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Rechtsanwalt Frühauf

Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht, Einbürgerung, Strafverteidigung

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Einbürgerung ohne Nachweis des Sprachniveaus B1 und ohne Einbürgerungstest

20. Juni 2014 //  by Rechtsanwalt//  136 Kommentare

1. Gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung für die Einbürgerung in Deutschland. Gesetzlich geregelt ist dies in § 10 Absatz 1 Nr. 6 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Ebenso wird ein Nachweis über die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland gefordert (§ 10 Absatz 1 Nr. 7 StAG)

In der Regel soll ein erfolgreicher Sprachtest der Stufe B1 und ein bestandener Einbürgerungstest der Einbürgerungsbehörde nachgewiesen werden.

2. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 15.08.2013 festgestellt, dass das Bestehen eines Sprachtest und ein erfolgreicher Einbürgerungstest nicht Anspruchsvoraussetzung sind. Die entsprechende Kenntnisse können auch auf andere Weise erfolgen (VG Stuttgart, Urteil vom 15.08.2013, Az.: 11 K 3272/12).

3. Bei einer deutschen Schulausbildung kann zum Beispiel darauf verzichtet werden. Das Verwaltungsgericht bezieht sich in dem konkreten Fall auch darauf, dass die Einbürgerungsbewerberin in der mündlichen Verhandlung vor Gericht ihre sehr guten Deutschkenntnisse unter Beweis gestellt hat.

Passende Artikel zu diesem Bericht:

  1. Hinderungsgründe für den Spracherwerb (bei der Einbürgerung)
  2. Gesamtkatalog zum Einbürgerungstest
  3. Rücknahme einer Einbürgerung
  4. Keine Einbürgerung bei ungeklärter Identität des Antragstellers
  5. Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit trotz Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit

Kategorie: Einbürgerung, StaatsangehörigkeitsrechtSchlagwort: Aktuell, Einbürgerung, Einbürgerungstest, Sprachtest

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Baran Mahmoudi

    26. Juli 2023 um 22:32

    Hallo,
    ich möchte wiessen, ob jemand mit Legastheni(Lese-schreib-schwäche) deutsch B1 Zertifikat zum Deutschangehörigkeit braucht?

    vg

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      10. August 2023 um 08:14

      Hallo, ob B1 benötigte wird, hängt sicher von den ärztlichen Attesten ab, die in dem Verfahren eingereicht werden müssen. Die Anforderungen daran sind ziemlich hoch.
      Mit freundlichen Grüßen
      Daniel Frühauf
      Rechtsanwalt
      Töngesgasse 23-25
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      Tätigkeitsschwerpunkte: Aufenthaltsrecht, Ausländerrecht, Visaverfahren, Arbeitsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Einbürgerung, Beibehaltungsgenehmigung, Immigration Law, Citizenship, u.a.

  2. Soomsook

    22. April 2024 um 15:28

    Hallo ich bin Frau Soomsook.

    Ich lebe fast 35 Jahre in Deutschland und kein Schulabschluss, d. h. kein Abschluss in dem Sinn hier In Deutschland. Ich arbeite unterbrochen ,nur die Elternzeit habe wie gesetzliche Pause genommen.

    Die Frage: ob ich ein B1 Deutsch Test benötige um Eingebürgert wird? Ich hoffe es, dass Sie mir weiter Helfen kann.

    VG Soomsook

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      22. April 2024 um 15:38

      @prue.ssosook@gmail.com
      so wie Sie den Fall schildern gehe ich sehr davon aus, dass sie den B1 nachweisen benötigen.
      Lg Daniel Frühauf Rechtsanwalt für Aufenthaltsrecht und Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerung

  3. Craig Osborne

    21. Mai 2024 um 06:38

    Ich begrüße Sie,
    Ich bin schon 13 Jahren in Deutschland, und in ca 2013 meine Heilpraktiker Prüfung bestanden, was hauptsächlich eine Deutschkenntnisse / Patientensicherheit Test ist. Würde es überhaupt mit B1 verglichen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Craig

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      16. Juni 2024 um 14:52

      @chiroloungelindau: Eine abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland befreit von der Nachweispflicht B1

  4. Salma

    1. Juni 2024 um 13:11

    Hallo ich bin Ärztin und möchte wissen, ob das Zertifikat der medizinischen Sprache c1 für die Einbürgerung gültig ist.

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      16. Juni 2024 um 14:50

      @kbenba: Das hängt davon ab, ob es sich um ein Sprachzertifikat mit telc Zertifizierung handelt.

  5. Daria

    16. Juni 2024 um 14:19

    Hallo, wenn jemand hat Deutsch im einem EU-Land studiert, und hat sein Studium auf Master Ebene abgeschlossen, muss man B1 Zerryfikat in DE machen?

    Antworten
    • Rechtsanwalt

      16. Juni 2024 um 14:49

      @darianowak: Ein Studium im Ausland befreit von dem Spracherfordernis B1 wenn es sich dabei um eine deutschsprachige Hochschule handelt.

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