Monatsarchiv für September 2011

 
 

Ausländerrecht-Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels

Der elektronische Aufenthaltstitel wurde am 1. September 2011 eingeführt.

Mit Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels werden der bisherige Aufenthaltstitel (Klebeetikett), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und der Ausweisersatz in Papierform abgelöst.

Ziel der Neuregelung ist es, die Aufenthaltstitel der Europäischen Union einheitlich zu gestalten.

Durch die Nutzung biometrischer Daten soll die Bindung zwischen Dokumenteninhaber und Dokument erhöht werden. Die missbräuchliche Nutzung soll erschwert werden.

Die an die Ausländerbehörde zu entrichtenden Gebühren für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis steigen um 50,- Euro. Die Gebühren für die Erteilung eines Aufenthaltstitels kostet jetzt 110,- Euro statt bisher 60,-  Euro.