Monatsarchiv für Dezember 2009

 
 

Strafbarkeit wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländers ausgedehnt!

1. Der Bundesgerichtshof in Strafsachen hat entschieden, dass eine Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländers in Deutschland  auch dann vorliegt und mit Strafe bedroht ist, wenn die  Hilfeleistung nicht entscheidend für den weiteren illegalen Aufenthalt war. Dies geht aus dem Beschluss des BGH vom 2.09.2009, Az.: 5 StR 266/09 hervor.

2.1. Der Bundesgerichtshof hat damit anders als viele  Oberlandesgerichte entschieden.

2.2. Die Oberlandesgerichte haben bisher nur dann einen Angeklagten wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländers verurteilt, wenn das Gericht festgestellt hat,  dass sich der Ausländer gerade wegen der Hilfeleistung des Angeklagten weiter in Deutschland aufgehalten hat.

Konnte dies nicht festgestellt werden,  ist die Strafbarkeit des Angeklagten entfallen und es kam zu einem Freispurch oder einer Einstellung des Verfahrens, was tatsächlich  häufig der Fall war.

3. Diese Rechtsprechung ist nun durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes geändert worden. Es ist daher mit einer größeren Anzahl von Verurteilungen wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt zu rechnen.

4. Für den Fall, dass ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, ist es dem Beschuildigten zu empfehlen einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung zu beauftragen.

Visafreiheit für Staatsangehörige von Serbien, Montenegro und Mazedonien ab 19.12.2009

1.    Ab dem 19. Dezember 2009 gilt folgende Regelung: Inhaber von biometrischen Pässen der Republik Serbien, der  Republik Mazedonien und von Montenegro sind ab dem 19.12.2009 für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen von der Visapflicht befreit. Die Regelung gilt für das gesamte Schengengebiet.
2.    Es ist auch geplant, dass die Länder Bosnien-Herzegowina und Albanien in absehbarer Zeit die Visumsfreiheit erlangen werden.  Der genaue Zeitpunkt wird durch den Rat für Justiz und Inneres noch festgelegt werden.

Verlängerung der Bleiberechtsregelung (Altfallregelung) bis Ende 2011!

Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich darauf verständigt das Bleiberecht für geduldete Ausländer bis Ende 2011 zu verlängern.
Außerdem haben die Innenminister beschlossen, dass die Personen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, die eine Schul- oder Berufsausbildung machen.
Auch die Personen, die mindestens eine Halbtagsbeschäftigung ausüben oder nachweisen, dass sie sich ernsthaft um eine Stelle bemühen, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis.
.