Kanzleiprofil

•    Kompetenz

Wir vertreten und beraten Sie fachkundig in allen Fragen des Strafrechts, Staatsangehörigkeitsrechts, Aufenthalts- und Ausländerrecht und Familienrecht. Durch intensive Fort- und Weiterbildung haben wir stets die aktuellen Entscheidungen im Blick und können sie als Grundlage unserer Arbeit heranziehen.

•    Erfahrung

Wir liefern Ihnen die Erfahrung eines kompletten Jahrzehnts erfolgreicher Tätigkeit in unseren Kerngebieten Ausländerrecht, Staatsangehörigkeitsrecht und Strafrecht. Durch unsere langjährige Erfahrung können wir die Vorgehensweisen der zuständigen Behörden, etwa der Einbürgerungsbehörden, Ausländerbehörden und Staatsanwaltschaften, richtig einschätzen und Sie entsprechend beraten und vertreten.

•    Einsatz

Engagiert und zielgerichtet verfolgen wir Ihre Anliegen. Wir verhandeln für Sie mit Behörden und wir vertreten Sie vor Gericht. Dabei steht die für Sie beste Lösung immer im Mittelpunkt unserer Tätigkeit.