 um 18:46

      @markwhitelay@web.de
      Hallo, so wie Sie den Fall schildern gibt es sicher keine Probleme, wenn sie in Dänemark heiraten. Der Ehegattennachzug ist dann sicher nicht gefährdet.
      Außerdem benötigen mexikanische Staatsangehörige für kurz Aufenthalte für Deutschland kein Visum. Sie sind Visa befreit. Wenn Sie in dem Zeitraum in Deutschland heiraten und den Nachweis der Sprachkenntnisse erbringen können, können Sie den Antrag auf Familienzusammenführung auch von Deutschland aus bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen.
      Für weitergehende Fragen bitte ich Sie eine persönliche Beratung durch mich durch in Anspruch zu nehmen.
      Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
      Daniel Frühauf
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