Keine Mitteilungspflicht an die Ausländerbehörden bei Notfallbehandlungen

Im Aufenthaltsgesetz gibt es eine Vorschrift, die deutlicher Ausdruck des staatlichen Kontrollwillens ist. Die Vorschrift wird von Hilfsorganisationen, der katholischen Kirchen und karitativen Organisationen heftig kritisiert.

Es geht dabei um die Vorschrift des § 87 Absatz 2 AufenthG. Danach haben öffentliche Stellen die Ausländerbehörde zu unterrichten, wenn sie etwas über den Aufenthalt eines Ausländers erfahren, der keinen erforderlichen Aufenthaltstitel oder eine Duldung besitzt.

Diese Mitteilungspflicht der öffentlichen Stellen an die Ausländerbehörde ist für illegal in Deutschland lebende Ausländer der Grund  gewesen, sich auch in medizinischen Notfällen, nicht an ein  Krankenhaus zu wenden..

Die Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz stellen jetzt klar, dass sowohl Krankenhausärzte als auch das mit der Abrechnung in den Krankenhäusern befasste Verwaltungspersonal keine solche Übermittlungspflicht haben.

Damit ist gewährleistet, dass Notfall Behandlungen in Krankenhäusern durchgeführt werden können.

Die Übermittlungspflicht gilt auch nicht für die  Sozialämter, die von den Krankenhäusern die Kostenabrechnung erhalten. Auch in diesem Fall besteht keine Übermittlungspflicht der Sozialämter an die Ausländerbehörden.

Fristverlängerung bei der gesetzlichen Altfallregelung (Bleiberechtsregelung) durch die Innenministerkonferenz ?

1.   Nichtregierungsorganisationen, Verbände und Kirchen fordern seit langem eine Verlängerung der Frist bei der gesetzlichen Altfallregelung.

2.    Die Frist zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse nach der Altfallregelung läuft am 31.12.2009 ab. Zu dem Zeitpunkt muss bis jetzt gegenüber den Ausländerbehörden nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt der Antragsteller in der Vergangenheit überwiegend gesichert war.

3. Es wird dabei bisher nicht berücksichtigt, dass aufgrund der Wirtschaftskrise viele Arbeitnehmer entweder ihre Arbeit verloren haben oder in Kurzarbeit sind und dadurch Lohneinbußen haben.

4. Die Verlängerung der Frist bei der gesetzlichen Altfallregelung kann deshalb dazu führen, dass in einer Vielzahl von Fällen dem Rückfall in die Duldung vorgebeugt werden kann.

5. Offensichtlich haben die Innenminister der Länder die Kritik aufgenommen. Bei der Anfang Dezember 2009 stattfindenden Innenministerkonferenz soll nun über eine solche Fristverlängerung diskutiert werden.