Durch das Rechtsstellungsverbesserungsgesetz ist die Rechtsstellung asylsuchender und geduldeter Ausländer deutlich verbessert worden.
Die Verbesserung betreffen insbesondere Erleichterungen bei den Regelungen über die Bewegungsfreiheit und beim Leistungsbezug.
Erleichterungen gibt es auch bei den räumlichen Beschränkungen für Geduldete.
Die einzelnen Regelungen finden sich in den Vorschriften zum Aufenthaltsgesetz (AufenthG)