• Menu
  • Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Rechtsanwalt Frühauf

Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht, Einbürgerung, Strafverteidigung

  • Kontakt
  • Rechtsgebiete
  • Zu meiner Person
  • Kanzleiprofil
  • Links
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Kontakt
  • Rechtsgebiete
  • Zu meiner Person
  • Kanzleiprofil
  • Links
  • Datenschutz
  • Impressum

Ausländerrecht-Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels

21. September 2011 //  by Rechtsanwalt//  Kommentar verfassen

Der elektronische Aufenthaltstitel wurde am 1. September 2011 eingeführt.

Mit Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels werden der bisherige Aufenthaltstitel (Klebeetikett), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und der Ausweisersatz in Papierform abgelöst.

Ziel der Neuregelung ist es, die Aufenthaltstitel der Europäischen Union einheitlich zu gestalten.

Durch die Nutzung biometrischer Daten soll die Bindung zwischen Dokumenteninhaber und Dokument erhöht werden. Die missbräuchliche Nutzung soll erschwert werden.

Die an die Ausländerbehörde zu entrichtenden Gebühren für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis steigen um 50,- Euro. Die Gebühren für die Erteilung eines Aufenthaltstitels kostet jetzt 110,- Euro statt bisher 60,-  Euro.

Passende Artikel zu diesem Bericht:

  1. Erwerb eines Aufenthaltstitels eines in Deutschland geborenen Kindes nach § 33 AufenthG (Ausländerrecht)
  2. Verspäteter Verlängerungsantrag-Negative Konsequenzen im Ausländerrecht
  3. Eheschließung in Dänemark
  4. Änderungen im Ausländerrecht seit dem 01.07.2011
  5. Neue Verwaltungsvorschriften zum Ausländerrecht

Kategorie: AusländerrechtSchlagwort: Aktuell, Ausländerrecht

Vorheriger Beitrag: « Verspäteter Verlängerungsantrag-Negative Konsequenzen im Ausländerrecht
Nächster Beitrag: Arbeitsgenehmigungsverfahren Rumänien / Bulgarien – neue Zuständigkeitsregelungen! »

Leser-Interaktionen

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Haupt-Sidebar

Rechtsanwalt Daniel Frühauf
Anwalt für Aufenthalts- und Ausländerrecht, Staatsangehörigkeitssrecht

Footer

Daniel Frühauf, Rechtsanwalt
Töngesgasse 23-25 (Stadtmitte, nähe Hauptwache)
D-60311 Frankfurt am Main
T: 069-29 80 13 33
M: 0179-52 57 533
F: 069-54 80 52 27
E: kontakt@rechtsanwalt-fruehauf.de

Copyright © 2025