Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat in einer Entscheidung vom 20.5.2009 zu erkennen gegeben, dass es unter bestimmten Voraussetzungen von einem visumsfreien Einreiserecht für türkische Staatsangehörige aus gehe.
Aus Sicht des Verwaltungsgerichts spricht vieles dafür, dass Touristen türkischer Staatsangehörigkeit visumsfrei Einreisen dürfen.
Voraussetzung sei, dass die Reise vorrangig touristischen Zwecken dient. Das sei der Fall, wenn der Aufenthalt vom Empfangen von Dienstleistungen gekennzeichnet sei.
Aufgrund der Vorgaben des Verwaltungsgerichts, muss momentan noch in in jedem Einzelfall geprüft werden, ob eine Einreise ohne Visum erfolgen kann.