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Rechtsanwalt Frühauf

Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht, Einbürgerung, Strafverteidigung

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Einbürgerung ohne Nachweis des Sprachniveaus B1 und ohne Einbürgerungstest

20. Juni 2014 //  by Rechtsanwalt//  136 Kommentare

1. Gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung für die Einbürgerung in Deutschland. Gesetzlich geregelt ist dies in § 10 Absatz 1 Nr. 6 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Ebenso wird ein Nachweis über die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland gefordert (§ 10 Absatz 1 Nr. 7 StAG)

In der Regel soll ein erfolgreicher Sprachtest der Stufe B1 und ein bestandener Einbürgerungstest der Einbürgerungsbehörde nachgewiesen werden.

2. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 15.08.2013 festgestellt, dass das Bestehen eines Sprachtest und ein erfolgreicher Einbürgerungstest nicht Anspruchsvoraussetzung sind. Die entsprechende Kenntnisse können auch auf andere Weise erfolgen (VG Stuttgart, Urteil vom 15.08.2013, Az.: 11 K 3272/12).

3. Bei einer deutschen Schulausbildung kann zum Beispiel darauf verzichtet werden. Das Verwaltungsgericht bezieht sich in dem konkreten Fall auch darauf, dass die Einbürgerungsbewerberin in der mündlichen Verhandlung vor Gericht ihre sehr guten Deutschkenntnisse unter Beweis gestellt hat.

Passende Artikel zu diesem Bericht:

  1. Hinderungsgründe für den Spracherwerb (bei der Einbürgerung)
  2. Gesamtkatalog zum Einbürgerungstest
  3. Rücknahme einer Einbürgerung
  4. Keine Einbürgerung bei ungeklärter Identität des Antragstellers
  5. Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit trotz Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit

Kategorie: Einbürgerung, StaatsangehörigkeitsrechtSchlagwort: Aktuell, Einbürgerung, Einbürgerungstest, Sprachtest

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. James

    15. Januar 2018 um 13:16

    Sehr geehrter Herr Fruhauf,

    Ich habe ein Kurszertifikat von Berlitz bis Level B1.1. Ist dies als Nachweis für deutsches Verständnis akzeptabel oder muss ich den zusätzlichen DFZ-Test machen?

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      11. Februar 2018 um 18:59

      Sehr geehrter Herr J.,

      vielen Dank für Ihre Anfrage.
      Der Berlitz Test B1 müsste als nachweis ausreichend sein.

      Mit freundlichen Grüßen
      Daniel Frühauf
      Rechtsanwalt

  2. Ekaterina Pietu

    26. Januar 2018 um 17:27

    Sehr geehrter Herr Frühauf,
    Ich habe die Einbürgerung beantragt mit allen notwendigen Unterlagen, ausser der Einbürgerungstest. Ich dachte, dass dieser nicht notwendig ist, falls man einen Abschluss von einer deutsche Fachhochschule oder Uni hat. Ich bin Dipl. Ing. Bauwesen und arbeite seit 2006 in Deutschland. Ist der Test notwendig in disem Fall?
    MfG
    E.Pietu

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      11. Februar 2018 um 18:34

      Sehr geehrte Frau P.,

      der Abschluss an einer deutschen Fachhochschule oder Uni entbindet u.U. von dem Sprachtest,
      aber nicht von dem Einbürgerungstest.

      Mit freundlichen Grüßen
      Daniel Frühauf
      Rechtsanwalt

  3. Samir

    30. Januar 2018 um 23:26

    Sehr geehrter Herr Frühhauf,
    Meine Eltern leben seid 1992 hier in Deutschland ,Mutter 66 und Vater 69 Jahre alt Sprachtest B1 vor 5 Jahre 56 und 57 Punkte nicht bestanden , meine Frage brauchen die jetzt für die Einbürgerung den Sprachtest? Beide im Rente.
    Danke

    Mit freundlichen Grüßen
    Samir

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      13. Februar 2018 um 14:48

      Sehr geehrter Herr S.,
      gerne beantworte ich Ihre Anfrage.
      In vereinzelten Ausnahmefällen verzichtet die Behörde auf den nachweis eines
      Sprachtests, wenn dieser aufgrund des Alters des Einbürgerungsbewerbers nicht
      zumutbar ist.
      Dies muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.

      Mit freundlichen Grüßen
      Daniel Frühauf
      Rechtsanwalt

  4. Kathrin

    4. März 2018 um 20:11

    Grüß Gott,
    meine Eltern waren italienische Einwanderer die über 20 Jahre lang in Deutschland gelebt haben. Ich bin in Deutschland geboren, groß geworden zur Schule gegangen und habe 13 Jahre lang einen guten Beruf in Deutschland ausgeführt, dem entsprechend Steuern bezahlt. Jetzt lebe ich seit einigen Jahren in Italien, hätte aber sehr gerne die doppelte Staatsbürgerschaft, dass heißt zusätzlich zu der italienischen auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Mein Kind (Mitt Zwanzig) ist deutscher Staatsbürger und lebt und arbeitet in München, auch aus diesem Grund möchte ich ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft außerdem fühle ich mich in Deutschland zu Hause, was wird benötigt um diese zu beantragen? Kann ich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen? Kann ich es auch von Italien aus, z.B durch die deutsche Botschaft? Wozu braucht es ein Eignungstest bzw. Sprachtest wenn ich doch deutsch kann (deutsch kann ich besser als italienisch)? Freundliche Grüße

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      23. März 2018 um 20:00

      Sehr geehrte Frau K.,

      gerne beantworte ich Ihre Anfrage:
      Grundsätzlich ist auch eine Einbürgerung aus dem Ausland
      gem. §14 StAG möglich.
      Insbesondere müssten besondere Bindungen an Deutschland dargelegt
      werden können, die eine Einbürgerung rechtfertigen würden.

      In Ihrem konkreten Fall, könnte auf den Einbürgerungs- und
      Sprachtest verzichtet werden, da Sie deutsche Schulbildung und
      Berufserfahrung in der BRD wohl vorweisen können.

      Mit freundlichen Grüßen
      Daniel Frühauf
      Rechtsanwalt

  5. dogan

    9. März 2018 um 12:44

    Sehr geehrte Herr Frühauf, ihr bin deutscher Staatsbürger. …Meine Ehefrau ist Nicht deutsch…. seit 2015 mai wegen familienzusammenführung nach BRD gekommen. …Meine Frage :seit 2015 wurde immer ein jahr ihr aufenthalt verlängert. ..Letzte Woche waren wir wieder bei der ausländerBehörde und wieder ein Jahr! !! Der Mitarbeiter sagte wenn der deutschkurs erfolgreich bestanden wird dann kämmen wir reden ; sagte er …Was ist wenn der deutschkurs jedesmal nicht bestanden wird …bekommt man immer ein jahr. ? Vielen Dank. ..Mit freundlichen grüßen

    Antworten
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