Neue Verwaltungsvorschriften zum Ausländerrecht

Die  neuen Verwaltungsvorschriften zum Ausländerrecht sind in Kraft getreten. Die Verwaltungsvorschriften sind für die Behörden in den Ländern bindend.  Wer eine Auseinandersetzung mit  einer  Ausländerbehörde  hat,  sollte die Verwaltungsvorschriften daher kennen.

Ein Link zu den Verwaltungsvorschriften  zum Aufenthaltsgesetz ist  hier:

http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2009/0669-09.pdf

Passende Artikel zu diesem Bericht:

  1. Änderungen im Ausländerrecht seit dem 01.07.2011
  2. Keine Mitteilungspflicht an die Ausländerbehörden bei Notfallbehandlungen

 
 
 

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