Keine Überstellung in ein anderes Land bei Beantragung subsidiären Schutzes

Die Dublin-II-Verordnung, Verordnung (EG) Nr. 343/2003, regelt welcher Mitgliedstaat für einen Asylantrag zuständig ist. Dabei kommt häufig die europäische Datenbank EURODAC zur Geltung. EURODAC ist eine europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken.

Eine (auch zwangsweise) Überstellung in ein Land ist nicht zulässig, wenn der Antrag nur auf Gewährung subsidiären Schutzes nach § 60 Absatz 2 bis 7 AufenthG gerichtet ist. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt in seinem Beschluss vom 06.07.2011, Az.: 7 L 1604/11.F.A  (InfAuslR, 2011 (Nr. 9), Seite 366) entschieden.

Die Beschränkung des Antrags auf  subsidiären Schutz kann auch noch nachträglich erfolgen.

Das Verwaltungsgericht ist dabei der Ansicht, dass der Antrag auf Gewährung subsidiären Schutzes nicht in  der  Dublin-II-Verordnung geregelt wird.

Serbien, Mazedonien, Montenegro. Einreisesperre und Befristungsverfahren.

Für die Staatsangehörigen der Länder Serbien, Mazedonien und Montenegro ist die Visusmpflicht für Kurzaufenthalte entfallen.

1. Ist allerdings in der Vergangenheit eine Ausweisung verfügt worden  oder eine Abschiebung vollzogen  worden,  bleibt die Wirkung von Ausweisung und Abschiebung wirksam. Es besteht dann eine Einreisesperre. Ob die Einreisesperre allein für Deutschland oder für den gesamten EU-Raum gilt,  ist im Einzelfall zu prüfen. Die Frage  hängt davon ab, was die damals zuständige Ausländerbehörde veranlasst hat.

2. Die Vorgehensweise ist in solchen Fälle folgende: Zunächst ist eine Anfrage beim Ausländerzentralregister zu starten, um herauszufinden, ob eine Einreisesperre besteht.

3. Im Falle des Bestehens einer Einreisesperre ist ein Antrag auf Befristung der Wirkung von Ausweisung und Abschiebung zu stellen. Zuständig dafür ist die Ausländerbehörde, die ausgewiesen und abgeschoben hat.

4. Der Antrag ist in der Regel zu begründen.

5. Das Befristungsverfahren dauert normalerweise  einige Wochen. Je nach den Umständen des Einzelfalles kann das Verfahren aber auch  Monate in Anspruch nehmen.