Kompetenz
Ich vertrete und berate Sie in allen Fragen des Staatsangehörigkeitsrechts, des Aufenthalts- und des Ausländerrechts.
Erfahrung
Ich bin seit über 15 Jahren erfolgreich in meinen Kerngebieten Aufenthaltsrecht, Ausländerrecht und Staatsangehörigkeitsrecht tätig. Durch meine langjährige Erfahrung kann ich die Vorgehensweisen der Einbürgerungsbehörden, der Ausländerbehörden und der Staatsanwaltschaften richtig einschätzen und Sie entsprechend beraten und vertreten.
Einsatz
Engagiert und zielgerichtet verfolge ich Ihr Anliegen. Ich verhandel mit den Behörden und vertreten Sie vor Gericht. Dabei steht immer die Möglichkeit einer außergerichtlichen Lösung im Vordergrund.